Hallo!
Mir wurde gesagt, dass die Möglichkeit bestünde, eine Sondergenehmigung zu beantragen, falls ich bei der medizinischen Untersuchung für den Fliegerischen Dienst eine negative Eignungsentscheidung erhalte.
Was habe ich mir darunter vorzustellen?
Kann ich bei Beantragung dieser Sondergenehmigung trotz gesundheitlicher Einschränkungen in den Fliegerischen Dienst auf eigenes Risiko eintreten? Und wovon ist die Zulassung dieser Genehmigung abhängig?
Danke im Vorraus für Antworten! :)
LG, Daniel
Zitat von: Shorty1 am 30. Mai 2015, 12:43:34
Mir wurde gesagt, dass die Möglichkeit bestünde, eine Sondergenehmigung zu beantragen, falls ich bei der medizinischen Untersuchung für den Fliegerischen Dienst eine negative Eignungsentscheidung erhalte.
Fragt man das nicht am besten den, der einem das gesagt hat? Hier weiß nämlich keiner um welche Einschränkung es geht. Rein grundsätzlich sind solche Ausnahmen bei einer Neueinstellung eher unüblich.
Zitat... in den Fliegerischen Dienst auf eigenes Risiko eintreten ...
Das bedeutet es mit Sicherheit nicht. "Auf eigenes Risiko" wird man mit gesundheitlichen Einschränkungn keinesfalls eingestellt, das Risiko trägt
immer der Dienstherr, weil Soldaten einen
Rechtsanspruch auf kostenlose truppen(zahn)ärztliche Versorgung haben.
Zitat von: wolverine am 30. Mai 2015, 12:46:14
Zitat von: Shorty1 am 30. Mai 2015, 12:43:34
Mir wurde gesagt, dass die Möglichkeit bestünde, eine Sondergenehmigung zu beantragen, falls ich bei der medizinischen Untersuchung für den Fliegerischen Dienst eine negative Eignungsentscheidung erhalte.
Fragt man das nicht am besten den, der einem das gesagt hat? Hier weiß nämlich keiner um welche Einschränkung es geht. Rein grundsätzlich sind solche Ausnahmen bei einer Neueinstellung eher unüblich.
"Gesagt" war dann wohl das falsche Verb - so steht es jedenfalls auf dem Zettel, den ich zur Information erhalten habe. Daher bin ich mir auch so unsicher, was damit genau gemeint ist ...
Mit dem Eingehen eines eigenen Risikos hat das allerdings wirklich nichts zu tun. Es gibt Sonderfälle bei denen die Budeswehr jemanden trotz formellem gesundheitlichem Ausshluss verwendet.
I der Regel ist das aber auf Fälle beschränkt bei denen der Bedarf nicht anderweitig gedeckt werden kann und bei denen der Soldat den Mangel durch Erfahrug ausgleichen kann.
Bei Piloten wird diese Ausnahmegenehmigung grundsätzlch nicht erteilt.
Hallo!
Ich dachte ich nutze den Titel dieses Threads einmal um vielleicht auch Hilfe zu bekommen.
Ich wurde diese Woche im KarrC Düsseldorf für die Laufbahn des Feldwebels im Militärmusikdienst gemustert. Ich habe alles positiv bestanden und auch beim Gespräch bei dem Psychologen wurde mir die Feldwebeleignung zuerkannt. Das einzige Manko sind meine Augen. Ich bin kurzsichtig bei sph ca. 7,25 und cyl 1 Dioptrien. Für sich gesehen sind die Werte ja noch im Rahmen jedoch nicht kombiniert, was ich aus der Zdv 46/1 entnommen habe. Nun muss ich Mitte Juni nach Berlin ins BW KH für eine augenärztliche Untersuchung. Nun wird es wahrscheinlich nicht ohne Ausnahmegenehmigung für meine Augen gehen und wollte nun zu meiner eigentlichen Frage kommen: Wie wahrscheinlich ist es solch eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen? Hat jemand von euch Erfahrungen diesbezüglich? Diese Laufbahn ist mein Traum. Ich hoffe, ich bin hier nicht falsch mit meiner Frage. Bin neu in dem Forum.
Schönen Abend wünsche ich!
Was meinst du wohl, warum du zum BwAugenarzt sollst? Um u.a. diese Frage zu klären. Sprich aber auf jeden Fall mit dem Augenarzt, dass er in dem Befund schreibt, ob er eine Ausnahmegenehmigung befürwortet.
In deinem Fall ist es halt noch was anderes als bei dem Pilotenanwärter, da die Anforderungen an einen Musiker ganz anders als an einen Piloten sind (von wegen Sicherheit und so).
Bist du denn schon (Berufs)Musiker.
Ok. Gut zu wissen. Berufsmusiker bin ich nicht, jedoch spiele ich seit meinem 6. Lebensjahr relativ erfolgreich. Die musikfachliche Eignungsfeststellung hatte ich im März mit "gut geeignet" bestanden.
Für mein Verständnis: Der Augenarzt kann mir die Ausnahme nicht genehmigen, er hat nur sehr großen Einfluss darauf? Weißt du wie der Prozess der Ausnahmegenehmigung abläuft, denn mein Einzugstermin ist der 1.7. ich weiß ich stelle viele Fragen. Das ist mein Traum und ich will auf möglichst alles vorbereitet sein.
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Der Augenarzt kann nur eine fachliche Empfehlung aussprechen. Seine Befürwortung ist auch nur der erste Schritt.
Danach solltest du zeitnah Verbindung mit dem Musterugsarzt aufnehmen, wie das ganz genau funktioniert. Wichtig ist,dass der Bedarf nicht anders gedeckt werden kann-deswegen wird der Musterugsarzt auch mit dem Einplaner sprechen, wie dringlich der dich haben will.
Ok, vielen Dank für deinen Rat. Das beseitigt ein gewisses Maß an Ungewissheit.
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