Guten Tag :)
Ich bin manschaftssoldat in einem fernmeldezug, mein Zugführer hat nun befohlen das wir nächste Woche alle in den heidepark fahren.
Nun habe ich das Problem das ich mir das grade diesen Monat absolut nicht leisten kann, ich habe wirklich keinen Cent über für sowas da ich mir erst ne neue bahncard 50 kaufen musste.
Nun frag ich mich kann er mir befehlen die 38€ für den heidepark zu bezahlen ?
Einem andren kameraden geht es ähnlich als er unsrem Zugführer das Problem schilderte war die antwort "wenn sie hierbleiben finde ich bestimmt eine sehr unangenehme Aufgabe für sie, ich empfehle ihnen mitzukommen"
Das klingt zwar jetzt alles nicht soviel 38€ hier und da aber diesen Monat gehts wirklich nicht also würde ich gerne dringend wissen wie ich mich jetzt verhalten sollte
Wenn es ein Befehl ist, ist es ein Befehl (eine Rose ist eine Rose).
Klar benötigen wir deutlich mehr Informationen, um die Rechtmäßigkeit / Verbindlichkeit des Befehles zu prüfen (da gibt es hier Juristen, die jedes Mal eine kleine Abhandlung schreiben).
Rein praktisch wäre für mich die Frage: Will ich wegen 38 Euro einen Konflikt führen?
Ist es nicht einfacher, sich die 38 Euro zu leihen, den Dispo zu nutzen, whatever?
(.. und wie immer, mein Hinweis - RESERVEN ermöglichen es, auch bei Lageänderung aktiv das Geschehen zu prägen ...)
Ich lehne mich jetzt schon mal aus dem Fenster und bezweifle mal den Dienstlichen Zweck des Befehls.
Wo ist denn jetzt der dienstliche Zweck bei einer Tätigkeit außer Dienst?
.. und aufgrund eines "Titels", den ein Kamerad in Unkenntnis der Rechtslage gewählt hat, machen wir jetzt eine Sachverhaltsfeststellung?
Ob der Befehl rechtskräftig ist sei mal dahin gestellt...
Zu deiner Beruhigung. Als Soldat zahlt man, wenn man den Truppenausweis dabei hat, 25€ Eintritt und bekommt noch einen Gutschein über eine Mahlzeit und ein Getränk im Heidepark.
(Stand meines Wissens: Letzter Heideparkbesuch im Oktober 2014)
Auf private Gelder des Soldaten (zwangsweise) zuzugreifen wird schwer zu begründen sein. Einen Ersatzdienst statt Teilnahme zu organisieren ist hingegen üblich und grundsätzlich rechtmäßig. Ob dieser Dienst unzumutbar o. ä. ist, wäre dann Gegenstand einer eigenen Prüfung.
Also: Wenn so ein Dienstplan erstellt wird, besorgt der Ersteller auch die nötigen Mittel.
Einen ersatzdienst bzw eine ersatzaufgabe nehme ich gerne in kauf wobei dienst in dieser Kompanie eh nur bedeutet zu gammeln bis einem der arsch abfällt
Ich kenne solche Aktivitäten nur als "Weiterbildungsveranstaltung zur Vertiefung der Kameradschaft" mit Befehl und allem drum und dran. Die Kosten für eine solche Veranstaltungen werden aus Haushaltsmitteln bezahlt und evtl Nebenkosten für Verpflegung werden von den Soldaten eingesammelt. Wobei alles was bezahlt werden muss nur optional ist und kein muss. Wer daran nicht teilnehmen möchte, macht normal Dienst oder nimmt Urlaub für diesen Tag.
Zitat von: F_K am 03. Juni 2015, 08:53:25
Ist es nicht einfacher, sich die 38 Euro zu leihen, den Dispo zu nutzen, whatever?
Das würde mir einfallen... ???
Klingt für mich danach, also würde sich da ein Zugführer sehr wichtig nehmen und schlicht zu bequem sein, eine alternative Tätigkeit für den TE zu suchen.
Der Zugführer kann das gar nicht alleine entscheiden. Es muss ja einen dienstplan geben und den kann nur der Chef erstellen.
Ein dienstlicher Zweck liegt nur dann vor, wenn es eine offizielle Veranstaltung geselliger Art ist, aber selbst dann darf es nicht zu zwangsweisen Eingriffen in das Privatvermögen des Soldaten kommen.
Die Aussage, dass im Falle einer Weigerung eine unangenehme ersatzaufgabe droht, ist beschwerdefähig.
Ich empfehle, das Problem direkt beim kpchef anzusprechen.
Ggf. kann der Weg zum Chef auch unter Einbeziehung der VP erfolgen.
Alles Quark. Nichts musst du machen in Sachen Heidepark. Kann dir kein Mensch auf diesem Planeten befehlen. Lächerlich! Und wenn du diesbezüglich eine unangebrachte "Tätigkeit" als Ersatz ausüben musst, dann gehst du sofort zum nächsthöheren Verantwortlichen. So ein Bullshit.
;)
Wir kennen ja nur eine Seite der Geschichte. Und es scheint ja auch schon früher zumindest Kommunikationsprobleme zwischen dem TE und seinen Vorgesetzten gegeben zu haben.
Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.
Zitat von: DiesDas am 05. Juni 2015, 11:04:46
Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.
Das ist definitiv nicht die Aufgabe eines Rechtsberaters...
Für mich ist die Situation ganz klar und einfach.
1. Sie bezahlen das Geld, gehen mit und haben Spaß. Sie erhalten ja eine Gegenleistung für das Geld - nimmt klaut es Ihnen.
Möchten Sie dies nicht, und das ist Ihr gutes Recht, dann folgt..
2. Sie sagen Ihrem Zugführer dass Sie an der Veranstaltung NICHT teilnehmen werden, und schlagen vor sich einen Tag Urlaub zu nehmen (Falls der Zugführer keine Adäquate Ersatztätigkeit parat hat, helfen Sie ihm sogar noch ein wenig) oder Sie leisten entsprechend Ersatzdienst.
Die Frage ist, wie schlimm der Ersatzdienst wohl aussehen kann, um diesen nicht einen Tag durch zu halten. Vergessen Sie niemals: Sie sind Soldat. Da gehört einstecken dazu.
Zitat von: DiesDas am 05. Juni 2015, 11:04:46
Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.
Dafür hätte ich dann gerne eine Quellenangabe.
Zitat von: KlausP am 05. Juni 2015, 11:15:40
Zitat von: DiesDas am 05. Juni 2015, 11:04:46
Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.
Dafür hätte ich dann gerne eine Quellenangabe.
Die wirds wohl kaum geben... ::)
Hatte mit unserem Rechtsberater paar Unterrichtungen (ORR) und da gab es ähnliche Fälle, es dreht sich aufjedenfall um einen wert um die 15€. Quellen weiß ich natürlich nicht auf anhieb auswendig.
Und natürlich ist das Aufgabe des Rechtsberaters?! Es wird ein möglicher unverbindlicher Befehl gegeben.
Zumindest für "dienstliche Veranstaltungen geselliger Art" gilt das nach dem entsprechenden Erlass nicht. Da z.B. darf eine Entrichtung eines Unkostenbeitrages nicht befohlen werden.
Zitat von: DiesDas am 05. Juni 2015, 11:27:41
Hatte mit unserem Rechtsberater paar Unterrichtungen (ORR) und da gab es ähnliche Fälle, es dreht sich aufjedenfall um einen wert um die 15€. Quellen weiß ich natürlich nicht auf anhieb auswendig.
Und natürlich ist das Aufgabe des Rechtsberaters?! Es wird ein möglicher unverbindlicher Befehl gegeben.
Nein, die Rechtsberater sind (vereinfacht gesagt) Berater der Disziplinarvorgesetzen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Die dienstliche Rechtsberatung eines Mannschaftsdienstgrades zählt definitv nicht dazu.
Der einzige Aufhänger der ganze Geschichte ist doch nur, dass hier mit einer unangenehmen Ersatztätigkeit "gedroht" wurde, wenn der Fragesteller an der Veranstaltung nicht teilnehmen möchte. Bevor man sich also verrückt macht wäre es doch sinnig, die erwähnte Ersatztätigkeit einfach mal abzuwarten. Mir fallen spontan mehrere Sachen ein, die ich als durchaus unangenehm empfinden würde (im Sinne von: darauf habe ich absolut keine Lust), die aber einen dienstlichen Zweck verfolgen und somit erlaubt sind.
Was kann denn schon schlimmes als Ersatzdienst kommen? Den ganzen Tag Stuben- und Revierreinigen? Waffenreinigung?
Für Feld- oder Geländeausbildung dürften ja an dem Tag auch die Ausbilder fehlen, die dann im Heide-Park sind.
Wenn dir die Kohle fehlt - und manchmal ist das so, und daran ist auch nichts verwerfliches - dann mach halt den Ersatzdienst. Menschenunwürdig wird er wohl kaum sein.
Wie ist diese Veranstaltung überhaupt zu Stande gekommen? Was hat die Personalvertretung dazu gesagt? Fahren sonst alle mit?
Man sollte sich halt schon überlegen, ob es Sinn macht, eine kostenpflichtige Veranstaltung zur Förderung der Kameradschaft zu wählen und auf der anderen Seite ob man sich nicht zum Außenseiter macht, wenn man nicht teilnimmt. Ist halt ein zweischneidiges Schwert.
Zitat von: DiesDas am 05. Juni 2015, 11:04:46Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.
Gibt es diesen Satz auch in verständlichem deutsch? Und ... mir ist keine Grenze bekannt, die es ermöglicht, einem Soldaten zu befehlen bis zu dieser Grenze Geld auszugeben, das ihm gehört oder das er gar nicht hat ;) ! Und der Rechtsberater ist nicht als Rechtsanwalt für Soldaten tätig, zumindest nicht im Inland, sondern er berät die Führung ab Disziplinarvorgesetzter der Stufe 1 in rechtlichen Angelegenheiten.