Guten Morgen,
ich hab da mal ne Frage.
Das Problem ist, dass mein Spieß auf nicht absehbare Zeit weg ist und ich (immernoch) keinen Zugang zum Intranet und den dort abgelegten Informationen habe.
Ich habe gehört, Soldat könne in fremden Kasernen (deutsche Kasernen, in denen er nicht stationiert ist) übernachten.
Ich meine damit nicht die "Notübernachtung" sondern einen geplanten Aufenthalt ohne dienstlichen Hintergrund.
Sch...hausparole oder tatsächlich möglich?
Beste Grüße,
Adrian
Ohne mich da hoffentlich zu weit aus dem Fenster zu lehnen behaupte ich mal ja.
Ich würd mal vorher sicherheitshalber mit dem Kasernenkommandanten Kontakt aufnehmen.
Wo ist das Problem den Kasernenfeldwebel oder - Kommandaten der Zielkaserne anzurufen und zu fragen? Einen Anspruch darauf hat man nicht, wenn aber Kapazitäten frei sind, kann man das zulassen.
Naja, ich wollte das erstmal hier grundsätzlich in den Raum stellen, bevor ich den Kameraden mit irgendeiner vollkommen abwägigen Anfrage auf den Kasten gehe.
Aber aufgrund der bisherigen Antworten werde ich dann doch einfach mal anrufen. Besten Dank!
Ich weiß von Fällen, wo Zivilisten (Freundin, ehemalige KP-Angehörige) zu Besuch waren und eine Stube bekommen haben.
Ich hab von Fällen gehört, wo Soldaten (z.B. wegen Oktoberfest) in einer anderen Kaserne übernachtet haben.
Du wirst eine kleine Pauschale für die Stube zahlen müssen, da die Nutzung keinen dienstlichen Hintergrund hat, das ganze sollte aber recht problemlos klappen.
Ansprechpartner sollte der Kasernenfeldwebel sein.
Zitat von: funker07 am 25. April 2015, 11:56:27
Du wirst eine kleine Pauschale für die Stube zahlen müssen, da die Nutzung keinen dienstlichen Hintergrund hat, das ganze sollte aber recht problemlos klappen.
Ansprechpartner sollte der Kasernenfeldwebel sein.
Und die Pauschale wandert in die Hosentaschen vom Kasernenfeldwebel oder wie?
Nein, es gibt festgelegte Übernachtungssätze.
Es gibt i.d.R. in (fast) jeder Kaserne solche Gästeunterkünfte, um bspw. Inst-/Transp/Prf-Kdos; Dienstreisende oder auch bei kurzzeitigen BFD-Maßnahmen (Größenordnung paar Tage) usw. Kameraden mit Absichten zu verrichtender Dienstgeschäfte beherbergen zu können. Bei dienstlichen Anlässen ist das auch kein Problem. Wenn es aber aus rein privaten Gesichtspunkten ist, weil man irgendwo hinfahren möchte und weiß, dass es dort eine Kaserne gibt, die man vielleicht als preiswerte Übernachtungsstätte beanspruchen könnte, weil man ja schließlich Soldat ist, so kann davon ausgegangen werden, dass dafür i.d.R. entsprechende zivile Beherbergungsbetriebe aufzusuchen sind.