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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: derkopp am 31. Mai 2015, 15:24:04

Titel: Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: derkopp am 31. Mai 2015, 15:24:04
Hallo,
Ich hab von meinem Einplaner so eine Druckansicht für meinen Dienstposten bekommen.
Nun habe ich entdeckt, das unter der Kategorie "Anforderung des Dienstpostens" auch die Beiden Punkte Kraftfahrer CE und KfG EAGLE IV zu finden sind.
Gehe ich richtig in der Annahme, das ich irgendwann nach Beginn meiner Ausbildung auch den LKW Führerschein CE bezahlt bekomme und dann auch den EAGLE IV fahren darf?

Schon mal danke im voraus für das Beantworten.
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: Ralf am 31. Mai 2015, 15:29:34
Wenn das der Ausdruck aus dem Vakanzenmanagement ist und es in der Einheit keinen Grund dafür gibt, dass jemand anderes diese Funktion wahrnimmt: ja.
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: derkopp am 31. Mai 2015, 16:03:44
Zitat von: Ralf am 31. Mai 2015, 15:29:34
Wenn das der Ausdruck aus dem Vakanzenmanagement ist und es in der Einheit keinen Grund dafür gibt, dass jemand anderes diese Funktion wahrnimmt: ja.

Was ist das Vakanzenmanagement und was könnte so ein Grund sein ?
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: Ralf am 31. Mai 2015, 17:31:47
Da wo deine Stelle drin ausgeschrieben ist= Computersystem.
Grund könnte sein, dass deine Stelle z.B. länger nicht besetzt war und jemand anderes diesen Teil übernommen hat.
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: derkopp am 31. Mai 2015, 17:51:40
Zitat von: Ralf am 31. Mai 2015, 17:31:47
Da wo deine Stelle drin ausgeschrieben ist= Computersystem.

Ja, dann denke ich mal, das dass so richtig ist.
Den Zettel habe ich erhalten, nachdem ich durch den Einplaner am Computer die Stelle bekommen habe.
Von daher müsste das eigentlich Passen.

Nochmal danke für die schnelle Hilfe
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: KlausP am 31. Mai 2015, 17:58:21
Sie werden es erfahren. Nach der Grundausbildung, wenn Sie in Ihre Stammeinheit versetzt wurden.
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: funker07 am 31. Mai 2015, 18:34:03
Tolle Antwort, KlausP, da ist jemand noch in der Bewerbungsphase bzw gerade genommen worden und soll sich mal überraschen lassen.
Wenn dann nach 6 Monaten ein Thread kommt mit dem Thema Dienstposten ist Mist, heißt es dann, hätte man sich vorher überlegen können...

So wird das Forum ja richtig sinnvoll.

Zum Thema:
Für deine Stelle ist vorgesehen, dass du zum Kraftfahrer CE ausgebildet wirst (Lehrgang bei der Bw, nicht zivil) und danach für den Eagle, also ein weiterer Lehrgang.
Wenn du genug Dienstzeit hast, ist es wahrscheinlich, dass du auch entsprechend ausgebildet wirst (für CE min 12 Monate Restdienstzeit nach Lehrgang).
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: Ralf am 31. Mai 2015, 19:25:58
ZitatWenn dann nach 6 Monaten ein Thread kommt mit dem Thema Dienstposten ist Mist, heißt es dann, hätte man sich vorher überlegen können...
Ganz so dramatisch ist das doch nicht. Die Erstverwendung bleibt doch erhalten. Das ist doch nur die Zweitverwendung.
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: Tommie am 01. Juni 2015, 08:57:02
Zitat von: funker07 am 31. Mai 2015, 18:34:03... (für CE min 12 Monate Restdienstzeit nach Lehrgang).

Stimmt nicht ganz, funker07 ;) ! "Restnutzungsdauer" (= Mindestnutzungszeit!) bei Kraftfahrer CE sind laut Lehrgangskatalog mindestens 10 Monate!
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: derkopp am 01. Juni 2015, 17:16:51
Ja, ich bin SaZ 9, mache aber noch die Ausbildung zum Fachinformatiker durch die Bundeswehr.
Wenn ich das hier richtig heraus gelesen habe, dann kommt also erst die allgemeine Grundausbildung, der Unteroffizierslehrgang, die Ausbildung zum Fachinformatiker und dann die Fahrerausbildung.
Stimmt das soweit ?
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: Ralf am 01. Juni 2015, 17:20:56
Grundausbildung wohl nicht, eher UGL oder UA/FA-Btl oder was immer dein Uniformträgerbereich für dich vorsieht.
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: mailman am 01. Juni 2015, 20:00:09
UGL und UA/FA gibts bisher nur bei Heer, Lw und SKB oder?
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: Tommie am 02. Juni 2015, 07:33:59
Nein, die hat der ZSanDst auch ;) ! Allerdings ist dort der Ablauf ein wenig anders: Zunächst werden zwei Monate Grundausbildung in einer der GA-Einheiten des ZSanDst gemacht, dann geht es in die Stammeinheit und dann gemäß Ausbildungsplanung an die SanAkBw in München für die UAL/FAL und irgendwann kommt auch der mittlerweile "Ergänzungsmodul" genannte ehemalige Sanitätsgrundlagenlehrgang (aka "der blaue Monat"!).
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: mailman am 03. Juni 2015, 21:36:00
Bei der Marine gibt es das dann anscheinend nicht?
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: derkopp am 04. Juni 2015, 16:49:01
Jetzt habt ihr es geschafft mich etwas zu verwirren.
Da ich beim Bund ja noch extrem neu bin, habe ich die ganzen Abkürzungen noch nicht komplett drauf.
Wofür stehen zum Beispiel UGL oder UA/FA-Btl?
Und was ist der Unterschied zwischen denen und der normalen Grundausbildung?
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: Tommie am 04. Juni 2015, 16:55:33
UA/FA-Btl ist eine Bataillon, in dem Unteroffiziers- und Feldwebelanwärter ausgebildet werden! Das geschieht jetzt eben nicht mehr in der "normalen" Grundausbildung, sondern in spezielle Einheiten! Und der UGL ist der "Unteroffiziersgrundlehrgang", also ein teil der Ausbildung zum Uffz ...
Titel: Antw:Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens
Beitrag von: derkopp am 04. Juni 2015, 17:16:24
Achso, ja gut dann weiß ich jetzt bescheit :)
Danke nochmal