Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Melle1101 am 10. Juni 2015, 10:09:22

Titel: Bfd- Anspruch
Beitrag von: Melle1101 am 10. Juni 2015, 10:09:22
Hallo liebe Mitglieder,
zur Situation: Ich habe noch 3 Monate und 24 Tage zur Verfügung und einen gewissen Betrag an Fördermitteln. Ich möchte studieren und das Studium geht 4 Semester. Im Oktober geht es los und leider würden mir auch nur 3 Monate und 24 Tage bezahlt werden an  Studiengebühren. Damit sind meine Fördermitteln aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Gibt es die Möglichkeit das komplette Geld doch noch in das Studium einzubringen, Vorkasse o.ä. Für Möglichkeiten wäre ich Euch dankbar. Lg,Andreas
Titel: Antw:Bfd- Anspruch
Beitrag von: knck am 10. Juni 2015, 10:40:48
Zitat"die Förderung schulischer und beruflicher Bildung durch den BFD kann bis zu sechs Jahre nach Ihrem Dienstzeitende erfolgen."

Quelle: dienstzeitende.de

Ich habe es so verstanden, dass lediglich die Übergangsgebührnisse wegfallen. Ist aber natürlich nur mein Halbwissen.

Aber für genaueres ist der BFD-Berater der richtige Ansprechpartner.