Moin,
ich hätte einen kurze Frage zum Trennungsgeld. Nur ob ich es richtig verstanden habe. Wenn ich z.B. eine Wohnung in Hamburg habe und in Bad Reichenhall stationiert bin, dann bekomme ich dort eine Wohnung bzw. einen Zuschuss zu den ortsüblichen Preisen. Ist das so richtig? (Ich bin über 25 und muss somit nichtmehr in der Kaserne übernachten)
Danke
Google doch bitte mal nach Trennungsgeldverordnung.
Wenn:
- Du einen anerkannten Hausstand hast
- keine UKV zugesagt wird
- keine Stube am Standort verfügbar ist
.. wird ggf. ein Mietzuschuß gewährt, Ja.
Brauche ich einen anerkannten Wohnstand im 30km Radius der Kaserne für einen bestimmten Zeitraum vor einer Versetzung um am neuen Standort Trennungsgeldberechtigt zu sein?
Sie brauchen einen anerkannten Wohnsitz, das reicht! Meiner war auch in 50 km vom Standort entfernt, bevor ich versetzt wurde! Und ich war schon am Standort mit der 50-km-Entfernung TG-Berechtigt, da allerdings nach § 6 TGV!
Um Tommie noch zu ergänzen...
Versetzungen kommen ja i.d.R. nicht von heute auf morgen...und die zust. PST kann (darf) nur berücksichtigen was ihr vorliegt...
Deshalb will ich hier nicht auf rechtliche
Feinheiten eingehen...sondern vereinfacht
sagen...
Das bei Ledigen notwendige Anerkennungsverfahren
sollte abgeschlossen sein, der Bescheid der PST
vorliegen und das Ergebnis in SAP eingepflegt sein,
BEVOR die PST die Versetzungsverfügung erstellt!
Und noch als Hinweis:
Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens muss lauten
Die Wohnung
- ist anerkannt
und
- bei der UKV berücksichtigungsfähig
Denn das Ergebnis kann auch lauten: anerkannt,
aber nicht berücksichtigungsfähig!
Ok, ich schildere mal kurz einen Sachverhalt und bitte um objektive Antwort.
Zeitsoldat, bisher keine anerkannte Wohnung. Wohnhaft 280km vom Standort entfernt und Kasernenschläfer UKV wurde zugesagt.
Jetzt geplanter Umzug in die nächste Umgebung der Liegenschaft. Wenn diese Wohnung anerkannt wurde, liegt noch immer keine Berechtigung zum Trennungsgeldempfang vor, da UKV zugesagt wurde, RICHTIG?
Was, wenn nun eine Versetzung im noch laufenden Jahr erfolgen würde und die UKV nicht zugesagt wird?
Wäre man dann TG Empfänger (auch wenn man nach der Versetzung umziehen würde und das nicht in einen 30km Radius um die neue Kaserne)?
Wenn ich Sie richtig verstehe...
1.
wollen Sie an Ihren jetzigen Standort ziehen
und
2.
soll nach diesem Umzug und der Anerkennung des Hausstandes
3.
eine Wegversetzung von Ihrem jetzigen Standort erfolgen
Folgen:
Die Einrichtung des Hausstandes an Ihrem jetzigen
Standort führt nicht zum TG-Anspruch
Wenn Sie weiter als 30 km von Ihrem jetzigen Standort versetzt werden, nachdem der Hausstand als berücksichtigungsfähig anerkannt wurde und Sie nicht
die Zusage der UKV beantragen (also die Nicht-Zusage erhalten), werden Sie am neuen Standort TG-Empfänger.
Wenn Sie dann während des Bezuges von TG erneut umziehen, wird auch die neue Wohnung anerkannt und Sie behalten den Anspruch auf TG.
Auf die Lage der Wohnung kommt es dabei nicht an.
In diesem speziellen Fall gibt es keine km-Grenze.
Sie könnte dann z.B. 300 km entfernt liegen...und
wäre doch anerkannt und berücksichtigungsfähig.
Nachzulesen in der Regelung B 2213/6 Nr. 208.
Vielen Dank für die aussagekräftige Antwort!
Kurzer Nachbrenner noch.
Spielt die Höhe der Miete irgendeine Rolle?
Nein. Warum sollte sie?
Keine, hätte ja sein können.
Wie lange dauert so ein Anerkennungsverfahren?
Bis es durch ist?!
Solche Fragen führen doch nicht weiter, mal ein paar Tage, mal 2-3 Wochen. Wie soll denn hier jemand wissen, wie die Auslastung, der Personalstand etc. der genehmigenden Stelle ist.