Ich gehe schon schwer davon aus dass jetzt gleich eine Welle der Empörung gegen mich los geht, aber ich frage trotzdem.
Leider habe ich sämtliche oliven Shirts bei meinen Eltern gewaschen vergessen. Habe morgen UVD und nur 2 tropen-shirts hier.
ich weiß dass univil nicht erlaubt ist, und ich vermute auch dass das mischen von 2 Uniformen nicht erlaubt ist, trotzdem die Frage:
Ist Flecktarn Hose + Feldbluse + Tropen Shirt erlaubt?
Locker bleiben ;) ! Die aktuellen Rekruten bekommen gar keine olivgrünen T-Shirts mehr ;D ! Tropenunterhemden werden aktuell als einzige Art von Unterhemden ausgegeben, daher lautet die Antwort auf Ihre Frage: "Ja, erlaubt!"
Ernsthaft? Wieso denn das? ist mir noch gar nicht aufgefallen.
In einer der online verfügbaren 37/10 heisst es
"Zum Feldanzug dürfen nur olivfarbene bzw. braune Unterhemden getragen werden, sofern sie bei offenem Hemd erkennbar sind."
Wobei meine Designer-Freundin jetzt eine Diskussion über "braun" und die Farbe der Tropenshirts lostreten würde, ich denke aber mal das diese gemeint sind.
Mal ganz abgesehen davon, dass die ZDv 37/10 außer Kraft gesetzt und die "Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr" in "Regelungen Online" überführt wurde, steht da auch nicht viel anderes drinnen ;) ! Und ja, die Tropenhemdchen sind "braun" ...
Zitat von: Marmal am 05. Juni 2015, 14:31:24
Ernsthaft? Wieso denn das? ist mir noch gar nicht aufgefallen.
Wieso? Weil die LHBw nicht genug Knete verdient, wenn sie zwei Sorten Shirts bevorraten muss vielleicht? ;)
Auf meinem BAN waren zehn olivgrüne und sechs Tropen-T-Shirts drauf, da sollte ich zur LHBw und welche abgeben. Ich habe angerufen und gefragt, was mit denen passiert, wenn ich sie abgebe. Die Antwort war, dass die benutzten T-Shirts dann weggeworfen werden ;D ! Da habe ich meinen Mülleimer durch mein Büro gekickt und gesagt: "Habt Ihr das gehört? Ich hab sie weg geworfen! Bitte ausbuchen und dem Versorger den neuen BAN mitgeben!" Gelächter am anderen Ende der Leitung und die Antwort: "Jo, machen wir!" ;D !
Ich werde meine fünf grünen Unterhemden so lange tragen, bis sie förmlich zerfleddern. Vorher gebe ich die nicht her für dieses Polyester-Zeugs ;D
Zitat von: Tommie am 05. Juni 2015, 14:40:49
Auf meinem BAN waren zehn olivgrüne und sechs Tropen-T-Shirts drauf, da sollte ich zur LHBw und welche abgeben. Ich habe angerufen und gefragt, was mit denen passiert, wenn ich sie abgebe. Die Antwort war, dass die benutzten T-Shirts dann weggeworfen werden ;D ! Da habe ich meinen Mülleimer durch mein Büro gekickt und gesagt: "Habt Ihr das gehört? Ich hab sie weg geworfen! Bitte ausbuchen und dem Versorger den neuen BAN mitgeben!" Gelächter am anderen Ende der Leitung und die Antwort: "Jo, machen wir!" ;D !
Waaaaaaaaaas??
Die Menschen bei der LHBw können Lachen?
Sind vielleicht neue Mitarbeiter die vorher nicht bei der StoV waren.
Sei froh, wenns so klappt....ich muss meine ISAF-Patches suchen und abgeben, weil die LHBw die nicht einfach runterbuchen kann/will. Die örtliche Leiterin der LHBw erklärte das damit, dass sie sonst ein Fehl in ihrer Liste hat, weil sie die Dinger selbst erstmal zurückliefern muss....mit Sicherheit, damit die dann zentral weggeworfen werden können.
Warum hat der TE UvD, wenn er bis vor kurzem noch Reservist war und am 02.06 noch über eine Bewerbung nachdenkt? ???
Zitatolgender Sachverhalt:
Ich war von 10/2009 bis 03/2011 bei der Bundeswehr und habe diese als Obergefreiter verlassen.
Ich wurde 05/2013 wegen versuchtem Betrug und Inverkehrbringen von Falschgeld zu 7 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung beträgt 3 Jahre. Die Unterstellung einer Bewährungshelferin wurde nach 2 Jahren vorzeitig aufgehoben.
Wenn ich mich nun bewerbe, mit laufender Bewährung sowie Eintrag im BZR werde ich zu 99,9999~% abgelehnt, das ist mir klar. Mir ist auch klar, dass wenn ich mich nun bewerbe, diese Straftat inkl. laufender Bewerbung sofort in meinen Bundeswehrakten landen würde.
Daher nun meine Überlegung:
Die Löschfrist für diese Jugenstrafe nach § 46 BZRG beträgt 5 Jahre, da es sich um eine Jugendstrafe von nicht mehr als 12 Monaten handelt.
Wenn diese Strafe aus dem BZR gelöscht ist, muss ich diese bei der Einstellung auch selbstverständlich nicht mehr angeben, daher würde die Bundeswehr nie etwas von diesem Vorfall erfahren - und das wäre sogar vollkommen korrekt und legal.
Wäre es daher schlauer mich erst nach der Löschung zu bewerben, aufgrund der oben genannten Tatsache?
Marmal/London bitte entsorgen Sie eine Ihrer gespaltenen Persönlichkeiten!