Hallo zusammen, habe mal folgenden Text kopiert und hab ein paar Verständnisfragen:
"Voraussetzungen
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie einen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen können oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Durch Vorlage von entsprechenden Zeugnissen, die belegen, dass sie prüfungsrelevante Kenntnisse anderweitig erworben haben, können Sie auch ohne Verwaltungs- / kaufmännische Ausbildung zur Prüfung zugelassen werden."
Jetzt ist meine Frage, habe ich diese Berufserfahrung?
Ist Dienstzeit Berufsparxis, oder ist das alles wieder son so ein Sonderfall der Bundeswehr?
ps sorry an die Moderation
Das entscheidet der,der es anerkennen soll. Die Bundeswhe hat nur insofern damit zu tun,dass sie die Zeit und die Art der Tätigkeit bescheinigt.
Da gehts bestimmt um eine Weiterbildung als Meister/Techniker usw?
Da kann in der Tat nur die Stelle weiterhelfen, die dies fordert.