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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lilliane1990 am 05. Juni 2015, 08:13:03

Titel: Aberkennung des Ruhegehalts
Beitrag von: Lilliane1990 am 05. Juni 2015, 08:13:03
Hallo Kameraden!

Ich hätte gerne eine simple Erklärung was es für einen SAZ12 wenn nach einem Disziplinarverfahren das Ruhegehalt aberkannt wird.
Bitte keinen Gesetzestext, ich habe Mühe das zu verstehen. Den habe ich zu Genüge selbst gefunden. Ich hätte wirklich gerne einfach nur eine Erklärung was das nun in Zukunft bedeutet.
Welche folgen hat das und was fällt effektiv weg.

Vielen Dank im Voraus

Grüße
Titel: Antw:Aberkennung des Ruhegehalts
Beitrag von: KlausP am 05. Juni 2015, 08:42:33
Ein SaZ 12 bekommt gar kein "Ruhegehalt", das bekommen nur ehemalige Berufssoldaten.
Titel: Antw:Aberkennung des Ruhegehalts
Beitrag von: ToMA am 05. Juni 2015, 08:46:35
Am Ende der Dienstzeit werden ja "Rentenpunkte" auf den Rentenversicherungsträger übertragen.

Werden diese eventuell gekürzt, wenn man wegen eines Disziplinarverfahrens aus der Bw ausscheidet?
Titel: Antw:Aberkennung des Ruhegehalts
Beitrag von: KlausP am 05. Juni 2015, 08:49:20
Kann ich mir nicht vorstellen, das müsste ja dann im Gesetz stehen. Kürzung oder Verlust des Ruhegehalts steht ja auch drin.
Titel: Antw:Aberkennung des Ruhegehalts
Beitrag von: wolverine am 05. Juni 2015, 08:52:02
Für geleistete Zeit hat man ja Anspruch auf Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung.

Was ich mich vorstellen kann ist Entlassung "ohne Geld und Sachbezüge". Dann entfallen eben Übergangsgebürnisse und Übergangangsbeihilfe. Dazu sollte sich der TE noch einmal äußern. So ist die Frage nicht zu beantworten.
Titel: Antw:Aberkennung des Ruhegehalts
Beitrag von: Lilliane1990 am 05. Juni 2015, 08:54:54
Ehrlich gesagt, habt ihr mir schon sehr geholfen. Das war genau das, was ich wissen wollte. Alle anderen Gebührnisse sind natürlich dahin. Das war für mich auch klar verständlich.
Ich hing nur an der Aberkennung des Ruhegehalts. Konnte sie mit dem SAZ12 nicht in Verbindung bringen da ich auch der Meinung war das Ein Ruhegehalt nur Berufssoldaten zusteht.

Also Frage für mich beantwortet. Vielen Dank :)
Titel: Antw:Aberkennung des Ruhegehalts
Beitrag von: wolverine am 05. Juni 2015, 08:56:11
Das war ja einfach ... ;D
Titel: Antw:Aberkennung des Ruhegehalts
Beitrag von: KlausP am 05. Juni 2015, 09:13:51
Steht die Aberkennung des Ruhegehalts denn in einem disziplinargerichtlichrn Urteil? Macht ja bei einem SaZ nun nicht wirklich Sinn.