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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Nils86 am 04. Mai 2015, 23:26:59

Titel: Neureglung BFD Anspruchs bei Weiterverpflichtung „Bestands SaZ“ vor Juli 2012
Beitrag von: Nils86 am 04. Mai 2015, 23:26:59
Hallo,
Heute ging mal wieder ein Neues Gerücht durch die Kp :o

Das Thema:   
Die Neureglung des BFD Anspruchs für ,,Bestands SaZ" mit Dienst Antritt vor Juli 2012

Bekannt ist ja das SaZ die sich nach diesem Stich Tag verpflichtet haben den ,,neuen" BFD Anspruch genießen dürfen.
Sprich kein Vollzeit BFD während der Dienstzeit dafür länger Geld nach der Dienstzeit.

Selbst bin ich SaZ 9 (seit 2009) und hätte mein DZE 2018 ink. 6 Monate Vollzeit während der Dienstzeit(ZaW).
Bis heute war ich der Meinung das bei einer Weiterverpflichtung (auf Saz 12) der Alte Anspruch für mich gelten würde.

Hat sich da etwas geändert?

Das "Gerücht" besagt dass jeder der sich Weiterverpflichtet gezwungen wird nach Neuem BFD Anspruch zu verlängern.
Ist das so oder gibt es noch eine Wahl möglichkeit?
Titel: Antw:Neureglung BFD Anspruchs bei Weiterverpflichtung „Bestands SaZ“
Beitrag von: Ralf am 05. Mai 2015, 06:10:20
Ja, dem ist so.
Dazu gibt's auch einen Flyer. Ist also kein Geheimnis oder Gerücht.

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Neureglung BFD Anspruchs bei Weiterverpflichtung „Bestands SaZ“ vor Juli 2012
Beitrag von: LwPersFw am 05. Mai 2015, 16:18:11
Um Ralf noch zu ergänzen ... hier die geplante gesetzliche Formulierung dazu...

mein Beitrag vom 26.02.2015

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39254.30