Ich habe mich vor ein Paar Tagen zum FWDL für 23 Monate bei der Bundeswehr beworben. Im Fragebogen tauchten 2 Fragen auf, wegen den ich keinen ruhigen Kopf bekomme.
22 Ich bin in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden oder mit einer anderen Maßnahme (z.B. Strafbefehl) belegt worden.
23 Läuft gegen Sie ein Strafverfahren/polizeiliches/staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren?
Vor etwa einem Jahr bekam ich einen Brief, dass gegen mich ermittelt wird, da ich anscheinend anscheinend Drogen besitze. Herausgestellt hat sich, dass es nur ein Missverständnis der Polizei war. (War noch nie in Kontakt mit Drogen) Da das Verfahren wegen mangelnder Beweise vor einem halben Jahr eingestellt wurde, muss ich es im Bewerbungsformular der Bewerbung eigentlich nicht angeben oder sehe ich das falsch? Und könnte mir das ganze bei der Bewerbung bei der Bundeswehr Probleme bereiten?
Frage 1: Nein!
Frage 2: Nein!