Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: maik007 am 13. Mai 2015, 17:43:44

Titel: anfangsgehalt mit berufsausbildung
Beitrag von: maik007 am 13. Mai 2015, 17:43:44
hallo ich bin gelernter industriemechaniker im 3. gesellenjahr und möchte mich gerne bei der bundeswehr bewerben. mit welchen anfangsgehalt kann ich rechnen, da ich moment gut verdiene. danke für eure antworten
Titel: Antw:anfangsgehalt mit berufsausbildung
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2015, 17:50:39
Wenn Sie berufsnah als Unteroffizier oder als Feldwebel im allgemeinen Fachdienst eingestellt werden, fangen Sie entweder mit dem Dienstgrad Unteroffizier in der Besoldungsgruppe A5 oder als Stabsunteroffizier in der Besoldungsgruppe A6 an. Was dabei rauskommt, spuckt Ihnen ein Besoldungsrechner aus. Googelt man unter "Besoldung Bund 2015" .
Titel: Antw:anfangsgehalt mit berufsausbildung
Beitrag von: Ralf am 13. Mai 2015, 17:59:43
Vielleicht will er ja eine zivile Anstellung, denn von Soldat hab ich erst einmal nichts gelesen.
Titel: Antw:anfangsgehalt mit berufsausbildung
Beitrag von: SCPO am 13. Mai 2015, 18:48:49
Oder als Fw A7 etc. Diese Frage macht keine Sinn ohne das wir den DG kennen.
Titel: Antw:anfangsgehalt mit berufsausbildung
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2015, 18:55:19
Wieso sollte er als Feldwebel eingestellt werden? Hat er was von einem Meister-Abschluss geschrieben? Dann habe ich das überlesen. Man wird ja nicht jünger ...  ;)
Titel: Antw:anfangsgehalt mit berufsausbildung
Beitrag von: BulleMölders am 13. Mai 2015, 19:18:09
Der TE hat über die Meldefunktion mitgeteilt, dass er schon Soldat werden möchte.

Warum er das nicht hier rein schreibt sondern das auf den Beitrag von Ralf Meldet, dürft ihr mich nicht fragen.
Titel: Antw:anfangsgehalt mit berufsausbildung
Beitrag von: SCPO am 13. Mai 2015, 19:19:28
Nein, er hat nichts geschrieben, also kann man aufgrund der nicht vorhandenen Informationen, seine Frage nicht beantworten.
Titel: Antw:anfangsgehalt mit berufsausbildung
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2015, 19:24:04
Ob nun mit A5 oder mit A6 hängt jetzt nur noch von seinem Schulabschluss ab - immer vorausgesetzt, dass er berufsnah im Fachdienst und nicht als "Schulterglatze" im Truppendienst eingestellt werden will.