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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Marcel-Jan am 17. Mai 2015, 18:44:29

Titel: Freistellung am Ende der Dienstzeit
Beitrag von: Marcel-Jan am 17. Mai 2015, 18:44:29
Ich bin SaZ 13 TrD, altes BFD-Recht.
Ein Kamerad meinte, dass bei einem Studium (Bachelor) man einen Antrag stellen könnte, statt nur 2 sogar 3 Jahre gegen Ende der Dienstzeit zum Studium freigestellt werden kann.
Der Antrag würde lt. seinem Berater ziemlich sicher durchgehen, damit die Maßnahme noch während der Dienstzeit abgeschlossen ist.
Schon einmal etwas davon gehört?
Titel: Antw:Freistellung am Ende der Dienstzeit
Beitrag von: Ralf am 17. Mai 2015, 20:11:06
Es sollte dir auffallen, dass das nichts mit dem neuen BFD-Recht aufgrund des Artikelgesetzes zu tun hat. Deswegen habe ich das abgetrennt.