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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Tiger123 am 16. Juni 2015, 08:26:19

Titel: Eigungsübung
Beitrag von: Tiger123 am 16. Juni 2015, 08:26:19
Guten Morgen zusammen,

ich habe mich bereits im Netz schon über die Eignungsübung informiert.
Dennoch würde ich gerne wissen wie eine solche Abläuft.

Monat 1 & 2 bestehen bei mir aus der GA.
Ab Monat 3 soll ich in die Stammeinheit nach Kümmersbruck (Feldwebel im Nachschub).

Habt ihr es schon erlebt das Kameraden die EÜ nicht bestehen (wenn ja, wieso?).
Gibt es spezielle Aspekte die hier vom Spieß begutachtet werden?

Ab wann erfahre ich, ob ich die EÜ "bestanden" habe und somit als SAZ übernommen werde?

Würde mich freuen, wenn hier jemand Erfahrungen aus seiner EÜ (mit Abläufe: Wechsel zum Stamm - Ernennung zum SAZ - etc.) schreiben könnte.

Liebe Grüße,
Marc

PS: Ich bin Seiteneinsteiger - gelernt Industriekaufmann - 20 Jahre alt
Titel: Antw:Eigungsübung
Beitrag von: KlausP am 16. Juni 2015, 08:45:04
Der Spieß "begutachtet" erst einmal gar nichts. Der Disziplinarvorgesetzte (in der Regel also der Kompaniechef) kann vorschlagen, dass der Eignungsübende nicht in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen werden soll. Gründe sind dann in der Regel mangelnder Einsatzwille des Soldaten, ungenügende allgemeinmilitärische oder auch fachliche Leistungen oder Disziplinprobleme. Will der Disziplinarvorgesetzte so vorgehen, ist das dem Soldaten spätestens zum Ende des dritten Dienstmonats in einer Beurteilung zu eröffnen, zu der er selbst sich aber auch äußern kann. Die Petsonal bearbeitende Stelle entscheidet dann über den Vorschlag des Chefs.

Und ja, ich habe es schon erlebt, dass ein EÜb nicht zum SaZ übernommen und mit Ablauf des 4. Dienstmonats entlassen wurde. Das ist aber nach meiner Einschätzung die absolute Ausnahme.
Titel: Antw:Eigungsübung
Beitrag von: Pofi am 16. Juni 2015, 11:01:46
Zitat von: KlausP am 16. Juni 2015, 08:45:04Will der Disziplinarvorgesetzte so vorgehen, ist das dem Soldaten spätestens zum Ende des dritten Dienstmonats in einer Beurteilung zu eröffnen, zu der er selbst sich aber auch äußern kann.

Wenn man also bis zu diesem Zeitpunkt nichts gehört hat, kann man davon ausgehen, dass man SaZ wird?!?
Titel: Antw:Eigungsübung
Beitrag von: Ralf am 16. Juni 2015, 11:08:07
Ja, wenn sich der EÜ nicht noch signifikant verschlechtert.
Titel: Antw:Eigungsübung
Beitrag von: ulli76 am 16. Juni 2015, 12:35:07
Die meisten, die im Rahmen der Eignungsübung abhanden kommen, kündigen von sich aus. Und beim Rest sind die Gründe meist offensichtlich (lange Krankheit, dauerhaft Nichterfüllen der Mindestanforderungen etc.).
Im Gegensatz zu dem ein oder anderen zivilen Arbeitgeber, der meinetwegen erstmal 10 Bewerber auf 5 Stellen einstellt und dann am Ende der Probezeit entscheidet, wen er wirklich haben will, will die Bundeswehr den eingestellten Bewerber wirklich auf Dauer haben und trennt sich von ihm nur, wenn ihr klar wird, dass das einfach nichts wird.