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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Jesca am 27. Mai 2015, 14:12:01

Titel: Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: Jesca am 27. Mai 2015, 14:12:01
Guten Tag,
Ich bin 22 Jahre jung, habe einen Hauptschulabschluss, eine drei jährige Berufsausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte.
Ich möchte mich bei der Bundeswehr als SAZ im Sanitätsdienst im Heer bewerben, damit ich dort meinen Beruf weiter ausüben kann.
Wenn es im Heer nicht funktioniert, möchte ich ggf. im Sanitätsdienst als SAZ bei der Marine arbeiten (als Schiffsarztgehilfin).
Nun stellt sich die Frage, als was werde ich denn dort Anfangs eingestellt ?
Ich habe mich durch das Internet geforstet und dort habe ich gelesen:

-Hauptschulabschluss + verwertbare Berufsausbildung = Unteroffizier / Maat
-Realschulabschluss + verwertbare Berufsausbildung = Stabsunteroffizier / Obermaat

Gilt meine 3 jährige Berufsausbildung nach meinem Hauptschulabschluss wie ein Realschulabschluss, sprich ich werde dort dann mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier eingestellt ?


Ich bitte um Hilfe, ich verzweifle sonst noch ! :-D
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: Ralf am 27. Mai 2015, 14:15:56
Also du solltest nicht verzweifeln, nur weil du nicht weißt, ob du als Uffz oder StUffz eingestellt wirst. Wie verzweifelst wärst du denn dann erst, wenn man dir sagt, dass du keine Eignung bekommst?

Bildung ist Ländersache. Ob du gleichzeitig einen höheren Schulabschluss erlangt hast, musst du selbst rausfinden. Im Internet findet sich bestimmt auch über dein Bundesland etwas.
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: ulli76 am 27. Mai 2015, 14:20:20
Und nicht den organischen Sanitätsdienst der Teilstreitkräfte mit den Uniformträgerbereichen des zentralen Sanitätsdienstes verwechseln.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine ZFA als Schiffsarztgehilfin verwendet. Das sind ja völlig unterschiedliche Berufe und Anforderungen.
Ich glaub, im Heer gibt es auch keine Stellen als ZFA- die Rettungsstationen haben keinen Zahnarzt, also auch keine ZFAs.
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: Jesca am 27. Mai 2015, 14:29:03
Hm mein Karriereberater meinte aber, dass wenn ich auf Abwechslung fixiert bin, ich bei der Marine als Schiffsarztgehilfin auch im Zahnmed.Bereich unterwegs sein werde halt nicht NUR im Zahnarztbereich sondern auch im allgemeinen !!! Das ist ja nur meine Alternative.
Ja aber auf dem Bewerbungsbogen muss ich im Bereich "F" unter Nr.35 angeben Organisationsbereich "ZSanD" und dazu noch nen Uniformträgerbereich angeben und da Kreuze ich somit "Heer" an ?!
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: F_K am 27. Mai 2015, 14:32:19
Ein Schiff hat ggf. EINEN Arzt an Board - und dies ist KEIN Zahnarzt (ist ja auch logisch - zahnmedizinische Notfälle an Board sind eher selten und nicht lebensbedrohlich).

Entsprechend ist der SanFw auf Schiffen KEIN ZFA sondern zukünftig ein Notfallsanitäter.
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: ulli76 am 27. Mai 2015, 14:35:01
Wenn es einen Zahnarzt an Bord gibt, dann auch eine ZFA dazu. Und es gibt durchaus Schiffe mit Zahnärzten. Ich weiss aber nicht, ob die generell dazu gehören oder z.B. nur während der Auslandseinsätze.
Aber für einen Schiffsarztgehilfen reicht die Ausbildung als ZFA nicht.

Ja- es gibt Heeresuniformträger im ZSanD. Das ist aber was anderes als ein Heeressani.
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: F_K am 27. Mai 2015, 14:45:53
Nochmal zur Klarstellung:

Ich bin mir sicher, dass auf keinem Schiff / Boot ein Zahnarzt in der in der STAN / SollOrg vorgesehen ist (einfach, weil der "nichts" zu tun hätte ...).

Es mag im Einzelfall / auftragsabhängig schon mal vorkommen, das z. b. wenn ein Einsatzgruppenversorger in der Rolle "schwimmendes Krankenhaus" im Verband / Einsatz vorgesehen ist, dass hier auch ein Zahnarzt mit ZFA abgebildet ist - allerdings in der Auftragsgliederung.

Insoweit macht dieser "Einstellungswunsch" keinen Sinn, weil nur auf SollOrg eingestellt wird (nicht auf Auftragsgliederung).
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: Tommie am 27. Mai 2015, 15:04:27
Laut ISOrg kann man durchaus mit dem Eingangsberuf "Zahnmedizinische Fachangestellte" für den Dienstposten einer Schiffarztgehilfin eingestellt werden!

Das ist ein Dienstposten in der Laufbahn der Unteroffiziere des Allgemeinen Fachdienstes, also bis maximal Stabsunteroffizier bewertet!

Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:

804331 ALLG MIL AUFBAULG 15 Ausbildungstage     
804532 EINS SAN 85 Ausbildungstage     
122393 SGA KF C 22 Ausbildungstage     
804001 FachUffz SanDstBw 29 Ausbildungstage     
805486 GdlgAusb EAKK ZSanDstBw (nSAK) 20 Ausbildungstage     
802471 AllgMil GrdBefähMilPers SanDstBw-ErgMod   20 Ausbildungstage     
802470 AllgMil GrdBefähMilPers SanDstBw-GrdMod   41 Ausbildungstage     
Ausbildungsdauer in Tagen: 232 Ausbildungstage

Diese Lehrgänge werden in der Reihenfolge von unten nach oben durchlaufen!


Ach ja, wenn Ihr höchster Schulabschluss ohne die in der Ausbildung ggf. miterworbene mittlere Reife der Hauptschulabschluss ist, werden Sie wahrscheinlich als Uffz oder Maat eingestellt   
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: BulleMölders am 27. Mai 2015, 15:24:54
Grundsätzlich gibt es auf Schiffen keine Zahnärzte.
Diese werden bei Bedarf und größeren Verbänden auf einer der mitfahrenden Einheiten eingeschifft und kommen dann auf allen Einheiten bei Bedarf zum Einsatz.

Auf allen meinen längeren Fahrten innerhalb größerer Deutscher Verbände gab es im Verband immer einen Zahnarzt.
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: ulli76 am 27. Mai 2015, 15:36:46
Dass der Werdegang, wie Tommie ihn gefunden hat, zwar möglich, aber vor allem als Einstellungs-DP völliger Unsinn ist, sollte aber auch klar sein. Ich würde mich auf sowas nicht einlassen.
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: Tommie am 27. Mai 2015, 16:06:19
Ulli76, meiner Meinung nach ist der Dienstposten nichts anderes als ein sticknormaler Einsatzsanitäter, für der der Eingangsberuf ZMF nur dazu herhalten muss, eine Einstellung mit höherem Dienstgrad zu rechtfertigen! "Artgerechte Haltung" für eine ZMF ist das nicht, darüber sind wir uns einig ;) !
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: ulli76 am 27. Mai 2015, 16:14:50
1. Ist das keine "artgerechte Haltung" und 2. braucht man gerade für so einen DP eine entsprechende Erfahrung im System Bundeswehr, da man wirklich "Mädchen für alles" ist.
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: Tommie am 28. Mai 2015, 07:32:37
Na ja, jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen, ulli76 ;) !

Stellen wir mal emotionslos fest, dass ein UoP selten als "Master of Desaster" fungiert! Er wird eher zuarbeiten als leiten und stets einen UmP in verantwortlicher Position vor sich haben, in diesem Falle auf einem Schiff wohl den SanMeister! Weiterhin sehe ich das als "ganz normale EinsSan-Stelle nur auf einem Schiff oder Boot" und dafür kann man ausgebildet werden, was bei einer Ausbildungsdauer von einem knappen Jahr (232 Ausbildungstage) auch entsprechend geschieht, einschließlich des Einsatzsanitäters mit 17 Wochen Gesamtdauer. Gemäß ISOrg erfüllt die TE die Voraussetzungen für diese Position und kann aufgrund Ihrer Vorbildung mit höherem Dienstgrad eingestellt werden. Das ist die Papierlage, die zählt.
Titel: Antw:Zahnmed.Fachangestellte SAZ
Beitrag von: mailman am 28. Mai 2015, 11:15:28
ZitatGilt meine 3 jährige Berufsausbildung nach meinem Hauptschulabschluss wie ein Realschulabschluss

Kommt auf den Schnitt im Berufsschulzeugnis und die Note in Englisch an, und auch auf da Bundesland.

In Bayern reicht es z.B. mit Englisch mind. 3 und Schnitt im Abschlußzeugnis der Berufsschule besser 2,5.

Aber das ist kein Automatismus sondern muss beantragt werden, dann steht im Zeugnis. "[..] zählt als mittlerer Bildungsabschluss