Hallo
ich werde bald meinen Dienst antreten und würde gerne wissen wie man bzw. ob Orden welche man vor Dienstantritt "Erworben" beim Gelöbis tragen darf?
Wie sieht das mit der Schützenschnur aus? Kann bzw. Macht man den "Test" dafür während der AGA?
Von was für Orden reden Sie denn genau?
Und es gibt keinen Test für die Schützenschnur. Beim Schießen werden sogenannte Wertungsübungen geschossen und wenn die für die Truppengattung und Verwendung vorgeschrieben Übungen für die Schützenschnur erfüllt sind, dann erhält man die Trageerlaubniss in der jeweiligen Stufe in der alle erforderlichen Übungen erfüllt wurden.
Welche Orden? Also fallen da mal spontan
DSA
Wasserwacht
DLRG ein
DSA und Njimegen Marsch
Ahh okey ... und das passiert schon in der Grundausbildung?
Zitat von: BulleMölders am 13. Mai 2015, 17:13:27
Von was für Orden reden Sie denn genau?
Und es gibt keinen Test für die Schützenschnur. Beim Schießen werden sogenannte Wertungsübungen geschossen und wenn die für die Truppengattung und Verwendung vorgeschrieben Übungen für die Schützenschnur erfüllt sind, dann erhält man die Trageerlaubniss in der jeweiligen Stufe in der alle erforderlichen Übungen erfüllt wurden.
Außer dass diese wertungsübungen für die meisten Soldaten (außer KSK, Sanis und einige anderer gleich sind).
Und zumindest Bronze kann in der GA realistisch sein.
Solange Sie keine Trageerlaubnis für die "Orden" haben, dürfen Sie diese auch nicht tragen.
Kann ich die Trageerlaubnis dann schon vorher beantragen?
Und das bringt dir nun was genau? Bisschen "geil" auf Orden?
Ich würde da an deiner Stelle langsam machen. Könnte vielleicht -so wie von mir- falsch verstanden werden und damit machst du dir das Leben nicht einfacher.
Du hast noch nicht mal einen Tag erfolgreich im Dienst als Soldat hinter dich gebracht.
Du kannst es beim BMVg versuchen zu beantragen aber letztendlich solltest du es erst nach Dienstantritt machen. Ich würde es erst machen, wenn ich das DSA im Dienst abgelegt habe, dann ist es ein Automatismus und bei Einreichen der alten Urkunde wird die Anzahl mitgezählt.
Das ist reines Interesse.... Und ja, ich bin sehr stolz auf meine Njimegen Auszeichnung! Die möchte ich auch tragen wenn möglich bei meinem Gelöbnis!
Typi, willst du dich so abheben von den anderen? Zieh das erstmal durch und für deine Orden interessiert sich eh kein Mensch..
Bin ich der Einzige, der nichts Verwerfliches daran findet, verliehene Auszeichnungen zu tragen? Für entsprechende Leistungen werden Auszeichnungen verliehen, welche getragen werden dürfen. Dafür gibt es doch extra eine Vorschrift, die das regelt.
Trotzdem darf einem das doch auch nichts bedeuten, oder?
Zitat von: dunstig am 19. Mai 2015, 00:25:26
Bin ich der Einzige, der nichts Verwerfliches daran findet, verliehene Auszeichnungen zu tragen? Für entsprechende Leistungen werden Auszeichnungen verliehen, welche getragen werden dürfen. Dafür gibt es doch extra eine Vorschrift, die das regelt.
Da ist nichts verwerfliches dran. Aber ob man nun schon vor Dienstantritt vorpreschen muss oder den normalen Bearbeitungsgang abwartet, diese Frage stellt sich mir. Muss man versuchen, sich bereits in der Grundausbildung von allen anderen abzuheben oder ist es nicht gerade hier wichtig, dass alle möglichst gleich sind. Deswegen ja auch eine Grundausbildung.
Ich finde alle Orden, die nicht aus dem Einsatz stammen oder Tätigkeitsabzeichen jenseits von Silber/Gold eh mehr als peinlich. Wenn ich die jungen Fw immer sehe mit Ihrer Schützenschnur, DSA, DLRG, Marsch... Kann man sich nur an den Kopf fassen. Dafür muss man weder besondere Leistung vollbringen, noch sollte man irgendwie stolz darauf sein.
ZitatDafür muss man weder besondere Leistung vollbringen, noch sollte man irgendwie stolz darauf sein.
Naja - ein Ehrenzeichen ist ein Ehrenzeichen - immerhin wird dies von einem Staatsoberhaupt so gesehen (da verbietet sich mMn eine Abwertung durch "seol2k"). Insbesondere, weil ja 5 Wochen "im Lager rumhängen" dann auch keine besondere Leistung ist.
Man schaue sich halt die Verleihungszahlen DSA / DLRG in der Bundeswehr an - es ist eine Leistung, die von den wenigsten Soldaten erbracht wird.
Im Übrigen finde ich die Bemerkung von @seol2k aus mehreren Gründen vollkommen unangebracht und anmaßend.
Erstens aus dem von Ihnen genannten Grund, lieber F_K. Die Orden und Ehrenzeichen stehen darüber hinaus im Bundesgesetzblatt und ein Soldat hat entsprechend mehr als Loyalität hierauf gelobt/geschworen. Drittens finde ich es generell problematisch seine persönliche Meinung über einen solchen Sachverhalt zum Maßstab des Verhaltens Aller zu machen. Viertens kann jeder sein Recht wahrnehmen - oder es sein lassen, ohne dass dies von Außenstehenden zu kritisieren wäre.
Im Ürbigen wird unser Fragensteller allein deshalb schon warten müssen, Soldat zu werden, da BMVg/Protokollreferat nur auf dienstlichen Antrag von Soldaten/Reservisten a.d.D. hin tätig werden und Trageberechtigungen für erworbene Orden und Ehrenzeichen erteilen darf. Und ob dies in einer Zeitspanne vom Dienstantritt bis zum Feierlichen Gelöbnis so geschehen kann, möchte ich schlicht bezweifeln.
Zitat von: miguhamburg1 am 19. Mai 2015, 12:31:44
Im Übrigen finde ich die Bemerkung von @seol2k aus mehreren Gründen vollkommen unangebracht und anmaßend.
Freies Forum = Freie Meinung.
Anmaßen tue ich damit nichts, sondern publiziere meine Meinung dazu. Ob nun in irgendeinem Gesetztesblatt steht, dass es eine "Ehre" ist, dass jemand die Kugel 5m werfen kann oder 20km am stück spazieren kann ohne einzuschlafen, interessiert mich in meiner Meinung nun mal herzlichst wenig. Wer ehrlich zu sich selber ist weiß, dass es eben keine herausragende Leistung ist, die in irgendeiner Art und Form einer Würdigung verdient. Der Rettungssanitäter, der sein 100. Menschenleben rettet, der verdient dafür Lob und Anerkennung. Aber nicht der Soldat, der seinen Sport verrichtet oder mit Rucksack spazieren geht. Im übrigen habe ich diese Leistungen in den letzten 15 Jahren jedes Jahr in "Gold" vollbracht und darf daher für mich eine Meinung darüber bilden, ob es lächerlich oder lobenswert ist.
Wieso- das ist der Job des RettSan, dafür ist er ausgebildet worden und dafür wird er bezahlt.
Zitat von: ulli76 am 19. Mai 2015, 12:42:16
Wieso- das ist der Job des RettSan, dafür ist er ausgebildet worden und dafür wird er bezahlt.
Merkste was? ;) Der Soldat wird auch dafür bezahlt, dass er sich sportlich fit hält und marschieren kann...
Dann zeigen Sie mir mal die Soldaten, die 4x 50km marschieren können.
@ Seol2k:
Fürs "Marschieren mit Gepäck" gibt es kein Ehrenzeichen.
Nochmal: Der "oberste Mann" in diesem Staat hat eine Entscheidung getroffen, die in Gesetze gegossen worden ist, jeder Soldat sollte dies respektieren - er hat es zumindest geschworen.
Natürlich kann man da persönlich eine Wertung der Orden / Ehrenzeichen vornehmen - dass ist aber schwierig, und kaum sinnvoll zu realisieren.
Im übrigen gibt es in den meisten (Bundes-) Ländern Lebensrettungsmedaillen, die "Arbeit" von RettSan, Notärzten, Feuerwehr und Polizei erfüllt in aller Regel nicht die Bedingungen ... und unten fandest Du die Einsatzmedaillen noch für "lobenswert" - obwohl die Soldaten dafür bezahlt werden.
Zitat von: seol2k am 19. Mai 2015, 12:38:32
...Der Rettungssanitäter, der sein 100. Menschenleben rettet, der verdient dafür Lob und Anerkennung...
und
Zitat von: seol2k am 19. Mai 2015, 12:53:36
Merkste was? ;) Der Soldat wird auch dafür bezahlt, dass er sich sportlich fit hält und marschieren kann...
passen nicht zusammen.
Wenn du eine persönliche Meinung zum Thema hast, was dir unbenommen bleibt, dann halte dich wenigstens an deine eigenen Vorgaben.
Ich wäre auch stolz auf solch einen Orden - bei mir ist es beim Blutspendeabzeichen geblieben... und DSA und Schützenschnur, aber die hat ja auch jeder..
Hmm naja ich stehe vor ähnlichem Problem allerdings in umgekehrter Betrachtungsweise. Ich bin als SU damals ausgeschieden und werde nun als HF wieder eingestellt. In meiner Vordienstzeit habe ich Schützenschnurr Gold, Leistungsabzeichen Gold, Tätigkeitsabzeichen silber, Einsatzmedailie KFOR silber, EM EUFOR bronze, Nato Kosovo, Nato Non Article 5, Nato Althea, Fluthilfe 2002, Fluthilfe Sachsen Anhalt und DSA mit Trageerlaubnis erhalten.
Auf der einen Seite bin ich natürlich irgendwo stolz darauf, auf der anderen möchte ich aber auch nicht wie ein Christbaum in der GA aufschlagen und überleg mir nun, welche ich überhaupt tragen werde..
Die Orden und Ehrenzeichen haben Sie sich redlich verdient und sind daher berechtigt, sie auch alle zu tragen! Daher würde sich mir diese Frage gar nicht stellen ;) !
Zitat von: MaikG am 21. Mai 2015, 15:44:57[...]Auf der einen Seite bin ich natürlich irgendwo stolz darauf, auf der anderen möchte ich aber auch nicht wie ein Christbaum in der GA aufschlagen und überleg mir nun, welche ich überhaupt tragen werde..
Das einzig richtige: Alles an den Dienstanzug. Alle durch Leistungen erworben.
Zitatwelche ich überhaupt tragen werde..
Die Frage stellt sich nicht - WENN Bandschnalle getragen wird, sind dort ALLE erworbenen O&E zu tragen (so die Vorschrift).
Lediglich Schützenschnur / LA steht im Belieben des Soldaten.
(Ich trage am Feldanzug nur die vorgeschriebenen Abzeichen (Dienstgrad, Flagge, Namensband, Litze), aber am DA alles was zulässig ist - dafür trage ich den auch nur ein, zweimal im Jahr ..)
Zitat von: F_K am 21. Mai 2015, 16:12:58
Zitatwelche ich überhaupt tragen werde..
Die Frage stellt sich nicht - WENN Bandschnalle getragen wird, sind dort ALLE erworbenen O&E zu tragen (so die Vorschrift).
Lediglich Schützenschnur / LA steht im Belieben des Soldaten.
(Ich trage am Feldanzug nur die vorgeschriebenen Abzeichen (Dienstgrad, Flagge, Namensband, Litze), aber am DA alles was zulässig ist - dafür trage ich den auch nur ein, zweimal im Jahr ..)
Ah ok, den Abschnitt hab ich wohl überlesen als ich mir das neulich angeschaut habe.
Es ist aber richtig, dass ich bei den NATO Auszeichnungen nicht die verliehenen Bandschnallen tragen darf sondern mir die schmalen im BW Format besorgen musste?!
Bin ich bei der Reihenfolge so richtig:
KFOR silber (waren die ersten Einsätze), EUFOR bronze, Fluthilfe Bund, Fluthilfe Land, DSA dann die Nato in Reihenfolge der Verleihung?
Natürlich ist es nur erlaubt, Bandschnallen im deutschen Format zu tragen (12 x 25 mm), NATO Medaillen werden im zu breiten US Format verliehen, muss man also privat im richtigen Format kaufen.
Das habe ich bereits getan. Reihenfolge stimmt aber so, oder? Waren doch Einsatzmedailien Bundeswehr Ausland, Einsatzmedailien Bund Inland, Einsatzmedaillien Länder, DSA und dann das Natozeug..
Den Feldanzug hatte ich auch immer minimalistisch.. Find das recht kitschig den zu zuballern, ist schließlich nen "Arbeitsanzug"..
Weil ich grad drauf gestoßen bin,
dass Tragen der Bandschnalle für den Nijmwegenmarsch muss nicht extra beantragt werden (egal ob vor der Bw verliehen oder während der Dienstzeit) es gibt eine generelle Trageerlaubnis vom BMVg! Anders sieht es z.B. beim Dancon-Marsch aus, da gibt es die nicht und wird es auch nicht geben. Wobei den Dancon-Marsch auch nur Aktive Soldaten im Einsatz absolvieren können.
Gem. Vorschrift werden übrigens die nationalen Bandschnallen absteigend nach "Wertigkeit" beginnend von oben links nach unten rechts getragen, danach folgt international / NATO. Bei den Ehrenzeichen der BW werden darüberhinaus alle Verleihungsstufen gleichzeitig getragen und nicht nur die höchste wie beim DSA oder Rettungsschwimmer.
Ich hoffe das beendet die sinnlose Diskussion.
MKG
Ne, das wirft eigendlich noch mehr auf. Für den Dancon-Witz gibt es ne Bandschnalle? Den bin ich 2001 im Kosovo auch gelaufen. gab aber nur nen Orden in Plastikfolie ohne Bandschnalle...
Und bei denen der BW alle Stufen? Also bei mir KFOR Bronze neben Silber dazu? Dann words aber langsam bunt
Komisch, das ich von BMVg Protokoll für Nijmegen eine Trageerlaubnis schriftlich erhalten habe - so wie es die Vorschrift vorsieht ...
Lustig sind immer die "Fachleute" ...
Zitat von: dani78 am 25. Mai 2015, 02:22:03dass Tragen der Bandschnalle für den Nijmwegenmarsch muss nicht extra beantragt werden (egal ob vor der Bw verliehen oder während der Dienstzeit) es gibt eine generelle Trageerlaubnis vom BMVg!
Leider falsch! Quelle: BMVg Protokoll von letzter Woche, da ich für einen unserer Soldaten eine Tragegenehmigung beantragt habe!
Zitat von: dani78 am 25. Mai 2015, 02:22:03Anders sieht es z.B. beim Dancon-Marsch aus, da gibt es die nicht und wird es auch nicht geben. Wobei den Dancon-Marsch auch nur Aktive Soldaten im Einsatz absolvieren können.
Richtig ist, dass es für den Dancon-Marsch-Orden keine Trageerlaubnis gibt! Der Rest ist MUMPITZ, weil da auch Reservisten, die Einsatzwehrverwaltung und sonstige mitlaufen können. Der Dancon-Marsch versteht sich mehr als "gesellige Veranstaltung marschierender Art" ;) !
Zitat von: dani78 am 25. Mai 2015, 02:22:03Gem. Vorschrift werden übrigens die nationalen Bandschnallen absteigend nach "Wertigkeit" beginnend von oben links nach unten rechts getragen, danach folgt international / NATO.
Dafür gibt es eine Regelung in der Anzugordnung für Soldaten, ehemals ZDv 37/10!
Zitat von: dani78 am 25. Mai 2015, 02:22:03Bei den Ehrenzeichen der BW werden darüberhinaus alle Verleihungsstufen gleichzeitig getragen und nicht nur die höchste wie beim DSA oder Rettungsschwimmer.
Ehrenzeichen meint hier, dass z. B. die Ehrenmedaille der Bundeswehr neben dem Ehrenkreuz in Bronze
und dem Ehrenkreuz in Silber
und dem Ehrenkreuz in Gold getragen wird! Einsatzmedaillen werden immer nur in der jeweils höchsten verliehenen Stufe getragen, also niemals Bronze und Silber gleichzeitig! Steht auch so explizit in der Anzugordnung drin!
Zitat von: dani78 am 25. Mai 2015, 02:22:03Ich hoffe das beendet die sinnlose Diskussion.
Gefährliches Halbwissen beendet niemals eine Diskussion, es wirft nur neue Fragen auf ;) ! Alle Fragen bezüglich Orden und Ehrenzeichen beantwortet die Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr erschöpfend! Wer versucht, diese umfangreiche Vorschrift auswendig zu lernen, wird zwangsläufig scheitern ;) !
Alles klar, Danke. Kann nochmal einer über meine weiter oben geschriebene Reihenfolge schaun, ob ich das so richtig der 37/10 entnommen hab?
Zitat von: MaikG am 21. Mai 2015, 16:21:39Bin ich bei der Reihenfolge so richtig:
KFOR silber (waren die ersten Einsätze), EUFOR bronze, Fluthilfe Bund, Fluthilfe Land, DSA dann die Nato in Reihenfolge der Verleihung?
Ja, Einsätze nach der Reihenfolge der Teilnahme! Wenn also KFOR Ihr erster Einsatz war, kommt die Bandschnalle zuerst auf die Schiene, ...
Ja, die KFOR waren meine ersten beiden Einsätze.
Mal rein aus interesse: Wenn ich zwischen den beiden KFOR-Einsätzen den EUFOR gemacht hätte. Wie wäre dann die Reihenfolge? Ich hätte dann ja erst die KFOR Bronze bekommen, Dann EUFOR Bronze und anschließend KFOR silber. Wäre dann KFOR silber an erster Stelle, da KFOR meine erste Einsatzmedaille war oder an zweiter Stelle, da ich die Stufe silber erst nach der EUFOR verliehen bekommen hätte?
Wenn KFOR Ihr erster Einsatz war, tragen Sie zuerst die KFOR-Medaille, auch wenn diese dann nach EUFOR "versilbert" wurde! Von den Einsatzmedaillen wird immer nur, wie schon erwähnt, die höchste verliehene Stufe getragen!
Hallo zusammen,
da meine Frage hier in den Post passt wollte ich meine auch gleich hier stellen. Ich hoffe das ist so okay.
Ich bin als SG mit Schützenschnur in Gold und Leistungsabzeichen Gold ausgeschieden und komme jetzt als FA wieder zurück nach drei Jahren Pause. Darf ich beide Auszeichnungen am DA tragen? Ich hatte mal gehört dass das Leistunsgabzeichen abläuft, stimmt das?
Mit freundlichen Grüßen
David
Darf getragen werden.
Vielen dank für die schnelle Antwort. Am FZ werde ich auf das Leistungsabzeichen verzichten da ich wie schon erwähnt mich nicht in den Vordergund zu drängen.
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2015, 20:54:10
Und das bringt dir nun was genau? Bisschen "geil" auf Orden?
Ich würde da an deiner Stelle langsam machen. Könnte vielleicht -so wie von mir- falsch verstanden.
Ich kenne Sie zwar nicht bin aber sehr beim Lesen erschrocken ihre Antort zu lesen. Sie sind selbst aber nicht bei der Bundeswehr? In welcher ZDF steht denn das erworbene Orden durch z.b. persönliches Verhalten oder guten Leistungen nicht mit dem kleinen oder großen Dienstanzug zu tragen sind? Seid wann braucht man dafür eine Erlaubnis? Die Erlaubnis wird automatisch mit der Verleihungsurkunde erteilt. Zumindest ist das mit Orden so die man während der Dienstzeit erwirbt. Beispiel: ein Unteroffizier muss nach einem erfolgreichen Auslandseinsatz nach seiner Verleihung seiner Orden z.b. KFOR, SFOR, EUFOR usw. garantiert nicht den Spieß um erlaubniss fragen! Die Orden werden ohnehin nicht von Dr. Kompanie oder von dem Batallion verliehen sondern in aller Regel im Auftrag des Verteidigungsministeriums oder eben von der NATO, Beispiel Non Article 5 (Balkan) Orden. usw.
Wie sich das mit Orden verhält die man Zivil erwirbt weis ich zwar nicht genau aber grundsätzlich sehe ich auch keine Diskrepanzen, warum den auch? Wenn sich ein Mensch für außergewöhnliche Leistungen für gewisse Orden, sei es Zivil oder dienstlich verdient gemacht hat darf dieser Mensch das auch zeigen, ganz einfach. Das hat dann auch nichts mit geil auf Orden zu tun. Im dem Fall wird eh nichts getragen was man nicht wirklich selbst verdient hat da das ohne hin strafbar wäre. Kein Soldat schnallt sich irgendeinen Orden um den er nicht selbst verdient hat weil das sowieso ein Diszi wäre. Also bitte ich sie etwas auf ihre Formulierung acht zu geben, wie Sie sehen kann auch diese falsch verstanden werden. Am besten ist immer sich rück zu versichern, am besten beim Kompaniefeldwebel oder noch besser beim Zugführer.
Grüße
ZitatWie sich das mit Orden verhält die man Zivil erwirbt weis ich zwar nicht genau aber grundsätzlich sehe ich auch keine Diskrepanzen, warum den auch?
Tja, wenn man so gar keine Ahnung hat, sollte man einfach mal "den Dieter Nuhr machen" ... 8)
Erklärungsversuch: Solange die (zivil) verliehene Auszeichnung in der ZDv 37/10 (bzw. Nachfolgeregelung) aufgeführt ist, braucht man keine Tragegenehmigung. Ist sie dort nicht aufgeführt, muss die Genehmigung beim BMVg beantragt werden. Genau SO steht es in der Vorschrift und daran ändern werden der Spieß noch irgend ein Feld-, Wald- und Wiesenzugführer etwas.
ZitatIn welcher ZDF steht denn das erworbene Orden
Was hat das Fernsehen damit zu tun? ::)
Gemeint ist wohl die ZDv und das war die 37/10 und dort die Numme 584. Dort steht wann und unter welchen Voraussetzungen welche Orden getragen werden können. Im Umkehrschluss heißt das: sonst nicht.
Zitat von: wolverine am 07. Januar 2017, 18:48:23
Gemeint ist wohl die ZDv und das war die 37/10 und dort die Numme 584. Dort steht wann und unter welchen Voraussetzungen welche Orden getragen werden können. Im Umkehrschluss heißt das: sonst nicht.
Dann reicht es in seinem Fall vielleicht aus in der ZDv 37/10 - Teil 7.2 das erforderliche Formular herunter zu laden und ausgefüllt an das BMVg zu schicken?! Und ich meinte natürlich nicht ZDF, schneller Schreibfehler. Abgesehen davon bleibt immer noch die Formullierung, ich sage es gern nochmal, ich finde das Wort "geil auf Orden" nicht wirklich gut gewählt. Wenn es wirklich wäre, hat derjenige eh nichts beim Bund verloren.
Lg
Und das entscheiden Sie? ???
Ich finde am Beitrag von Ralf:
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2015, 20:54:10
Und das bringt dir nun was genau? Bisschen "geil" auf Orden?
Ich würde da an deiner Stelle langsam machen. Könnte vielleicht -so wie von mir- falsch verstanden werden und damit machst du dir das Leben nicht einfacher.
Du hast noch nicht mal einen Tag erfolgreich im Dienst als Soldat hinter dich gebracht.
Du kannst es beim BMVg versuchen zu beantragen aber letztendlich solltest du es erst nach Dienstantritt machen. Ich würde es erst machen, wenn ich das DSA im Dienst abgelegt habe, dann ist es ein Automatismus und bei Einreichen der alten Urkunde wird die Anzahl mitgezählt.
korrekt zitiert, nichts auszusetzen und würde ihn so unterschreiben.
ZitatAbgesehen davon bleibt immer noch die Formullierung, ich sage es gern nochmal, ich finde das Wort "geil auf Orden" nicht wirklich gut gewählt.
Gääähhhnnn ... Und den Rest von dem von Ihnen kritisierten Post haben Sie auch gelesen und sogar verstanden? Ich habe meine Zweifel ...
ZitatDann reicht es in seinem Fall vielleicht aus in der ZDv 37/10 - Teil 7.2 das erforderliche Formular herunter zu laden und ausgefüllt an das BMVg zu schicken?!
Dass der Eröffnungsbeitrag von
Mai 2015 und sein Dienstantritt am 01.07.2015 war haben Sie aber registriert?
Zitatich finde das Wort "geil auf Orden" nicht wirklich gut gewählt. Wenn es wirklich wäre, hat derjenige eh nichts beim Bund verloren.
Und wo ist da nun der Unterschied zu meiner Aussage? Ob man dafür den alten Thread ausgraben muss, weil ja keine neuen Informationen beigetragen wurden, denn alles andere wurde ja bereits von anderen Foristen richtig gestellt, was du da etwas verdreht hattest.
Zitat von: Mitleser2323 am 07. Januar 2017, 18:31:14
Kein Soldat schnallt sich irgendeinen Orden um den er nicht selbst verdient hat weil das sowieso ein Diszi wäre.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Während meiner Dienstzeit zwei Fälle erlebt wo es genau so war.
Bei einem weiß ich, dass er am Wochenende in Uniform auf einer Hochzeitsfeier war und dort auf dicke Hose machen wollte. Nur hatte er vergessen die die unberechtigterweise Angesteckten Orden wieder zu entfernen und stand damit Montag Morgen vorm Spieß.
Kann man nur sagen Dumm gelaufen.
Eben.
Ich habe mehrere Soldaten erlebt, die unberechtigt vermeintliche Orden / Ehrenzeichen oder Abzeichen tragen - oft von den Vorgesetzten übersehen.
Ich finde Ullis Signatur passt da ganz gut.
Früher habe ich auch alles an die Uniform gepinnt, was mir verliehen wurde. Bis ich kürzlich eine Neue kaufen musste ;) War mir zu aufwendig^^
Und der gute Stoff leidet... So sollte man das mal sehen ;)
Let us agree to differ.
Ich persönlich trage am FA nur die vorgeschriebenen Dinge (Flagge, Dienstgrad, Namensband, Litze) - am DA die erlaubten.
Ich habe aber Kameraden kennengelernt, die auch am FA die erlaubten Dinge trugen - um andere zu motivieren.
Solange der Dienstherr hier Wahlmöglichkeiten vorsieht, dürfen diese genutzt werden - ohne das dies kritisiert wird.
Ich hatte hier irgendwo Blutspendeorden gelesen. Also das ist nichts und darf auch nicht getragen werden.
Was die eigentliche Frage dieses Beitrags angeht:
- das DSA darf er sofort tragen
- Nijmegen am ersten Tag im Dienst formlos beim BMVg Protokoll beantragen. Dauert meist keine Woche, dann ist die Trageerlaubnis da.
Hinweis:
Aktuell und sicher von vielen übersehen, gibt es in der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 (ehem. ZDv 37/10) eine Änderung bzw. Erweiterung in Bezug auf das Sportabzeichen:
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze, Silber und Gold 270, 271, 272
- Deutsches Sportabzeichen in gold-/platinfarbiger (bicolor) Ausführung mit Verleihungszahl 270, 272
Die Fußnoten dazu sind:
270 Darf an der Uniform der Bundeswehr nur als Bandschnalle getragen werden.
271 Bei diesen Ehrenzeichen darf jeweils nur die höchste verliehene Stufe getragen werden.
272 Das Tragen der alten Form des Deutschen Sportabzeichens (bis 2012) in Gold mit Verleihungszahl ist nicht mehr zulässig. Zur Darstellung der erfolgreich abgelegten Prüfungen darf nur noch das bicolore Abzeichen mit der entsprechenden Verleihungszahl zusätzlich getragen werden
Bedeutet, es dürfen zwei Sportabzeichen (neue Art mit DOSB) getragen werden und die alte Art (DSB) ist verboten:
- Einmal DSA in höchster erreichter Stufe (B, S, G)
- zusätzlich Bicolor mit Zahl für die Anzahl der Wiederholungen
ZInFü als Erlasshalter auf die Frage dazu per Email geantwortet:
Die Ausführung des Sportabzeichens in "bicolor" ist zu dem Zweck eingeführt worden, um die Häufigkeit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum DSA wiederzugeben.
Das heißt:
Der Soldat/die Soldatin trägt zum einen das Deutsche Sportabzeichen in der von ihm/ihr erreichten Stufe (Bronze, Silber oder Gold) und zusätzlich (sofern er/sie mindestens 5x erfolgreich abgelegt hat) das Abzeichen in "bicolor" - also zwei Bandschnallen!
Dagegen darf die alte Version des DSA, sprich in Gold mit Wiederholungszahl, nicht mehr getragen werden.(http://uploads.tapatalk-cdn.com/20170108/15187fefe00cc47e62616fad5c4c55ca.jpg)
F_K: Schon ASB Rettungsschwimmer Gold gemacht, oder bin ich immer noch der Einzige? :D
@ Holgi:
Beim ASB wird es schon ein paar Schwimmer geben, die das Abzeichen haben - Du bist nicht alleine.
Hast Du inzwischen die Abnahmeberechtigung oder kann Dein Weg wiederholt werden?
Zitat von: F_K am 19. Mai 2015, 10:01:25
Man schaue sich halt die Verleihungszahlen DSA / DLRG in der Bundeswehr an - es ist eine Leistung, die von den wenigsten Soldaten erbracht wird.
Dieser Annahme ist ein Trugschluss. Es gibt unzählige Soldaten, die seit vielen Jahren (über mehrere Dekaden) die Bedingungen des DSA / DLRG sehr erfolgreich erfüllen und noch nie ein solches Abzeichen verliehen bekommen haben. Ich selbst zähle zu diesem Personenkreis und lege auch keinen Wert auf dieses Ehrenzeichen, da es eben ein gefordertes Minimum bzw. aus meiner Sicht keine besondere Leistung darstellt. Diese Meinung entspricht jedoch ganz offensichtlich nicht der Ansicht der Urväter dieser Regelung, daher wäre ich - sofern eine Verleihung erfolgen würde - gezwungen die Bandschnalle dementsprechend zu erweitern.
Zum Thema der Handhabung: Ich besitze zwei Jacken, die eine und von mir nur sehr selten getragene ist mit Ehrenzeichen bestückt. Die andere, von mir überwiegend genutzte Jacke ist bis auf den "Standard" nackt.
@ FU:
Die Verleihungszahlen sind der Statistik des DOSB zu entnehmen - eine Auswertung Dezernat IGF / KLF hat ergeben, das über 10.000 Soldaten (weit drüber) von dieser Forderung befreit ist.
Natürlich mag es Soldaten geben, die kein Ehrenzeichen beantragen - ich vermute, das es so viele nicht sind.
Die Forderung mag nicht hoch sein - aber viele Soldaten erfüllen diese nicht (ich schätze so 50 - 80.000 aktive Soldaten. Traurig aber wahr)
Bzgl. Rettungsschwimmabzeichen:
Mittlerweile darf nach Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 (Version 2, vorläufig gültig ab 01.11.2016) Nr. 604 nur noch ein Rettungsschwimmabzeichen einer Organisation als Bandschnalle getragen werden, d.h. DLRG oder DRK WW oder ASB in der höchsten verliehen Stufe (Gold oder Silber).
Nachklapp Rettungsschwimmabzeichen:
Gemäß der jeweiligen Stiftungserlasse können die Prüfungen zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen - Silber und Gold - jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.
Siehe auch
http://ordensmuseum.de/orden-ehrenzeichen-bundesprasidenten-gestiftet-genehmigt-sind/das-rettungsschwimmabzeichen-des-drk/Nunmehr zu meiner Frage:
Sind diese Abzeichen mit Wiederholungszahl gemäß Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 (Version 2, vorläufig gültig ab 01.11.2016) Nr. 604 als Bandschnalle tragbar? Werden sie unter die jeweiligen Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold subsumiert oder müss(t)en sie analog zum DSA separat aufgeführt sein, um als Bandschnalle an der Uniform tragbar zu sein?
Wer kann den Sachverhalt auflösen? Danke vorab.
Nein. Ja.
@F_K
Interessant, danke für die Rückmeldung.
Die Rettungsschwimmabzeichen mit Wiederholungszahl dürfen also nicht als Bandschnalle an der Uniform getragen werden, da sie nicht in der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 explizit aufgeführt sind.
Das bedeutet m.M.n. folgendes:
a) Die aktuelle A2-2630/0-0-5 widerspricht an dieser Stelle der schriftlichen Willensbekundung des Bundespräsidenten, der auch gerade die Rettungsschwimmabzeichen mit Zahl als Ehrenzeichen anerkannt hat. Hier scheint dann weiterer Korrekturbedarf in der Zentralrichtlinie zu bestehen. Ähnlich wie bei der jetzigen Beschränkung auf ein Rettungsschwimmabzeichen einer Organisation.
b) In der ZDv 37/10 war bezüglich des Deutschen Sportabzeichens über Jahre festgelegt, daß nur die Stufen Bronze, Silber und Gold als Bandschnalle getragen werden durften. Die Sportabzeichen in Gold mit Zahl wurden dort - analog zu den Rettungsschwimmabzeichen mit Zahl - nicht explizit aufgeführt. Dennoch wurden diese Abzeichen selbstverständlich als Bandschnalle getragen. In der aktuellen A2-2630/0-0-5 geht selbst der Erlasshalter davon aus, daß vor Einführung des bicoloren DSA die entsprechenden goldenen Sportabzeichen mit Zahl als Bandschnalle getragen wurden (siehe Fußnote 137, S. 219)
Also doch eine Subsumierung, die auch für die Rettungsschwimmabzeichen gilt? Gilt dann bspw. DLRG Gold "10" als höchste verliehene Stufe im Sinne der Fußnote 136, S. 219?
Quelle zur Behauptung a?
Bekanntmachung zum Dritten Erlass des Bundespräsidenten über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 16. Dezember 1976 (BAnz. Nr. 6 vom 11. Januar 1977)
Bekanntmachung zum Erlass des Bundespräsidenten über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 17. Oktober 2014 (BAnz AT 20.10.2014 B2)
Es gibt kein DLRG, DRK WW oder ASB mit der Zahl 5.
@Holgi33
Danke für die Beteiligung. Die Aussage verstehe ich allerdings nicht.
ASB "5" siehe Darstellung der Ehrenzeichen in der
Bekanntmachung zum Erlass des Bundespräsidenten über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 17. Oktober 2014 (BAnz AT 20.10.2014 B2)DLRG "5" siehe
https://shop.dlrg.de/Produkt-Katalog/Abzeichen-Nadeln/Pins-Nadeln-Bandschnallen/Nadel-DRSA-silber-5.-WiederholungDRK WW "5" siehe
https://www.h-dg.de/drsa-wiederholungen-in-silber-oder-gold-in-verschiedenen-ausfuehrungen.html
@ L5:
Nur Silber und Gold sind Ehrenzeichen - die Anlage mit Verleihungs Bedingungen (mehrfach) ist nicht Teil der Ordensdeklaration.
@F_K
Quelle für diese Aussage?
Zitat aus der Bekanntmachung zum Dritten Erlass des Bundespräsidenten über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 16. Dezember 1976 (BAnz. Nr. 6 vom 11. Januar 1977):
"Das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes und das Präsidium der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft haben dem Bundespräsidenten gemäß Artikel 3 des Dritten Erlasses über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 3. August 1964 (BGBl. I S. 644) Änderungen der Form, der Benennung und der Verleihungsbedingungen der durch den Erlass als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnungen für sportliche Leistungen angezeigt.
Die äußere Form der Ehrenzeichen hat sich gegenüber dem Lehrabzeichen der Wasserwacht des DRK, dem Leistungsabzeichen der Wasserwacht des DRK, dem Lehrabzeichen der DLRG und dem Leistungsabzeichen der DLRG insofern geändert, als für jede fünfte Wiederholung der Prüfung das jeweilige Ehrenzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen wird.
Die Ehrenzeichen heißen künftig:
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Gold, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG- Gold, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG –" Silber."
Wo ist ein Dokument, in dem der Präsident (Deutschlands, nicht von einem Verein), die Wiederholung als Ehrenzeichen anerkennt?
Siehe oben.
Bekanntmachung zum Dritten Erlass des Bundespräsidenten über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 16. Dezember 1976 (BAnz. Nr. 6 vom 11. Januar 1977) in Verbindung mit Artikel 3 des Dritten Erlasses über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 3. August 1964 (BGBl. I S. 644).
Gemäß Artikel 2 des Dritten Erlasses über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 3. August 1964 (BGBl. I S. 644) sind die Anlagen inkl. Verleihungsbedingungen originärer Bestandteil der "Ordensdeklaration".
Im Übrigen bleiben Sie die Belege für Ihre Behauptungen weiterhin schuldig.
Ich kann nur wiederholen: Der Präsident hat nicht die "Wiederholungen" der DLRA als Ehrenzeichen anerkannt. Quellen hast Du genannt.
Moin ;D
Ich freue mich mit diesem Thema eine Diskussion ausgelöst zu haben welche nun schon seid über einem Jahr am Laufen ist.
Diskussionen sind niemals sinnlos.
Ich habe den Njimegen Orden nicht in der Aga beantragt. Hab es in meiner Stammeinheit gemacht und war trotzdem Stolz beim Gelöbnis. Also alles tuti ;D
Vielen dank für die rege Beteiligung!
@L7
Der Shop war mir unbekannt, hatte auch mit einem Hersteller, weiß nicht mehr DLRG oder DRK Kontakt die meinten es gebe keine Bandschnalle mit der Zahl 5 (oder mehr).
Dann bestelle ich mal DLRG Gold 5 und DRK Gold 5, habe ich letztes Jahr erreicht.
Ich sehe gerade, die Nadel 5 DLRG gibt es, aber keine Bandschnalle mit 5.
"Nadeln" kann jede Organisation herausgeben wie sie lustig ist - bei Bandschnallen, kann, wenn getragen, ggf. eine OWi vorliegen.
@ L7:
Eine Anlage ist NIE Bestandteil des eigentlichen Dokumentes - sonst "müsste" bei Änderungen ja nicht der Präsident informiert werden.
@F_K
Die Wiederholungen sind durch den Bundespräsidenten durch jenen Passus in der Bekanntmachung zum Dritten Erlass des Bundespräsidenten über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 16. Dezember 1976 (BAnz. Nr. 6 vom 11. Januar 1977) als Ehrenzeichen anerkannt worden:
"Die äußere Form der Ehrenzeichen hat sich gegenüber dem Lehrabzeichen der Wasserwacht des DRK, dem Leistungsabzeichen der Wasserwacht des DRK, dem Lehrabzeichen der DLRG und dem Leistungsabzeichen der DLRG insofern geändert, als für jede fünfte Wiederholung der Prüfung das jeweilige Ehrenzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen wird."
Hierzu empfehle ich auch die Kommentierung zum Ordensgesetz: Laitenberger/Bickenbach/Bassier, Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Auflage, Köln, 2005, S. 245 ff.
Ich zitiere daraus beispielhaft:
"Bei Erfüllung bestimmter Prüfungsbedingungen wird ein Abzeichen verliehen, das je nach dem Schwierigkeitsgrad als Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber oder in Gold erworben werden kann. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen. In Verbindung mit einer Änderung der Benennung, der Form und der Verleihungsbedingungen lösen diese Abzeichen die bis 1976 vom DRK verliehenen Leistungs- und Lehrabzeichen ab. Die Rettungsschwimmabzeichen sind vom Bundespräsidenten als Ehrenzeichen iSd § 3 Abs. 2 Ordensgesetz anerkannt worden." (S. 246 f)
Die Passagen aus den genannten Quellen sind eindeutig.
Zitat von: L7 am 23. Januar 2017, 15:37:06
Die Passagen aus den genannten Quellen sind eindeutig.
"Eindeutig" ist sooooooo prä-Trump! ::)
Es gibt immer alternative Fakten ;D ;D ;D
Och L7,
wenn Du so überzeugt bist, dann diskutiere das Thema doch mit Hptm L., Zentrum Innere Führung, Koblenz, damit eine entsprechende Klarstellung in der Weisung erfolgt.
Ich interpretiere den Erlass anders, ebenso wie ich in der Sekundärquelle eine Bestätigung meiner Ansicht sehe.
Dank dieses Threads musste ich meine Bandschnalle anpassen... ;)
Rettungsschwimmerabzeichen -1
Deutsches Sportabzeichen +1
Bin noch schlimmer dran:
Rettungsschwimmabzeichen -2