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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Dummgelaufen am 23. April 2015, 19:22:33

Titel: Selbsteinkleider - dienstlich gelieferte Unterwäsche
Beitrag von: Dummgelaufen am 23. April 2015, 19:22:33
Hallo Community,

ich habe zwar die Suchfunktion zum Thema Selbsteinkleider bemüht, jedoch keine passende Antwort auf meine Frage gefunden. Sollte ich etwas übersehen haben, entschuldige ich mich für mein Unvermögen:

Wenn man Selbsteinkleider wird, gehen doch einige Ausrüstungsgegenstände in den eigenen Besitz bzw. die eigene Verantwortung über. Neben dem Dienstanzug betrifft dies ja auch die dienstlich gelieferten Sportschuhe und Badelatschen. Diese werden von der BAN gelöscht und können nicht mehr getauscht werden. Nun zu meiner Frage: Wie sieht es mit dienstlich gelieferter Unterwäsche aus, die man bei der Einkleidung empfangen hatte? Standardmäßig steht diese ja mit auf der BAN und müsste daher tauschbar sein - wie ist es nachdem man Selbsteinkleider geworden ist - Wird sie auch gelöscht?
Ich habe selbst leider keinen Zugriff auf entsprechende Nachschlagemöglichkeiten, weshalb ich mich an Sie alle wende. Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Mit freundlichen Grüßen, Paul
Titel: Antw:Selbsteinkleider - dienstlich gelieferte Unterwäsche
Beitrag von: ulli76 am 23. April 2015, 21:22:37
Welche dienstliche Unterwäsche genau?
T-Shirts, Socken etc können weiter getauscht werden.
Titel: Antw:Selbsteinkleider - dienstlich gelieferte Unterwäsche
Beitrag von: Dummgelaufen am 24. April 2015, 06:27:18
Hallo,

erstmal danke für die Antwort! Ich meine die weißen Unterhemden, T-Shirts, Slips und die Schlafanzüge. Das Zeug, das man mehr oder weniger freiwillig nehmen kann oder alternativ 25€ bekommt.
Dass man die T-Shirts oliv weiterhin tauschen kann ist mir bewusst, wie ist es aber mit dieser Unterwäsche? Geht die wie andere Hygieneartikel in den Privatbesitz über?

Mit freundlichen Grüßen, Paul
Titel: Antw:Selbsteinkleider - dienstlich gelieferte Unterwäsche
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. April 2015, 12:28:36
Verehrter @ Paul,

automatisch geht überhaupt nichts in den eigenen Bestand über. Wenn Sie zum Offizier befördert werden, würden Sie von der LHBw automatisch aufgefordert werden, Ihre Friedenszusatzausstattung (abzüglich der Leibwäsche und der schwarzen Dienststrümpfe, die in Ihr Eigentum übergehen), abzugeben, da Sie nicht mehr berechtigt sind, diese zu behalten (es sei denn, Sie sind im Protokolldienst des WachBtl eingesetzt). Sie KÖNNEN AUF ANTRAG ihre Dienstanzüge (und Ergänzung) aus dem Bestand der LHBw gegen Verrechnung des Tragewertes mit ihrem einzurichtenden Treuhandkonto bei der LHD übenehmen. Sie können sich bei der LHD (oder anderweitig) auch vollkommen neu einkleiden.