Hallo,
möchte gerne die zum 01.07.2016 in die Offizierslaufbahn einsteigen. Allerdings bin ich momentan noch Azubi und hier liegt das Problem. Meine Ausbildung endet gegen Ende Januar und ich wäre dann ca. 6 Monate ohne Arbeit. Nun ist es ja so das man beim FWD eine mindestdauer von 7 Monaten absolvieren muss, man kann aber auch innerhalb von 6 Monaten einfach kündigen. Jetzt meine Frage: Kann ich zum 01.04.2016 anfangen und dann zum 01.07.2016 kündigen um direkt in die Offizierslaufbahn einzusteigen und das ohne irgendwelche Konsquenzen ?
Vielen Dank ! :)
Erstmal bewerben, dann wäre Erwerbsarbeit noch eine Option, ein Übergang FWDL / OA ist auch möglich ...
"Erwerbsarbeit", was genau ist das ? Höre ich zum ersten Mal ?!
Ein Scherz, oder?
Wenn nicht hilft google oder wiki oder der Nachbar ...
Oh man...
Zitat von: 114x am 16. Juni 2015, 17:29:34"Erwerbsarbeit", was genau ist das ? Höre ich zum ersten Mal ?!
"Erwerbsarbeit" ist eine Form der Prostitution und wird meist vollkommen überbewertet ;D ! Ist irgend so ein Kapitalisten-Ding und so ...
Um aber auf deine Frage zurückzukommen: Ja, man kann innerhalb der 6 Monate kündigen, da die ersten 6 Monate nur Probezeit sind.
MfG
@ Roi3iN:
.. ist in dem Fall aber nicht notwendig, da ein aktives SaZ Dienstverhältnis den FWDL "automatisch" beendet.
Der Plan ist aber "schlecht", wir haben hier Rückmeldungen von Anwendern, die berichtet haben, dass es nur EINE Bewerberakte gibt und dies während der laufenden Bewerbung "in Köln" eine Bewerbung als FWDL beim KC "verhindert".
Wichtig und vordringlich ist die Bewerbung als OA. Viel Erfolg.
Nach erfolgreicher Testung in Köln kann man bis zur Übernahme in die Offizierlaufbahn FWD leisten. Also am besten direkt bewerben.