Mahlzeit aus unserer schönen Hauptstadt!
Ich bin aktuell Z8 und verlasse zum Oktober diesen Jahres die Bundeswehr in Richtung Hochschule. Meinen BFD-Topf habe ich bisher nicht angerührt, da ich auf Grund meines Studienganges (Wirtschaftsinformatik) diesen für das ein oder andere Zertifikat aufsparen wollte. Da mir ein B-Führerschein dank meiner Verwendung leider verwert blieb (und ich bisher zu unfähig war ;D), habe ich mich nun gefragt, ob es Möglichkeiten gibt, diesen über den BFD zu machen. So ganz ohne Weiteres wird das ja sicherlich nicht genehmigt, weil eine Fahrerlaubnis B primär privat genutzt wird. Da beim BFD ja aber mit den richtigen Aufschmückungen alles möglich zu sein scheint, wollte ich mal Erfahrung erholen.
Hat jemand einen solchen Antrag erfolgreich "durchbekommen" oder zumindest mal zu Ohren bekommen?
Vielen Dank im Voraus!
Guten Tag,
ich war von 2007 - 2010 Z4 als Mannschafter ohne Ausbildung vorher.
Ich hatte auch mal beim BfD gefragt wie es generell mit dem Führerschein aussieht, da er mir auch nach der Dienstzeit helfen würde ( so war meine Begründung ). Dass ich damals nichts handfestes vorweisen konnte, war klar, weil das Ende 2007 war.
Mir wurde jedenfalls gesagt, dass der Führerschein vom BfD nicht übernommen wird, da dies zu den Privatvergnügen zählen würde und nichts mit beruflicher Förderung zu tun hat.
Ich habe mich danach nicht weiter mit dieser Sache beim BfD bemüht - hab aber glücklicherweise den B-Führerschein durch nen Lehrgang für meine Verwendung bekommen. Schwein gehabt.
Aus dem Kameradenkreise kenne ich leider auch keinen, der das über den BfD machen konnte. Ich kann nur die andern Lehrgänge empfehlen, Schweißerschein, Staplerschein, etc. - man kann ja nie wissen, wann man die braucht.
Staplerschein wird regelmäßig auch nur bei geplanter/vorhandener Ausbildung für die zivile Warenlogistik bewilligt. Wer nur just for fun als studentisches Zubrot oder in den Ferien Gabelstapeln will, wird da kein Glück haben.
Ein ehemaliger Kamerad hat beim bfd angegeben, dass er nach seiner Dienstzeit als Fahrlehrer arbeiten möchte. Er hat alle Führerscheine über den bfd machen können. Im Endeffekt ist er kein Fahrlehrer geworden. Ich weiß nicht ob er das nur gesagt hat um die Führerscheine zu bekommen oder ob es wirklich seine Absicht war Fahrlehrer zu werden...
Kann mir nicht vorstellen, das der BFD die Führerscheine CE, A, und BE (die braucht man nämlich auch für FL Klasse B) "sponsort" weil es einer angegeben hat.
Warum denn nicht? Wenn ich Fahrlehrer werden möchte und dieses anhand eines Ausbildungsplans "nachweisen" kann.
Wenn ein solcher Plan es vorsieht und ein Weiterbildungskonzept existiert, ist das eine andere Situation, als wenn einer ohne jeden Hintergrund "aus der Kalten" vom BFD Führerscheine finanziert haben möchte. Fahrlehrer oder diverse andere Ausbildungsziele im gewerblichen Personen- und Güterverkehr sind ja durchaus denkbar.
ZitatWarum denn nicht? Wenn ich Fahrlehrer werden möchte und dieses anhand eines Ausbildungsplans "nachweisen" kann.
Ist ja wohl was anderes als:
Zitatin ehemaliger Kamerad hat beim bfd angegeben, dass er nach seiner Dienstzeit als Fahrlehrer arbeiten möchte. Er hat alle Führerscheine über den bfd machen können. Im Endeffekt ist er kein Fahrlehrer geworden. Ich weiß nicht ob er das nur gesagt hat um die Führerscheine zu bekommen oder ob es wirklich seine Absicht war Fahrlehrer zu werden...
Was er dem bfd gesagt hat und wie ausführlich er was erklären bzw. schildern musste weiß ich nicht. Ich denke wohl auch, dass es nicht einfach genügt nur zu sagen das man Fahrlehrer werden möchte...
Man sollte aber auch die Kosten beachten, da der BfD-Topf (während der Dienstzeit ) dann angerührt wird.
Aber gut - im Fall des TE ist die Restdienstzeit ja überschaubar.