Guten morgen,
Ich habe mal folgende Frage. Wir haben ja alle mal gelernt das Waffen nie unbeaufsichtigt bleiben dürfe, ausser natürlich in der Waffenkammer. An sich ist das ja auch auch richtig. Nur mich würde mal interessieren in welcher ZDv das eigentlich drin steht. Habe mich mal umgeguckt und nichts diesbezüglich gefunden.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Icenman92
Warum soll das in einer Vorschrift stehen wenn es dermaßen offensichtlich ist?
Was passiert denn mit Kram, der unbeaufsichtigt irgendwo rumliegt?- Richtig, er verschwindet. Und das sollte mit Kriegswaffen besser nicht passieren.
Diese "Waffenwache" sollte allerdings auch nicht vergessen werden, wenn z.B. der Rest der Truppe bei Ausbildungen usw. zur Verpflegungseinnahme zum Spieß an einem separaten Ort verlegt und Wa/Ger und Ausrüstung durch einen befohlenen Soldaten vor Ort (Ausbildungswiese/Übungsanlage, ...) erfolgt.
Heute, wo jeder seine persönlichen audiovisuellen Fernmeldemittel ständig am Mann hat, dürfte man über sowas sicher nur schmunzeln.
Es steht sogar in Vorschriften, für das Heer in der HDv 110/100 (in was die jetzt auch immer überführt wurde).
Da die aber VS-NfD ist zitiere ich jetzt nicht.
Man sollte aber bei besonders schützenswertem Wehrmarterial gucken.
Für die anderen Org.Bereiche wird es ähnliche Regelungen geben.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 08. Mai 2015, 16:47:33
Heute, wo jeder seine persönlichen audiovisuellen Fernmeldemittel ständig am Mann hat, dürfte man über sowas sicher nur schmunzeln.
Muss nur noch geklärt werden, in welcher ZDv das Nutzen dieser jenigen welchen wann gestattet ist ;D
Generell sagt man, dass eine Waffe nicht weiter als eine Armlänge vom Soldaten weg sein soll.
Ausnahmen bestehen wenn man z.B. im Rahmen von Ausbildungen die Waffen ordentlich ablegt und beaufsichtigen lässt.
Es mag auch zunächst befremdlich sein, wenn man z.B. beim Waffenreinigen mal auf Toilette muss und einen Kameraden mit der Aufsicht betraut.
Aber je pingeliger das in der Grundausbildung und im Grundbetrieb gehandhabt wird, umso weniger Probleme gibt es dann z.B. im Einsatz.
Wobei es im Eins wiederum konkrete Befehle und Regelungen gibt, da viele Bereiche tätigkeitsbedingt nicht mit Langwaffe am Mann arbeitsfähig sind, z.B. InstPersonal.
Im Einsatz trägt man ja auch nicht immer die Langwaffe am Mann und in den Bereichen, wo generell keine Waffe getragen wird, gibt es oft einen Guardian Angel und die Waffen werden eingeschlossen. Aber Ich wollte darauf hinaus, dass sie gerade im Einsatz nicht unbeaufsichtigt rumliegen sollte.