Hallo,
Ich hab folgende Frage, dürfen sich 4 Soldaten einfach so an der Zugkasse bedinen
Weil sie meinen Grillen zu wollen ?
Für solche Sachen gibt es doch eigentlich immer den Kassenwart der über diese herrscht. Wenn die Kasse für jeden aus eurem Zug zugänglich ist, würde ich sagen habt ihr irgendwas falsch gemacht. ::) ::) ::)
Wollen wir noch etwas über die Zulässigkeit von "Zugkassen" sagen oder will das gar keiner hören?! ::)
Keiner darf, jeder hat! ;)
Zitat von: wolverine am 27. Mai 2015, 14:32:37
Wollen wir noch etwas über die Zulässigkeit von "Zugkassen" sagen oder will das gar keiner hören?! ::)
Ich würde gerne. Es kann doch m.E. grds. jeder einen Verein für außerdienstliche Belange gründen. Ich mein, der BFH fingiert ja auch gern mal nichteingetragene Vereine bei Gruppen von Menschen, die sich zu einem gemeinsamen Ziel... [...] Einzig die tatsächlichen "Freiwilligkeit" könnte hin und wieder Probleme bereiten.
Demnach käme es ja auf die Verabredung/Satzung/Gewohnheit an, wer was z.B. aus der Kasse nehmen darf.
Ja, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind und Art. 9 GG auch in seinem Gehalt, dem "Verein" fernzubleiben gewahrt wird ...
Das kann dann aber auch über Kassenprüfung, Rechenschaftsbericht und Steuerprüfung gehen.
Wenn das diejenigen, die eine Zugkasse führen, wissen und wollen, bitteschön. Das Thema "persönliche Haftung" wäre auch noch diskutabel...
Völlig klar. Dann sind wir da ja auf dem gleichen Level. Ob das ganze für alle Beteiligten sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Aber wo kämen wir denn hin, wenn jedes Rechtssubjekt, die (möglichen) Konsequenzen seiner Handlungen völlig überblicken würde...;)
Die "Zug-/Kaffee-/Uffzkasse", die in (fast) jeder TE existiert, sollte hier nicht überreguliert werden. Die Beträge sind meist überschaubar und halten sich im Rahmen. Normalerweise sind alle Beteiligten sich mit der Führung und der Ein-/Ausgaben einig und somit sollten natürlich auch alle Aktivitäten aus dieser Kasse bzw. deren "Überschüssen" mit allen Einzahlern abgestimmt werden. Sowas bedarf aber in aller Regel keiner Einbeziehung Dritter, schon gar nicht der "Öffentlichkeit" (Foren).
Meist werden die in der TE konsumierten Getränke aus dieser Kasse gekauft und zu einem glatten Betrag dann (über Strichlisten) verrechnet und mit dem Überschuss kann man gemeinsam was veranstalten - so werden es die meisten kennen.
Aber wenn - wegen welcher Eselei auch immer - zum Schwur kommt, gilt das Geschriebene; ob man das wollte oder auch nicht.
Zitat von: Lordgamadon am 27. Mai 2015, 14:21:50
Hallo,
Ich hab folgende Frage, dürfen sich 4 Soldaten einfach so an der Zugkasse bedinen
Weil sie meinen Grillen zu wollen ?
Es wäre doch eher hilfreich, wenn der TE seine Frage verständlich ausführt. Die rechtl. Grundlagen für eine Zugkasse versteht er wohl eher weniger.
Entschuldige, meine Antwort war evtl. Zu kryptisch. Natürlich darf sich keiner einfach so am Geld anderer bedienen. Aber man sollte genau abwägen, wo und wie man etwas zurückfordert. Evtl. Klärt man so etwas im Kameradenkreis oder bis Ebene ZgFhr, des Zuges, der eben diese Kasse haben könnte.