Hallo
ich brauche mal eure Hilfe.
Mein Freund befindet sich derzeit auf Lehrgang (für ca. 3,5Monate) laut Abordnung wurde ihm UKV zugesagt . Jedoch wird sein baldiger Dienstort woanders sein. Kann er trotz der UKV Zusage , Trennungsgeld beantragen , obwohl er nicht umzugswillig ist wegen baldigem Dienstortwechsel? Achso... die Unterkunft beim Lehrgang wird gestellt.
Er ist ledig, keinen anerkannten Hausstand, hat 2 Kinder die bei der Mutter leben (beim Heimatort)
Alles etwas verwirrend, ich hoffe ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen.
Wie ist das? Für den Lehrgang wurde ihm die UKV zugesagt? Wenn ja, dann hat er keinen Anspruch auf Trennungsgeld und die UKV ist mit der Dienstantrittsreise abgegolten!
Ich weiss nicht, wo das Problem ist. Ein Dienstpostenwechsel und daraus entstehender UKV oder TG ist unabhängig von TG auf einem Lehrgang.
Habe die überflüssige Umfrage mal entfernt.
Zitat von: BulleMölders am 08. Juni 2015, 15:53:25
Habe die überflüssige Umfrage mal entfernt.
Was ist hier überflüssig.. ich habe eine ganz normale Frage gestellt da alles sehr verwirrend ist.
Zitat von: Tommie am 08. Juni 2015, 15:50:41
Wie ist das? Für den Lehrgang wurde ihm die UKV zugesagt? Wenn ja, dann hat er keinen Anspruch auf Trennungsgeld und die UKV ist mit der Dienstantrittsreise abgegolten!
Er befindet sich in einem Vorbereitungsdienst (zivil) laut Abordnung beim allerersten Dienstantritt wurde Ihm die UKV zugesagt , ohne vorher einen Dienstort festgesetzt zu haben, dieser wurde erst jetzt bekannt. Und da er nun nicht vom Heimatort zum BiZ (ca. 800km) zieht , da er bald zum neuen Standort ( 600km) ziehen wird.
Da er keinen anerkannten Wohnstand hat ist die Dienstantrittsreise die UKV. Da gibt's einen pauschalen Satz von XXX€ und das wars dann.
Dann gibt's natürlich kein TG. Das würde er nur bekommen wenn er einen anerkannten Wohnstand hat und auf die UKV verzichten würde.
Zitat von: Rollo83 am 08. Juni 2015, 16:07:07
Da er keinen anerkannten Wohnstand hat ist die Dienstantrittsreise die UKV. Da gibt's einen pauschalen Satz von XXX€ und das wars dann.
Dann gibt's natürlich kein TG. Das würde er nur bekommen wenn er einen anerkannten Wohnstand hat und auf die UKV verzichten würde.
Wie habe ich denn das zu verstehen?
(1) Die Umzugskostenvergütung ist zuzusagen für Umzüge aus Anlaß
1.
der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort,
es sei denn, daß
a)
mit einer baldigen weiteren Versetzung an einen anderen Dienstort zu rechnen ist,
Die UKV ist doch zugesagt, somit kein TG Anspruch (mal abgesehen von den Sonderbestimmungen des § 2 TGV). Das will Rollo sagen.
Bei Ledigen ohne Hausstand wird bei Versetzungen mit einer Verwendungsdauer über 3 Monaten die UKV zugesagt. Müsste Nr. 15 der Anlage zur Verfügung sein.
Zitat von: Ralf am 08. Juni 2015, 16:51:59
Die UKV ist doch zugesagt, somit kein TG Anspruch (mal abgesehen von den Sonderbestimmungen des § 2 TGV). Das will Rollo sagen.
Bei Ledigen ohne Hausstand wird bei Versetzungen mit einer Verwendungsdauer über 3 Monaten die UKV zugesagt. Müsste Nr. 15 der Anlage zur Verfügung sein.
Ich versteh das schon, jedoch ist ja mit einer "baldigen weiteren Versetzung" zurechen, da kann man nix machen außer die UKV hinnehmen oder was? Er will ja nun nicht Von A nach B ziehen um nach 3,5 Monaten nochmal umzuziehen nach C . Das ist ja ein hin und her. Schließlich ist so ein Umzugsunternehmen ja auch nicht günstig.
Der Umzug eines Ledigen ohne Hausstand ist nicht teuer. Es ist der Rucksackumzug. Da zieht ja kein Hausstand o.ä. mit.
Mit einer "baldigen Versetzung" im Sinne der TGV ist nicht zurechnen, weil der Lehrgang über 3 Monate dauert.
Das ist nun auch kein Bundeswehr-immanentes Problem, sondern das BUKG und die TGV sind Bundesrecht.
Bei einem lehrgang über 3 Monate gibts fiktiv den Umzug von der anerkannten wohnung bzw. (Wenn er in der kaserne wohnt und keine anerkannte wohnung hat) von der Dienststelle/Kaserne zum Ort des Lehrgangs. Höhe des Geldbetrages ist abhängig von der entfernung.
Da gibts leider kein rütteln dran weils da eschrieben steht was uns der Ralf auch belegt hat.
Ich musste die erfahrung auch machen und des läuft unter pech gehabt.