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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: BDSG am 23. April 2015, 15:43:28

Titel: Ausbilderprüfung nach AEVO, hier: Befreiung von praktischer Prüfung
Beitrag von: BDSG am 23. April 2015, 15:43:28
Guten Tag Kameraden,

ich möchte mich gerne nach Erfahrungswerten hier im Kreise bzgl. Ausbildereignungsprüfung erkundigen.

Während meiner aktiven Dienstzeit habe ich den UffzLehrg FD absolviert und war im Anschluss u.a. in der Grundausbildung als Ausbilder tätig (wurde dort auch erstbeurteilt).

Derzeit mache ich eine Fortbildung, Thema Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO. Während der Vorbereitung auf die praktische Prüfung stellte ich fest, dass ich alles, aber auch alles schon kannte. Gem. § 6 III AEVO kann man sich von Teilen der Prüfung befreien lassen, wenn man "eine sonstige staatliche, staatlich anerkannte oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 3 genannten Anforderungen ganz oder teilweise entspricht". Nun meine Frage:

Ist jemandem ein Fall bekannt, in dem eine IHK eine Ausbildung wie oben beschrieben oder vergleichbar von der Bundeswehr für eine Teilbefreiung anerkannt hat?

Ich danke vorab für hilfreiche Antworten.