Hallo Kameraden,
ist es (theoretisch) möglich, eine WÜ anzufordern, die sich (temporär) mit einer bereits laufenden WÜ überschneidet?
Um meine Frage etwas zu präzisieren:
Ich soll für eine besondere Auslandsverwendung einberufen werden. WÜ-Dauer wird dabei so festgelegt, dass nach dem OUT noch Zeit für Urlaub und Org sowie ein paar Tage Puffer sind.
Vom LeitVbd wurde angedeutet, dass dann nach erfolgtem OUT ja planbar sei, wie viel Zeit für Urlaub und Org zu veranschlagen ist - mit der Absicht, die WÜ dann zu verkürzen.
Jetzt ergibt sich aber folgende Problematik:
Da ich ja schon eh einberufen bin, würde ich die restlichen Tage gerne in einer anderen Einheit verbringen (wo auch Bedarf herrscht). Mir wurde aber schon im Voraus seitens des LeitVbd angedeutet, dass dies "nicht gewollt" ist und ja "mit Arbeit" verbunden sei - deshalb auch schon bei Res, die in der Vergangenheit danach gefragt haben, strikt abgelehnt wurde. Mit der Begründung, es sei "zuviel Arbeit" und die anfordernden Einheiten sollen "sich gefälligst selbst um die Organisation kümmern". ::)
1. Ist das so "rechtens"?
Nach meinem Verständnis kommen die WÜ-Tage für den Einsatz doch sowieso vom Kdo und ich sehe hier nicht den großen Aufwand, eine Kommandierung zu erstellen (behaupte mal, ein Perser kriegt das in 5 min hin)
2. Meine Ausgangsfrage - kann man eine WÜ (durch einen anderen TrT) anfordern, die sich zwar (zum Zeitpunkt der Anforderung) mit der laufenden WÜ überschneidet, aber durch vorzeitiger Beendigung der ersten dann eben (zum Zeitpunkt des WÜ-Beginns) eben doch nicht überschneidet?
Dass so eine "Neu-Anforderung" natürlich mit einem riesigen bürokratischem Aufwand für mich als Res (und auch dem ÜbTrT) verbunden ist, dürfte klar sein - aber das scheint ja die aktiven S1/3 herzlich wenig zu interessieren ...
1.) Es ist ABSICHT, Dich nach Urlaub und Auskleidung zu Entlassen, da dann der RDL Grund entfallen ist. Dagegen kann man sich ggf. "wehren", aber erst, wenn es soweit ist.
2.) NEIN, man kann keine überschneidenden RDLs anfordern, dies ist rechtlich und systemtechnisch nicht möglich.
Einfach das sichere Out-Datum abwarten. Mit dem Leitverband sprechen wie viel Zeit für die Nachbereitung gebraucht wird und dann die andere WÜ beantragen.
Was spricht denn gegen ein paar Tage "Urlaub" zwischen zwei RDLs?
Der Puffer wird sich ja vermutlich im einstelligen Bereich bewegen, oder?
(Ulli: Wie lange vorher steht denn das Out Datum unveränderlich fest? Da gibt es ggf. dann nämlich Fristenprobleme, die sich wegen ein paar Tagen niemand antun wird ... )
@ Ulli:
Aller Wahrscheinlichkeit werde ich es auch genauso anstreben.
@ F_K:
Der (potenzielle) ÜbTrT sagte mir, 2-3 Wochen Vorlauf wären "kein Problem" und würden ausreichen - und Ausnahmegenehmigungen sind ja auch (normalerweise) kein Hindernis. Kenne aber auch TrT, die sich diesbezüglich "anstellen" und nicht gerade kooperativ sind (hängt hierbei aber weniger an der Abteilung, als vielmehr am PersMob).
"Unveränderlich" meist dann wenn man im Flieger sitzt.
Im Ernst: Die Flüge stehen langfristig fest und meist wird kurz nach Kontigentbeginn die Wechselplanung gemacht. Solange es nicht zu Flugausfällen, Flugverschiebungn oder Problemen mit der Stellenbesetzung gibt, ist der Out-Termi dann auch ziemlich siher.
Wobei Resis bei Problemen in der Regel Vorrang gewährt wird.
Das Ktgt macht die Wechselplanung, genehmigt wird diese aber in Deutschland.
Bei RDL ist der Rückflug so zu gestalten, dass der Urlaub in DEU abgebaut werden kann.
Zitat"Unveränderlich" meist dann wenn man im Flieger sitzt.
Ist manchmal auch keine Garantie!