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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: chefderang am 15. Mai 2015, 10:24:50

Titel: Stube frei??
Beitrag von: chefderang am 15. Mai 2015, 10:24:50
Moin Moin Kameraden

Ich hab da mal eine Frage.Ich absolviere gerade meine Grundausbildung.Bin natürlich in einer Gemeinschaftsunterkunft.Ich bin ledig Trennungsgeldempfänger und habe eine anerkante Wohnung durch die Bundeswehr.Ich bin außerdem über 25.Auf meiner letzen Dienstbezügeabrechnung steht ein Anrechnungsbetrag nach § 39 bbsge abs.2 was dieser paragraph bedeutet weiß ich mittlerweile auch.Doch ist für Soldaten über 25 und Trennungsgeldempfänger die Stube nicht frei?
Titel: Antw:Stube frei??
Beitrag von: Ralf am 15. Mai 2015, 11:41:37
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=37676.0
Titel: Antw:Stube frei??
Beitrag von: chefderang am 15. Mai 2015, 12:58:40
Also so richtig schlau wird man aber daraus auch nicht ob man jetzt bezahlen muss oder nicht.
Titel: Antw:Stube frei??
Beitrag von: funker07 am 15. Mai 2015, 13:48:55
Unter 25 wird dir ein geldwerter Vorteil von knapp über 90€ angerechnet.
Wenn du über 25 bist und einen Antrag zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft stellst, zahlst du für die Stube in Abhängigkeit von Größe, Ausstattung und Belegung.

Als Trennungsgeldempfänger muss dir eine Unterkunft gestellt werden. Ob die Stube auch kostenlos sein muss, kann ich dir nicht sagen. Eine Wohnung außerhalb der Kaserne würde der Bund bezahlen, wenn er dir keine Stube stellen kann.
Titel: Antw:Stube frei??
Beitrag von: Tommie am 15. Mai 2015, 15:08:02
Nachdem die Grundausbildung für einen Trennungsgeldempfänger wie ein Lehrgang behandelt wird, an dem Unterkunft und Verpflegung (gegen Bezahlung!) von der Bundeswehr gestellt werden müssen, ist diese Abbuchung definitiv nicht richtig! Nehmen Sie die Anerkennung der Wohnung mit und gehen Sie zum Rechnungsführer im BwDLZ, er soll das gerade ziehen und nachberechnen lassen!
Titel: Antw:Stube frei??
Beitrag von: elec am 16. Mai 2015, 04:09:30
Doch, in den ersten 6 Monaten ist das einfach so. So stehts auch glaub in dem Artikel. Dabei ist es irrelevant ob TG Empfänger oder nicht. Frag deinen ReFü, der erläutert dir das. Anrufen bei der Zahlstelle geht auch.
Hab mich da auch gewundert erst.

Und das mit der Wohnung am Standort - wenn keine Stube vorhanden - geht sogar soweit, dass man selbst dann eine Wohnung bezahlt bekommt wenn nur Stuben frei sind, die nicht genügend Wohnungsähnliche Ausstattung bieten. (Zu klein, Doppelbetten, Sammeldusche keine Kochmöglichkeit)
Siehe "Zumutbarkeitsregelung".
Geht aber auch erst ab der Verweildauer ab ca. 3 Monaten am selben Standort.

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