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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Corsa am 29. Mai 2015, 18:32:02

Titel: Attraktivitätsprogramm
Beitrag von: Corsa am 29. Mai 2015, 18:32:02
Hallo zusammen,

habe mal eine Frage in Hinsicht des Attraktivitätsprogrammes der Bundeswehr.
Mein Berater und mein Einplaner haben in unseren Grsprächen, nichts davon erzählt.
Dennoch stellt mir sich die Frage, Würde es mir auch zustehen oder eher nicht?

Werde die Fluggerätmechaniker ZAW maßnahme machen.
Titel: Antw:Attraktivitätsprogramm
Beitrag von: KlausP am 29. Mai 2015, 18:36:55
Was genau wollen Sie denn wissen? Schon die ZAW fällt ja irgendwie unter Atraktivitätsprogramm.
Titel: Antw:Attraktivitätsprogramm
Beitrag von: Bregenz12 am 29. Mai 2015, 18:49:55
Es geht offenbar um die "Verpflichtungsprämie", heißt nach neuem Recht aber anders.
Da Ihre Verpflichtung noch vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte, dürfte für Sie "altes Recht" gelten, auch wenn der Dienstantritt erst im Juli erfolgt.
Ob nach bisherigem Recht eine "Verpflichtungsprämie" gezahlt werden kann in Ihrem Fall, kann evtl. jemand anderes beantworten.
Titel: Antw:Attraktivitätsprogramm
Beitrag von: KlausP am 29. Mai 2015, 18:57:03
Die (Weiter)Verpflichtungsprämie gibt es nur nur für festgelegte Dienstposten. Wenn seiner dazugehören würde, hätte man ihm das schriftlich mit seinen Einplanungsunterlagrn gegeben.
Titel: Antw:Attraktivitätsprogramm
Beitrag von: funker07 am 29. Mai 2015, 19:20:53
Was hat die ZAW denn mit dem Atraktivitätsprogramm zu tun?
Der Soldat wird für seinen Dienstposten ausgebildet. Dass er die Ausbildung auch zivil nutzen kann ist schön, kostet ihn aber auch BFD-Anspruch.

Es gibt derzeit einige Änderungen u.A. eine Zulage zum Gehalt von bis zu 20% für 4 Jahre für Verwendungen mit entsprechendem Personalmangel.
Näheres dazu konnte ich diese Woche (bin selbst vielleicht zulageberechtigt) noch nicht finden. Für verlässliche Aussagen wirst du wohl noch etwas warten müssen.

Wann hast du dich verpflichtet? Möglicherweise(!) bekommst du auch die Verpflichtungsprämie. Wobei Bregenz12s Aussage dem entgegensteht.
Titel: Antw:Attraktivitätsprogramm
Beitrag von: Ralf am 29. Mai 2015, 20:08:17
Das Attraktivitätsprogramm umfasst ja dutzende Maßnahmen. Von den untergesetzlichen bis hin zum BwAttraktStG.
Die Frage als solches des TE lässt sich sicherlich nicht richtig beantworten, wenn er nicht ausführt, was er da meint.

Vielleicht meint er den Personalbindungszuschlag? http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=52493.msg543038#msg543038
Oder er meint die Kühlschränke und TVs oder Kindertagesstätten oder Teilzeit oder Elternzeit? Oder die Bündelung der Stellen A9-A11 oder regionale Karrieren oder die Verwendungsaufbaukonzepte OffzTrD/OffzMilD/UmP... oder oder oder...