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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Newman am 04. Mai 2015, 21:30:14

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Beitrag von: Newman am 04. Mai 2015, 21:30:14
Hallo Leute, 

Vielleicht kann mir jemand helfen bin Krankenpfleger und überlege zur Bundeswehr zu gehen!
Kann mir vielleicht einer sagen in welchen Verwendungen man den Intensiv Kurs bekommen kann?
Oder ist das eher schwierig?

Danke im vorraus
Titel: Antw:Verwendung
Beitrag von: A-Bomb am 04. Mai 2015, 21:33:20
Was für 'nen Intensivkurs? Welche Laufbahn ist eigentlich angedacht?
Titel: Antw:Verwendung
Beitrag von: Newman am 04. Mai 2015, 21:39:37
Die Fachweiterbildung zum Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin!
Als Feldwebel.
Titel: Antw:Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 04. Mai 2015, 22:33:32
Die Einstellung erfolgt für die Verwendung "Gesundheits- und Krankenpfleger" im Dienstgrad Feldwebel.

Nach Abschluss der Ausbildung und Bewährung in dieser Verwendung können Sie die Teilnahme
an der Weiterbildung zum Sanitätsfeldwebel Fachkrankenpflege beantragen.

Diese Weiterbildung gibt es in den drei Fachrichtungen:
- Anästhesie und Intensivmedizin
- Funktionsdienst OP/Endoskopie
- Psychiatrie

Wichtig:

Die Personalauswahl für die Weiterbildung erfolgt bedarfsorientiert durch das BAPersBw
nach dem Prinzip der Bestenauswahl auf Grundlage der Eignungsbewertung im Rahmen
eines Praktikums in einer entsprechenden Fachabteilung eines Bundeswehrkrankenhauses.
Dieses Praktikum kann entfallen, wenn bereits durch eine frühere mehrmonatige Tätigkeit
in der Fachabteilung eine sachgerechte Aussage zur Eignung dokumentiert ist.

Das bestimmende Kriterium zur Auswahl ist die fachliche Eignung und das persönliche
Interesse an einer entsprechenden Verwendung.

Besonders geeignete Soldaten und Soldatinnen im Status Soldat auf Zeit (SaZ),
die für eine Weiterbildung zugelassen werden, sind unter der Voraussetzung einer
angemessenen Dienstzeitverlängerung bis zur maximal zulässigen Gesamtdienstzeit
von 25 Jahren festzusetzen.
Erfolgt keine Übernahme in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines
Berufssoldaten (BS), so soll die Verpflichtungszeit eine zur Ausbildungszeit grundsätzlich
dreifache Nutzungszeit in der Verwendung gewährleisten.

Voraussetzungen für die Einplanung in eine Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger
bzw. zur Fachkrankenpflegerin sind neben den landesrechtlichen Bestimmungen
über die Dauer einer berufspraktischen Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger
oder als Gesundheits- und Krankenpflegerin, die Empfehlungen der Deutschen
Krankenhaus Gesellschaft (DKG) in der aktuellen Fassung.

Sie sehen also ... leicht ist es nicht ... und Sie müssen sich langfristig an die Bw "binden"...
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Beitrag von: Ralf am 05. Mai 2015, 05:56:50
I.d.R. 12 Jahre.

Gibt's aber auch zivil:
http://ziv.bundeswehr-karriere.de/portal/a/zivkarriere/!ut/p/c4/PYvLCsIwEEX_KNMo4mNnyMat4KPu0nYIg-mkjGMF8eNNQLwXDlwOF25QymGmGJQyhwRXaHvadS_zpvkeRAgFzUMxJeTAEbus_w2Xeh_Q9JlRKxVZqTBK0CxmyqKpmqdIMYYGaBvrnV0sm1_sZ3s6O7_eNCt_cEeYxnH_BV7uZY0!/
Titel: Antw:Verwendung
Beitrag von: Newman am 05. Mai 2015, 15:23:39
Danke für die schnellen Antworten.

@LwPersFw sie sagten ja leicht ist es nicht und die Auswahl erfolgt nach Befähigung und Bedarf das
Leuchtet mir ein! Was ich nicht verstehe ist das mit den 25 Jahren Dienstzeit?

Nehmen wir an ich gehe zur Bundeswehr und erhalte die Weiterbildung dann muss ich 25 Jahre dienen?
Wenn ich kein Berufsoldat werde hab ich das richtig verstanden?
Titel: Antw:Verwendung
Beitrag von: Ralf am 05. Mai 2015, 15:25:58
Zitat von: Ralf am 05. Mai 2015, 05:56:50
I.d.R. 12 Jahre.
Bitte alle Beiträge lesen.

Nicht 25 Jahre.
Das ist lediglich die maximale gesetzl. vorgegebene Verpflichtungszeit
Titel: Antw:Verwendung
Beitrag von: Newman am 05. Mai 2015, 15:42:52
Ok glaub jetzt versteh ich es also man verpflichtet sich i. d. R. Für zwölf Jahre könnte aber bei entsprechenden Bedarf auf maximal 25 Jahr verlängern?!
Titel: Antw:Verwendung
Beitrag von: Ralf am 05. Mai 2015, 15:49:26
Genauso sieht es. Richtig.
Dazu würdest du dann entsprechende Anträge schreiben und die Personalführung schaut, ob es dazu ein dienstl. Interesse gibt. Es ist eine "kann"-Sache, kein Automatismus.
Titel: Antw:Verwendung
Beitrag von: Newman am 02. Juli 2015, 17:32:49
@LwPersFw

Ich habe jetzt die Eignung zum Feldwebel im Sanitätsdienst. Und eine Zusage zur Weiterbildung Anästhesie und Intensivmedizin, heist das ich bekomme diese ohne mich auf diese Weiterbildung zu bewerben?

Gruß Newman
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Beitrag von: KlausP am 02. Juli 2015, 17:37:39
Wenn Ihr Diwenstposten diese Ausbildung erfordert bekommen Sie die auch. "Fw im SanDst" ist aber zu ungenau, um das beurteilen zu können.
Titel: Antw:Verwendung
Beitrag von: Newman am 02. Juli 2015, 18:02:50
Hallo KlausP,
ich bin noch auf keinen Dienstposten geplant, da die Stellen  laut Einplaner erst im September Oktober vergeben/ausgeschrieben werden. Ich möchte, wenn ich mich, für die Bundeswehr
entscheide in ein BWK entweder Ulm oder Koblenz. Würde das dann auf meiner Einplanung stehen ob ich die ZAW bekomme?
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Beitrag von: KlausP am 02. Juli 2015, 18:11:03
Ja.
Titel: Antw:Verwendung
Beitrag von: Newman am 02. Juli 2015, 18:15:00
Danke!