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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: peter2108 am 25. April 2015, 16:36:56

Titel: Fliegerischer Dienst // Altersgrenze
Beitrag von: peter2108 am 25. April 2015, 16:36:56
Guten Tag,

ich hoffe, dass dieses Thema nicht schon irgendwo umfassend behandelt wurde. Sollte dies doch so sein, bitte einfach verweisen und dieses Thema wieder schließen.

Kurz zu meiner Person. Ich bin 27 Jahre alt, habe 2007 Abitur gemacht und wollte dann zur Lufthansa. Das hat leider nicht geklappt und so nahm ich erstmal Abstand von meinem Traum.

Kurze Randnotiz: Fliegen möchte ich seit dem ich 7 Jahre alt bin.

Auf die Bundeswehr bin ich (warum auch immer) nicht gekommen. Und es ist mir durchaus bewusst, dass sich das zivile vom militärischen Fliegen unterscheidet und man zivile Piloten auch nicht mit der Soldatentätigkeit vergleichen kann.

Statt Piloten- habe ich dann eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann gemacht, konnte mich aber nie wirklich von meinem Traum trennen. Dann habe ich von den angehobenen Altersgrenzen erfahren und war bereit, noch einmal alles für meinen Traum zu geben.

Gestern hatte ich also ein Gespräch bei meinem Karriereberater und bin etwas verwundert. Dieser teilte mir mit, dass er mich leider enttäuschen müsse, aber die Altersgrenze für den fliegerischen Dienst läge nach wie vor bei 25 Jahren. Hierzu hätte er extra in Fürstenfeldbruck angerufen und nachgefragt.

Da ich auf den Karriereseiten der Bundeswehr und auch in den mir mitgegebenen Bröschüren nichts hierüber finden konnte, hoffe ich, dass hier jemand behilflich sein kann.

Ich möchte Transportluftfahrzeugführer werden, auf ein Studium würde ich aufgrund des "hohen" Einstiegsalters verzichten.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Titel: Antw:Fliegerischer Dienst // Altersgrenze
Beitrag von: Ralf am 25. April 2015, 17:12:33
Das ist falsch. Es ist Vollendung des 30. Lj. Und aufs Studium kannst du nicht verzichten, das ist integraler Bestandteil der Ausbildung.
Ausnahme wäre, wenn du keine Studieneignung bekommst, aber dafür eine brillante Eignungsfeststellung im FlgDst hinlegt. Wenn dann noch Bedarf besteht, wird man dich evtl. auch ohne Studium einstellen. Ist aber nur die Ausnahme.
Titel: Antw:Fliegerischer Dienst // Altersgrenze
Beitrag von: FoxtrotUniform am 25. April 2015, 22:28:28
Falls du dich auch mit Drehflüglern anfreunden könntest, gäbe es auch noch die Option OA milFD militärfachlicher Dienst) - also ohne Studium.
Titel: Antw:Fliegerischer Dienst // Altersgrenze
Beitrag von: Ralf am 26. April 2015, 06:57:37
Gibts auch bei den TrspLFF.
Titel: Antw:Fliegerischer Dienst // Altersgrenze
Beitrag von: peter2108 am 26. April 2015, 10:56:52
Hallo ihr Beiden,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten bis hierhin.

Also habe ich es richtig verstanden, dass es auf der einen Seite den Offz. TrD gibt, also den Weg mit Studium und höheren Dienstgraden am Ende und auf der anderen Seite den Offz. MilFD, welcher ohne Studium in den fliegerischen Dienst geht und nicht in die Offz.-Laufbahn geht, sondern in der Laufbahn der Unteroffz. (oder Feldwebel?) einsteigt? Ist das mit dem Offz. MilFD denn überhaupt eine realistische Möglichkeit oder sind das eher die Ausnahmen?

Mir ist noch eine andere Frage bzgl. des Einstellungsverfahrens eingefallen. Mein Karriereberater sagte, dass die Bundeswehr Leute mit Abi 2,5 oder besser nach Köln zur OPZ einlädt. Alle, die dies nicht erfüllen, müssen zunächst zu einem Vortest. Ist das korrekt?

Da mein Abi oberhalb von 2,5 liegt (also schlechter), müsste ich ja zu diesem Vortest. Gilt bei mir auch noch die Abiturnote oder zählt da auch irgendwas von Berufsausbildung, Alter etc. mit rein?

Wie ist das mit den anderen Laufbahnen (Unteroffz. und Feldwebel), gibt es da auch solche Grenzen?

Danke für eure Mühe!
Titel: Antw:Fliegerischer Dienst // Altersgrenze
Beitrag von: KlausP am 26. April 2015, 11:04:57
Auch in de Unteroffizier- und der Feldwebellaufbahn gibt es Altersgrenzen, zumindest dann, wenn man den für den Dienstposten geforderten zivilen Berufsabschluss noch nicht mitbringt. Näheres finden Sie auch auf www.bundeswehr-karriere.de. Die Seite kann ich Ihnen übrigens wärmstens empfehlen, dann werden sich viele Ihrer Fragen schon von selbst klären.
Titel: Antw:Fliegerischer Dienst // Altersgrenze
Beitrag von: Ralf am 26. April 2015, 11:18:19
Und in der Broschüre FlgDst sind beide Laufbahnen beschrieben.
Es stimmt übrigens nicht, dass der Offz TrDst auch "automatisch" einen höheren Dienstgrad erreicht. Für beide ist das Regellaufbahnziel Hauptmann. Der OffzMilFD wird automatisch Berufssoldat mit Beförderung zum Leutnant. Der Off TrD scheidet als SaZ13/16/18 oder was immer für die Verwendung gefordert ist aus. Wird er als Berufssoldat zugelassen, dann erreicht er auch einen höheren Dienstgrad. I.d.R, Oberstleutnant.
Ja das mit dem Vortest stimmt. Wobei du als Bewerber für OffzMilFD auch den eigentlichen Test im KC machst. Und nun solltest du aber auch mal die Ratschläge umsetzten und selbst was lesen.
Titel: Antw:Fliegerischer Dienst // Altersgrenze
Beitrag von: peter2108 am 26. April 2015, 12:35:42
Nochmals vielen Dank für die Erläuterungen!

Zum Thema "Selbst was lesen": Ich habe mich im Vorfeld bereits durch die Karriereseiten der Bundeswehr (+ Broschüren), die Website der Luftwaffe, den BW-Youtube-Channel und dieses Forum gearbeitet sowie die Bücher "Beruf Bundeswehrpilot" und "Karriere in der Bundeswehr" durchgelesen. Nur die von mir gestellten Fragen konnte ich mir noch nicht beantworten. ;-)

Also schönen Sonntag Euch noch.