Guten Abend.
Und zwar habe ich eine Frage.
Meine Freundin(OFW) und ich (SU) ziehen zusammen an den Dienstort.
Nun meine Frage
Unser Umzug ist in dem selben Zeitraum einer Übung.
Was hat Vorrang?
Ist der Urlaub für den Umzug schon genehmigt?
Ich habe dafür kein Urlaub eingereicht da ich, die Vorbereitungen wie zum Beispiel Laminat einbringen oder ähnlich auch nach dienst machen kann.
Meine Freundin kann dies aber nicht da sie 330 km vom Standort mein Kind bewacht.
Entscheidet so etwas nicht der Disziplinarvorgesetzte und weiß der schon von der terminlichen Kollision? Wenn man meint, dass er die Prioritäten falsch gesetzt hat, bleibt dann noch das Beschwerderecht.
Ich würde es mit dem Dreiklang: Gespräch - Antrag - evtl. Beschwerde versuchen.
Der TEFhr weiß bescheid aber ihn interessiert es nicht.
Und ich denke nicht das der KpChef eine andere Ansicht hat.
Der TE-Fhr gewährt ja auch keinen Urlaub.
Und ja, Übungen sind üblicherweise wichtige Dienstgeschäfte.
Nagut, ich werde es mal über den KpChef versuchen.
Das große Probleme ist ja das die BW selber schuld hat an diesem Problem hat.
Da die Versetzung meiner Freundin sich so hinausgezögert hat.
Nun müssen wir unter enormen stress innerhalb von 5 tagen umziehen plus die ganzen Vorbereitungen die zu treffen sind (Laminat etc.)
Meiner Meinung nach ist das ein dienstliches belangen.
Die BW trägt keine Verantwortung / Schuld an privaten Dingen - nicht mal ansatzweise.
... Und wer im Wissen einer Übung seinem Umzug plant, sollte den DV immer rechtzeitig einbeziehen - ich wäre jedenfalls sauer, kurz vor 12 angesprochen zu werden ...
Aufgrund der Verzögerung der Versetzung sehe ich den Fehler bei der Bundeswehr. Und wir reden hier von dienstlichen belangen. Ich sehe da keinen privaten Fehler.
Meiner Tochter fängt auch bald an mit der eingewöhnungsfasse in der Kinderkrippe.
Und ab 1.9.2015 muss meine Freundin wieder treu dienen.
Wann soll der Umzug sein und wie lange wissen Sie schon davon?
Also vom Umzug selber weiß ich seit Februar.
Mir Wohnungsbesichtigung und Kindergrippe suchen dauert das halt alles seine zeit.
Meine TEFhr weiß das seit März.
Das mit der Übung weiß ich seit Januar.
Der Umzug ist in der 25 KW.
Und dann kommen Sie jetzt ende April damit aus der Ecke? :o
Selbst wenn man noch keine Wohnung und keine Grippe hat kann man den Umzug schon Anzeigen.
Bei solchen Dingen kann man dem TE-Fhr gerne melden, aber abgesprochen wird das mit dem DV.
Also melden Sie das Ihrem DV und lassen Sie die unsachliche "Wer hat Schuld" Diskussion am besten stecken. Ansonsten wird das nix.
ZitatAlso vom Umzug selber weiß ich seit Februar.
Und warum haben Sie dann - beide! - nicht gleich Urlaub eingereicht?
Auch wenn ich deine persönlichen Beweggründe nachvollziehen kann und auch deine emotionale Befangenheit, aber letztendlich ändert das nichts an der Sachlage. Wenn du eine saubere Lagefeststellung machst, was jeder Soldat können sollte, denn das ist Grundlage eine Auftragsauswertung, wirst du feststellen, dass ein Umzug kein dienstl. Grund ist, denn dann könnte man ja im Umkehrschluss auch einen Umzug zu einem bestimmten Termin befehlen, denn eine genererelle Residenzpflicht lässt sich nicht aus dem SG ableiten. Und das ist -meiner Meinung nach- auch gut so.
Zur "verschleppten Bearbeitung der Versetzung". Wenn es da ein Versäumnis gab, stehen dir Rechtsmittel zur Verfügung. Das ist aber unabhängig von deinem Umzug zu sehen.
Zumal die Übung schon sehr lange angesetzt und bekannt war.
Also, Gespräch suchen und hoffen, dass dein D.-Vorgesetzter das auch so sieht. Sieht er die angesetzte Übung vorrangig, ist das nicht zu beanstanden.