Nabend, :)
Ich habe, wie der Betreff vermuten lässt, das Ziel Offz zu werden. Meine Noten sind leider nicht die besten und ich, schlau wie ich bin, habe dazu noch diverse Fehlstunden. Außerdem habe ich lediglich eine Fachhochschulreife -Schulischer Teil- , wenn ich kommenden Sommer von der Schule abgehe.
Zu meiner Person: ich bin 17 Jahre alt, seit Jahren sehr an der BW interessiert und das nicht weil ich aus der EGO-Shooter Generation stamme ;)
Meine Idee momentan ist es, mit dem FWD als Eingewöhnung in das Soldatenleben meine Fachhochschulreife zu vollenden, dabei auch das Leben als ausführende Kraft und nicht als befehlende Kraft kennenzulernen, um mich so zu beweisen - Und dann trotz der schulischen Leistungen doch noch OA-ohne Studium zu werden. ( als Bonus aus meiner Sicht wäre es einfach, dass ich dann nicht ein unerfahrener Typ frisch aus der Schule wäre, sondern am eigenen Leib bereits erfahren hätte wie es ist Soldat zu sein, aus allen Perspektiven.)
Meine 2,03m Körpergröße und die genannten schulischen Leistungen haben nun folgende Fragen aufkommen lassen:
Kann ich als FWDL - ( Infanterist ) die Fachhochschulreife -Praktischer Teil- erlangen ?
Habe ich überhaupt eine Chance als Infanterist mit einer Körpergröße von 2,03m ?
Und meine wichtigste Frage:
Kann ein FWD über z.b. 23 Monate, bei guten Bewertungen, abgeschlossenen Kursen - wie den Einzelkämpferlehrgang - , meine Chancen auf ein Offz- Platz ohne Studium erhöhen ? oder werden solche vorigen militärischen Leistungen nicht in das Auswahlverfahren mit einbezogen ?
Danke an alle die sich meinen Fragen annehmen,
Joiny
ZitatKann ein FWD über z.b. 23 Monate, bei guten Bewertungen, abgeschlossenen Kursen - wie den Einzelkämpferlehrgang - , meine Chancen auf ein Offz- Platz ohne Studium erhöhen ?
FWDL gehen
in keinem Fall auf irgend einen Einzelkämpferlehrgang. Sie werden auf Dienstposten eingesetzt, für dienureuin Mindestmaß an Ausbildung nötig ist, quasi auf Angelernten- oder Hilfsarbeiterebene.
Du weißt schon, dass Offz ohne Studium die Ausnahme darstellt? Deshalb ist da die Konkurrenz recht hoch. Ob du da mit deinen Voraussetzungen gute Chancen hast...hab ich meine Zweifel. Da hilft dir den FWD auch nicht.
danke für die schnelle Antwort,
Der Einzelkämpferlehrgang war auch eher als bsp gedacht ;)
Und ja leider ist mir bewusst dass die Kongurenz groß ist und die Stellen zu wenige ... desshalb die Frage ob der FWD da iwas an chancen erhöht ...
Der FWD ist in dieser Situation verschwendete Zeit. Bewerben Sie sich als Offizier wenn Sie da möchten. Dann lassen Sie sich testen, geben Ihr Bestes und leben mit dem Ergebnis.
Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt... :P
jetzt ist nur die Frage ob ich überhaupt zur Prüfung eingeladen werde wenn ich sowas mitbringe ..
... Wenn ich es richtig verstehe, werden nicht mal die formalen Voraussetzungen erfüllt - wie ist denn der Notenschnitt?
Solange du nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife hast, wird keine Einladung stattfinden, da die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Selbst mit vollständiger Fachhochschulreife wird es meiner Meinung nach sehr schwierig werden, da du zum einen schlechte Noten und Fehlstunden hast und dich zum anderen gegen Mitbewerber durchsetzen musst, die ein richtiges Abitur gemacht haben und das sehr wahrscheinlich sogar mit besseren Noten.
Stimmt wohl .... und wie sieht es aus mit Fachhochschulreife machen mit dem FWD als praktischen Teil ? geht das ?
Das hatten wir hier irgendwo schonmal im Forum. Ich meine mich zu erinnern, dass dies nicht möglich ist.
Das hängt nicht von der Bundeswehr ab, sondern von dem Bildungsträger. Mit dem muss man sich auseinandersetzen, was er anerkennt.
GutGut dann ruf ich da mal hier in Hamburg an ;)
Vielen dank für die flotten Antworten und ja ... Mal schauen wies weitergeht ...
Ansonsten MfG & Danke nochmal
Joiny
Einen Plan B und Plan C sollte man bei den Voraussetzungen aber immer in der Hinterhand haben. Das bitte nicht vergessen. ;)
ja vielleicht dann lieber Feldfebel und wenn ichs gut mache OA...- Mal schauen ... wird wohl darauf hinauslaufen
Zitatja vielleicht dann lieber Feldfebel und wenn ichs gut mache OA...
Das verstehe ich jetzt nicht, können Sie das bitte näher erklären, wie Sie das meinen?
@joiny: So etwas wie "Hochdienen" oder "Hochschlafen" in eine andere Laufbahn funktioniert nicht. Man muss sich für einen Laufbahnwechsel ganz normal bewerben und wie jeder Zivilist auch das Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. Da sich bis dahin an ihren (schlechten) Bildungsvoraussetzungen nichts geändert haben wird, stehen die Chancen auf einen Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere mehr oder weniger genauso schlecht wie heute.
Zitat von: Joiny am 23. April 2015, 20:59:58
Stimmt wohl .... und wie sieht es aus mit Fachhochschulreife machen mit dem FWD als praktischen Teil ? geht das ?
(1) Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird nachgewiesen durch
1.
eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
2.
eine mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
3.
eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
4.
ein mindestens einjähriges Praktikum nach Absatz 2 oder
5.
ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst.
Dem Praktikum nach Nummer 4 ist eine einjährige durchgehende Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Nummer 1 bis 3 gleichgestellt. Abgeleistete Dienste im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, des Wehr- oder Wehrersatzdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes von unter einem Jahr werden auf die Dauer des Praktikums nach Nummer 4 angerechnet.
(2) Das Praktikum nach Absatz 1 Nr. 4 dient dem Kennenlernen der Arbeitswelt. Es wird in einem Betrieb der Wirtschaft oder in einer vergleichbaren außerschulischen Einrichtung durchgeführt. Das Praktikum soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie in Personal- und Sozialfragen geben. Die Durchführung des Praktikums ist der Schule durch eine Bescheinigung des Betriebs oder der Einrichtung im Sinne von Satz 2 nachzuweisen, aus der die Dauer der Beschäftigung, der zugewiesene Aufgabenbereich oder die zugewiesenen Aufgabenbereiche und die Fehltage hervorgehen müssen.Stand 01.07.2012 Landesrecht BW
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FHSchulGymOStV+BW&max=true&aiz=true#jlr-FHSchulGymOStVBW2009V1P3-jlr-FHSchulGymOStVBW2009pP3
Außer in Sachsen und Bayern dürfte es in den anderen Bundesländern ähnlich oder genauso aussehen, aber das wirst du schon selbst rausbekommen.
P.S.: Studieren wirst du mit dieser Art der Fachhochschulreife allerdings trotzdem nicht bei der Bundeswehr (außer du fährst gerne zur See), aber das hattest du ja auch nicht vor...
@ Elvis22:
Nur als Verständnisfrage: Welche schulische Berufsausbildung hat der TE denn gemacht?
Es bleibt aber dabei: Ohne weitere Informationen des TEs geht es hier nicht weiter - und dieser hat zu dem Thema Noten und sonstige Fähigkeiten immer noch nichts gesagt.
Zitat von: F_K am 24. April 2015, 08:38:37
@ Elvis22:
Nur als Verständnisfrage: Welche schulische Berufsausbildung hat der TE denn gemacht?
Es bleibt aber dabei: Ohne weitere Informationen des TEs geht es hier nicht weiter - und dieser hat zu dem Thema Noten und sonstige Fähigkeiten immer noch nichts gesagt.
Keine. So wie ich ihn verstehe geht er vom Gymnasium vor dem Abitur ab, wodurch er den schulischen Teil der Fachhochschulreife erhält:
"Außerdem habe ich lediglich eine Fachhochschulreife -Schulischer Teil- , wenn ich kommenden Sommer von der Schule abgehe."
Der von mir verlinkte Paragraph beschreibt, welche Möglichkeiten es gibt den berufspraktischen Teil zu erlangen. Diesen benötigt er um die Fachhochschulreife zu komplettieren