Guten Tag,
ich hab mal ne frage zu dem genannten Thema. Ich habe letztes Jahr im September den Antrag eingereicht um mich befreien zu lassen von meiner Seite war auch alles in Ordnung alles war beigefügt. Dann kam irgendwann im Februar diesen Jahres mein Antrag zurück weil das Antragsformular sich geändert hätte und ich es neu ausfüllen müsse. Ok getan mit dem Datum vom September. Jetzt habe ich heute den Bescheid bekommen das ich mit Wirkung vom 01.05.15 befreit wurde.
Jetzt die Frage wie ist es richtig ab wann wird man befreit ab dem Datum der Antragsstellung oder ab dem Datum der Unterschrift vom S1 ?
Ich habe Kameraden bei mir in der Einheit dessen Anträge mit dem Monat der Antragsstellung bewilligt worden sind. Gibt es irgendwo eine Vorschrift o.ä. wo man das ganze mal nachlesen kann ?
MkG
Das Datum des Bescheides ist ausschlaggebend.
Allerdings ist m.E. die Verschleppung des Antrages von Sept bis Juni nicht i.O.
Ja zumal das ja nicht mein verschulden ist wenn mich der Innendienstberater falsch beratet und falsche anträge ausfüllt und sich das ganze nochmal um mehrere Monate verzögert.
Ich habe noch nie erlebte das so ein Antrag mehr als ein paar Tage gebraucht hat bis zum Bescheid.
Ich auch nicht. Da muss jemand mächtig geschlampt haben.
Wo ist das Problem, wenn das zum Zeitpunkt der Beantragung geltende Formblatt verwendet wurde und sich entgegen der üblichen Gepflogenheiten Bearbeitungszeiten mehrerer Monate einstellen? Wenn Antragsdatum und das zu diesem Zeitpunkt gültige Formblatt zusammenpassen, dürfte eine solch lange Bearbeitungsdauer nicht zum Abbruch der Bearbeitung führen, mit der Konsequenz, den Vorgang neu zu starten.
Hat es denn einen Bescheid gegeben, dass der (ursprüngliche) Antrag eingegangen und bearbeitet wird?
Mich würde es nicht wundern, wenn die Antwort negativ ausfällt.
Ich hab die Anerkennung meiner Wohnung auf dem ersten Antrag schon unterschrieben von der BWDLZ gehabt und habe es danach abgeschickt, danach kam irgendwann nach 4 Monaten der Bescheid dass sich die Verfahrensweise geändert hätte und ich es nach dem neuen Verfahren (das BaPers erteilt die Anerkennung) beantragen müsste. Ich war jetzt seit 3 Wochen auf Übung, morgen werde ich versuchen das ganze in Angriff zu nehmen, ich hoffe ich erreiche was.
Kurze Zwischeninfo. Nach meiner Eingabe an den Platz der Republik 1, wurde das ganze geprüft und es hat sich rausgestellt das die Schuld bei mehreren Stellen, ausser bei mir, liegt. 8)
Ich werde rückwirkend für einen Zeitraum von 8 Monaten das Geld bekommen.
Für die Zukunft bei Antragsbearbeitung:
Gibst du einen Antrag ab, bestehe direkt auf einen Eingangsstempel, fordere die Unterschriften darauf an und lass dir eine Kopie vom zuständigen Bearbeiter erstellen. Dazu, spätestens nach 2 Wochen um einen Zwischenbescheid bitten. Das kannst du alle 2 Wochen wiederholen. So hast so dokumentarisch belegt das du dich persönlich um die weitere, zum Abschluss führende Bearbeitung bemüht hast. Falls man dir das , warum auch immer, zur Last legen würde oder "Sachen wieder einmal verschwinden"...
Auf welcher Grundlage soll sich sowas einfordern lassen? Unser GeschZi hat auch hin und wieder G-Akten, Steuerkarten, Zeugnisse usw. "verschluckt" und stets die Ausstellung von Quittungen oder Eingangsnachweisen für Anträge abgewiesen.
Am sichersten wäre es den Antrag von einem Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen ;D
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 20. Oktober 2015, 18:53:09
Auf welcher Grundlage soll sich sowas einfordern lassen? Unser GeschZi hat auch hin und wieder G-Akten, Steuerkarten, Zeugnisse usw. "verschluckt" und stets die Ausstellung von Quittungen oder Eingangsnachweisen für Anträge abgewiesen.
Geschäftsverkehr in den Streitkräften. Das schon seit den '80ern. Nur weil euer GeZi das verschlampt und absolut falsch gemacht hat, ist das sicherlich keine Grundlage. Quittungen dürfen sie eh nicht ausstellen, wozu auch? Im GeZi sollte es keine Arbeit geben, die Quittungen erfordern. Jedes GeZi hat einen Eingangsstempel, alleine schon für Kommandierungen, eingehende Postschreiben, Anträgen usw. Ist es innerhalb der Kompanie/Geschäftsstelle anders geregelt wie die Antragsbearbeitung zu behandeln ist, ist dies in der Stabsdienstordnung des jeweiligen Verbandes geregelt.
Mit "Quittungen" sind Empfangsbestätigungen oder Eingangsnachweise gemeint gewesen, keine ZAHLUNGS-Quittungen!