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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lennard99 am 09. Juni 2015, 12:39:32

Titel: Bescheinigung nach §175 SGB V
Beitrag von: Lennard99 am 09. Juni 2015, 12:39:32
Hallo Kameraden,

ich bin SAZ 8 und gehe am 01.09.2015 in den Vollzeit-BFD und werde eine neue Ausbildung beginnen.
Ich habe letzte Woche meinen Ausbildungsvertrag bekommen. Unter anderem soll ich meinem Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung nach §175 SGB V meiner Krankenversicherung zukommen lassen.
Da ich ja momentan Anspruch auf unentgeltlich truppenärztliche Versorgung habe, bin ich ja logischerweise nicht krankenversichert. Ob mir da die Versicherungsgesellschaft helfen kann, wo ich meine Anwartschaft habe? Hat evtl. schon jemand Erfahrung damit? Mein KpFw konnte mir auch nicht weiterhelfen und mein BFD-Berater ist diese Woche nicht da.

Danke im voraus :)
Titel: Antw:Bescheinigung nach §175 SGB V
Beitrag von: turbotyp am 09. Juni 2015, 12:54:30
Bist du ab dem 01.09.2015 freigestellt vom mil. Dienst oder ist DZE?
Titel: Antw:Bescheinigung nach §175 SGB V
Beitrag von: Lennard99 am 09. Juni 2015, 13:07:19
Ich bin vom mil. Dienst freigestellt. DZE ist erst am 31.12.2016
Ich habe bei meinem Ausbildungsbetrieb schon angerufen und gesagt, dass ich nicht priv. oder gesetzl. krankenversichert bin (sondern Anspruch auf utV). Sie benötigen jedoch dringend diese Bescheinigung.
Titel: Antw:Bescheinigung nach §175 SGB V
Beitrag von: ulli76 am 09. Juni 2015, 13:47:13
Ist ganz einfach- geh zum Spieß und lass dir von ihm bescheinigen,  dass du Soldat bist und damit statt Krankenversicherung UTV genießt.

Anwartschaft hat damit nichts zu tun.