Hallo zusammen ,
hätte mal da eine frage und zwar bin ich zeitsoldat (8) und bin im bfd,fahre täglich zur schule 50 km hin und wieder zurück,die fahrtkosten werden mir erstattet ,weiss jemand ob die parkscheine mir auch erstattet werden?Bein uns in der schule sind die parkplätze leider gebührenpflichtig. Beim bfd habe ich schon angerufen,haben mir 3 andere nummern gegeben wo ich anrufen soll ,da die sich dort auskennen,leider keiner erreichbar deswegen schreibe ich jetzt hier :D
über eine antwort würde ich mich freuen ;)
mfg alex
Wer erstattet denn die Fahrtkosten? Der müsste auch wissen, ob die Parkscheine auch erstattet werden.
Bei "normalen" Dienstreisen gibt es übrigens ein entsprechendes Feld auf dem Reisekostenformular. Irgendwas in Richtung "Kosten am Dienstort". Kann aber sein, dass die gedeckelt sind und dran denken, Quittungen einzureichen.
Was ist eigentlich so schwer daran das mit zu beantragen und zu sehen ob es erstattet wird?
Wenn nicht man ja immer noch Rechtsmittel einlegen.
Wie heißt es bei uns so schön: "Wer nichts beantragt bekommt auch nichts!"
Zitat von: ulli76 am 03. Juni 2015, 23:01:54
Wer erstattet denn die Fahrtkosten? Der müsste auch wissen, ob die Parkscheine auch erstattet werden.
Bei "normalen" Dienstreisen gibt es übrigens ein entsprechendes Feld auf dem Reisekostenformular. Irgendwas in Richtung "Kosten am Dienstort". Kann aber sein, dass die gedeckelt sind und dran denken, Quittungen einzureichen.
Also danke erstmal für die schnelle antwort,mir wird das vom bfd erstattet die fahrtkosten und ich weiss nich ob die die parkscheine auch erstatten tun,habe mehrmals da angerufen ,keiner geht ran ,deswegen fragte ich ja hier ob sich jemand damit auskennt.
mfg alex
Was ist so schwer daran, das Anliegen mit dem üblicherweise kontaktierten Betreuer, an den aus alle anderen Nachweise gesandt werden, zu klären? Eine Mail oder auch ein Anschreiben auf dem Postweg dürften hier zielführender sein, als ein Anruf zwischen Tür und Angel, wo außerdem keiner der Bearbeiter in Echtzeit die Sachlage einschätzen und notwendige Zusatzinformationen heraussuchen kann bzw. die zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen direkt zur Hand hat.
Ich bin zwar nicht vom BFD, aber ich denke, dass die da ziemlich ähnliche, wenn nicht sogar gleiche Regeln haben wie wir.
Dann würdest du 5 € max. an Parkgebühren erstattet bekommen. Aber natürlich nur, wenn du es einreichst. Wobei sich auch mir die Frage stellt, warum du das nicht schon mit den anderen Anträgen zusammen gemacht hast. Im Zweifel hätte man sie dir zurück geschickt.