Hallo!
In welcher Weise wird die AVZ bei einem Beamten auf Zeit der BW bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt, wenn er erst lange nach der Scheidung zur BW ging, die Frau selber gut verdienende Beamte ist? Oder spielt sie keine Rolle, da nicht eheprägend? Gibt's feste Regeln und Gesetze? Vielen Dank! Liebe Grüße! Sturmius
Beamte erhalten keinen AVZ.
Doch, ich bin Beamter auf zeit und dennoch gerne im Einsatz gesehen und erhalte auch AVZ...
:) :D
.. aber dann Soldat ...
(... und wenn dauernd und gerne gesehen dann ist es wohl Einkommen, und es geht um Kindesunterhalt, dass sich am Einkommen orientiert - ist aber im Einzelfall zu prüfen).
Das Jugendamt prüft, zumindest bei mir, alle 3 Jahre, oder auf Antrag von mir mein Einkommen zur Festlegung der Höhe des Kindesunterhalt.
AVZ steht allerdings nicht auf der Gehaltsabrechnung. Und so lange mich niemand fragt werde ich es auch nicht angeben. ::)
Es gibt tatsächlich Menschen,die mit der Bundeswehr in den Einsatz gehen und keine Soldaten sind und auch nicht für den Einsatz Soldaten werden :D
Da fällt mir spontan das Auswärtige Amt ein.
Die sind aber keine Soldaten,sondern gehören dem AA. und die vom Militäattachestab sind Soldaten. Dafür sind es keine Angehörigen der Einsatzkontingente.
Zitat von: ulli76 am 21. April 2015, 22:07:04
Es gibt tatsächlich Menschen,die mit der Bundeswehr in den Einsatz gehen und keine Soldaten sind und auch nicht für den Einsatz Soldaten werden :D
Na gut, dann ich: Militärseelsorger!
Viel schlimmer finde ich, das es Menschen gibt, die am Unterhalt der eigenen Kinder "sparen" wollen ...