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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: andreas2505 am 03. Juni 2015, 18:41:45

Titel: Nebenjob
Beitrag von: andreas2505 am 03. Juni 2015, 18:41:45
Hallo,

Bis zu welcher finanziellen Höhe und welchem Stundenaufwand kann ich einen Nebenjob annehmen?

Ich bin SaZ 12 und arbeite derzeit in einer Dienststelle mit Gleitzeit.
Titel: Antw:Nebenjob
Beitrag von: ulli76 am 03. Juni 2015, 18:45:43
Die Grenze liegt bei 8h/Woche- kann aber durchaus über einen längeren Zeitraum gemittelt werden und darf natürlich den Dienstbetrieb nicht beeinträchtigen.
Und dran denken, dass du ggf. Steuern auf deine Nebeneinkünfte zahlen musst.
Titel: Antw:Nebenjob
Beitrag von: badger am 03. Juni 2015, 18:49:22
Und das ganze muss natürlich vorher genehmigt werden - siehe dazu auch §20 SG.
Titel: Antw:Nebenjob
Beitrag von: justice005 am 03. Juni 2015, 18:54:58
Genau, bitte einfach mal in Paragraph 20 soldatengesetz schauen, da steht alles genau drin
Titel: Antw:Nebenjob
Beitrag von: andreas2505 am 03. Juni 2015, 19:14:38
Danke schonmal für die Antworten.

Aber ist es nicht so, dass man bis 400 € Nebeneinkünfte keine weiteren Steuern zahlen muss?
Titel: Antw:Nebenjob
Beitrag von: Ondre am 03. Juni 2015, 20:04:48
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