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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: wrapped1987m am 17. Juni 2015, 06:37:05

Titel: Laufzeitverlängerung
Beitrag von: wrapped1987m am 17. Juni 2015, 06:37:05
Guten Tag Kameraden , ich würde gerne meine Laufzeit verlängern und habe noch den alten Vertrag aber , jetzt kommt der Harken , wenn ich Mischung weitere Jahre verpflichte kann ich mein bfd erst nach der Dienstzeit machen und nicht wie in meinem alten Vertrag während der Dienstzeit in den Vollzeit bfd gehen . Ich muss auch vorab was unterschreiben wo deine steht das ich das in Kenntnis genommen habe und darüber aufgeklärt wurden bin , und wenn nicht und ich nicht damit einverstanden bin wird mein Antrag gleich abgelehnt !
Vielleicht hat ja jemand ein Tipp für mich ... Danke im Voraus 
Titel: Antw:Laufzeitverlängerung
Beitrag von: BulleMölders am 17. Juni 2015, 06:41:01
Was soll man denn für einen Tipp erwarten Sie denn, wenn die Rechtslage nun mal so ist?
Titel: Antw:Laufzeitverlängerung
Beitrag von: dunstig am 17. Juni 2015, 06:42:50
Wie BulleMölders schon sagt, was erwarten Sie für Tipps von uns? Die Rechtslage ist nun mal eindeutig und wurde Ihnen richtigerweise erläutert. Wenn Sie damit ein Problem haben, dann verlängern Sie halt Ihre Dienstzeit einfach nicht.  ;)

Das ganze ist hier auch nochmal übersichtlich von Ralf dargestellt:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=52585.0
Titel: Antw:Laufzeitverlängerung
Beitrag von: wrapped1987m am 17. Juni 2015, 07:12:16
Trotzdem danke , dachte da hat jemand noch irgendwie was für mich !!!


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Titel: Antw:Laufzeitverlängerung
Beitrag von: Tommie am 17. Juni 2015, 07:16:15
Ja, einen gut gemeinten Rat ;) : Sie kennen die Bedingungen, jetzt müssen Sie sich entscheiden! Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen und es gibt keine Umgehung der Änderung der BFD-Modalitäten bei einer Verlängerung. Der "BFD neuer Art" ist immer nach der Dienstzeit!
Titel: Antw:Laufzeitverlängerung
Beitrag von: OSG Oschi am 17. Juni 2015, 07:24:00
Ein Tipp von mir:

BFD für einen Deutschkurs verwenden.
Titel: Antw:Laufzeitverlängerung
Beitrag von: Ralf am 17. Juni 2015, 07:50:39
Es ist ja nicht von Nachteil, weil man keine geringeren Ansprüche hat. Man ist dadurch sogar eine noch etwas längere Zeit in Lohn&Brot.
Das muss man für sich selbst entscheiden, ob man das will und das etwas höhere Lebensalter für die weiteren Zukunftspläne nicht schadet.
Zu den Begrifflichkeiten: Laufzeit=Verpflichtungszeit; Vertrag= Verpflichtungserklärung; verlängern=weiterverpflichten.
Als Soldat solltest du auch die richtigen Begrifflichkeiten benutzen (und dein T9 abschalten).