Hallo, ich habe eine 3 jährige Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik absolviert und nun 2 Jahre Berufserfahrung.
Ich würde meine Karriere gerne bei der Bundeswehr fortsetzen.
Jedoch habe ich noch innerhalb meiner Ausbildung einen schweren Fehler begangen:
Inverkehrbringen von Falschgeld!
Resultat: 1 Jahr, 7 Monate auf 4 Jahre Bewährung.
Ist die Sache damit für mich bereits gegessen?
Mfg
das wird der Rechtsberater nach Prüfung entscheiden.
Ich würde aber nicht davon ausgehen.
Glatt das nicht vergessen.
§ 38 Soldatengesetz steht einer Einstellung hier aber grundsätzlich entgegen..
Kann es einer weiteren Prüfung unterliegen, oder brauche ich es garnicht erst versuchen?
Spar Dir die Kosten.
Alles klar. Vielen Dank dann für die Antworten.
Mfg
eine frage doch noch:
wenn die bewährung abgelaufen ist. sieht es dann wieder anders aus? oder wars das komplett dadurch?
Das ist komplett durch, da über ein Jahr.