Hallo Leute ich erkläre euch erstmal die Lage.
Ich hatte jetzt am Dienstag die Eignungsfeststellung SaZ 4 Mannschaften. Die test hab ich bestanden, Urin Probe und BMI war alles Ok. Aber der Arzt hat mich weil ich in Vergangenheit Drogen konsumiert habe direkt T5 ausgemustert. Der Konsum liegt mehr als 5 Jahre zurück und Seit dem bin ich auch Clean (habe sogar Drogentest im Jahre 2013 gemacht gehabt). Meine Frage ist. Kann ich da noch was machen? Besteht die Möglichkeit das ich trotzdem noch irgendwie es schaffen könnte zum Bund zu kommen? Ich weiss das es Dumm war überhaupt sowas zu tun, aber ich kann leider die Vergangenheit nicht ändern.
Nein, du kannst nichts tun.
Offenbar sprechen wir auch nicht von "mal am Joint gezogen".
Also die 2er Gradation, die ja auf dich zu treffen sollte laut Aussage, gibts bei weichen Drogen (zB Cannanbis) bei einmaligem Konsum, 6 Monate zurückliegend und aktuell NEGATIVEN Screening
Irgendwo ist in deiner Aussage also der Hund begraben

Somit kein T5 .
Falls ich falsch liege soll Ulli mich bitte ggf korrigieren ..
Für eine Ausmusterung ist in diesem Falle aber eher eine Gradation VI verantwortlich, die ihm der Musterungsarzt wohl eingetragen hat!
Die GNr. 15VI gibt es für:
Zitat- Mehrmaliger Konsum harter Drogen (z. B. Heroin, Kokain) gegenwärtig und zurückliegend.
- Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit (weiche und harte Drogen), gegenwärtig und zurückliegend.
- Körperliche oder seelische Abhängigkeit von Alkohol und/oder Medikamenten.
- Manifeste psychopathologische Veränderungen als Folge oder Restzustand zerebraler Intoxikationen bzw. andere erhebliche Organschädigungen infolge des Missbrauchs von Drogen, Alkohol und/oder Medikamenten.
- Zustand nach Drogen-, Alkohol- oder Medikamenten-Entwöhnungsbehandlung.
Jetzt kann sich der Bewerber raussuchen, was davon auf ihn zutrifft ;) !
Wie kommst du drauf, dass einmaliger Konsum von Cannabis im Raum steht.
Entweder waren da eine echte Sucht oder harte Drogen im Spiel.
War als Beispiel der weichen Drogen aufgeführt ...
Hab den Beitrag , ehrlich gesagt , falsch gelesen . Man möge mir verzeihen ...

Das was Tommie geschrieben hat macht da deutlich mehr Sinn !
Und was genau wollen Sie nun von uns? Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit. Wenn der Musterungsarzt nein sagt, dann ist es eben so. Und das ist auch gut so!
Die frage war ja ob man was dagegen tun könnte.
ich hab die vorgeschichte dazu geschrieben damit man sich einen kleinen Eindruck machen kann was genau passiert war. Aber wenn es keine möglichkeiten gibt daran was zu ändern werde ich es akzeptieren müssen auch wenn es schwer fällt. Danke jedenfalls für die ausführlichen antworten.