Guten Tag,
ich beginne am 1.7. in 2 wochen meine Grundausbildung, dort werde ich dann von meinem Vater hingefahren, muss aber dann mit dem Zug zurück fahren. Wie läuft das mit dem Gutschein, muss ich ihn vor dem 1.7. einlösen um dann eine Fahrkarte für die Rückfahrt zu haben oder bekomme ich einen neuen Guteschein oder ähnliches in der Kaserne? Ich blick da noch nicht ganz durch :P
mfg Kevin H.
Servus Kevin,
gute Frage.. Was die Gutscheine für die Bahn abgeht kenne ich mich leider net aus, Sorry. Wo musst du den hin?
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Du kriegst es von der bundeswehr auf jedenfall erstattet! Ich weiß nur nicht wie oft du im monat es erstattet kriegst!
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Hallo Kevin.h
Du bekommst keine Tickets von der bundeswehr wenn du saz bist.
Wenn du fwd bekommste sie umsonst.
Für die Rückfahrt gibt es doch gar keinen Gutschein?
Zitat von: Flieger66 am 19. Juni 2015, 23:57:15
Hallo Kevin.h
Du bekommst keine Tickets von der bundeswehr wenn du saz bist.
Wenn du fwd bekommste sie umsonst.
Nicht ganz. Als SaZ bekommt man in bestimmten Fällen auch Familienheimfahrten bezahlt. (Fast) alle anderen erhalten einen Zuschuss zur BahnCard 50. Und als FWDL erhält man keine Tickets, sondern einen Bahnberechtigungsausweis, welcher für die Dauer des Wehrdienstes durchgehend gültig ist auf der Strecke zwischen Heimat und Dienstort.
Daher die Frage an den TE: Wirst du FWDL oder SaZ?
Zitat von: Flieger66 am 19. Juni 2015, 23:57:15
Hallo Kevin.h
Du bekommst keine Tickets von der bundeswehr wenn du saz bist.
Wenn du fwd bekommste sie umsonst.
Erzählen Sie bitte nicht so einen Schwachsinn. Die Bundeswehr erstattet bei Soldaten auf Zeit nur in bestimmten Fällen die Kosten für die Heimfahrt. Ich als nicht Verheirateter bekomme genau nichts für meine Heimfahrten! Für FWDL gilt allgemein das oben Geschriebene.
Grundausbildung ist in Bad Salzungen und ich mache FWD und Danke für die schnellen antworten.
Dann ist das für mich schonmal geklärt und muss jetzt nicht die nächste woche den Gutschein einlösen gehen :D
Die Gutscheine dennoch mitnehmen und dann abgeben.
Ja, stand in dem Brief von kompaniechef schon drin :D
Zumal der Gutschein auch nur für eine Fahrt zum Dienstantritt gilt, müsste aber auch in den Unterlagen stehen, die Sie zum Dienstantritt vom KC erhalten habe.
Zitat von: dunstig am 20. Juni 2015, 00:00:42
.... Ich als nicht Verheirateter bekomme genau nichts für meine Heimfahrten! ...
Nur zur Klarstellung: das hängt nicht davon ab, ob man verheiratet ist oder nicht, sondern davon, ob man einen (vor Diensteintritt) anerkannten Hausstand hat und TG-Empfänger ist.
Langsam, langsam, Kinders ;) ! Der Gutschein, der der Aufforderung zum Dienstantritt beiliegt, ist nur für die Dienstantrittsreise gedacht, nicht aber für die erste Familienheimfahrt! Das heißt im Klarte3xt, wenn Sie diese Reise abrechnen wollen, also Reisekosten geltend machen möchten, werden Sie diesen Gutschein ganz und unversehrt beim Rechnungsführer abgeben, weil es sonst keine Reisekosten gibt. Und ersatzweise können Sie die Hälfte des Gutscheins, die Ihnen der Schalter-Angestellte der Deutschen bahn gestempelt zurück gibt, zusammen mit der Fahrkarte für die Dienstantrittsreise, abgeben, dann bekommen Sie als Reisekosten (je nach Dauer der Reise!) maximal ein sog. "Tagegeld"!
Sollten Sie den Gutschein für die Familienheimfahrt verwenden und sich von Papa hin fahren lassen und das abrechnen, begehen Sie schon mal mindestens ein Dienstvergehen!
Zitat von: dunstig am 20. Juni 2015, 00:00:42
Zitat von: Flieger66 am 19. Juni 2015, 23:57:15
Hallo Kevin.h
Du bekommst keine Tickets von der bundeswehr wenn du saz bist.
Wenn du fwd bekommste sie umsonst.
Erzählen Sie bitte nicht so einen Schwachsinn. Die Bundeswehr erstattet bei Soldaten auf Zeit nur in bestimmten Fällen die Kosten für die Heimfahrt. Ich als nicht Verheirateter bekomme genau nichts für meine Heimfahrten! Für FWDL gilt allgemein das oben Geschriebene.
Warum immer gleich mit "Schwachsinn" argumentieren ::). Ihr seid doch kaum verschiedener Meinung. "Tickets" gibt es von der Bundeswehr aber auf keinen Fall ;).
Eben ;) ! Und wenn der TE seinen FWD macht, wird er schon kurz nach seiner Einstellung den Bahnberechtigungsausweis für FWDLer erhalten, der ihm für den Zeitraum der GA freie Fahrten in der 2. Wagenklasse zwischen Bad Salzungen und seinem Heimatbahnhof sichert! Und -wie erwähnt!- seine Fahrtkosten für die Anreise zum Dienstantritt, rechnet er dann gegen Rückgabe des Gutscheins mit dem Rechnungsführer ab. Den ausgezahlten Betrag gibt er natürlich beim Papa ab, der ihn ja hingefahren hat ;) !
Danke für die vielen Antworten, mir war von Anfang an klar, dass ich kein Ticket bekomme :D Aber wollte halt wissen ob ich vor Ort dann noch etwas für die Rückfahrt bekomme :)
Das ist nun geklärt, danke :)
Von was für einer Rückfahrt sprichst du überhaupt dauernd?
Du bekommst einen Gutschein für die Fahrt zum Dienst und wieder eine Fahrkarte zum Ende der Dienstzeit.
Heimfahrten an den Wochenenden haben damit gar nichts zu tun. Dafür bekommst du als FWDL einen speziellen Berechtigungsausweis.
Zitat von: StOPfr am 20. Juni 2015, 10:47:37
Zitat von: dunstig am 20. Juni 2015, 00:00:42
Zitat von: Flieger66 am 19. Juni 2015, 23:57:15
Hallo Kevin.h
Du bekommst keine Tickets von der bundeswehr wenn du saz bist.
Wenn du fwd bekommste sie umsonst.
Erzählen Sie bitte nicht so einen Schwachsinn. Die Bundeswehr erstattet bei Soldaten auf Zeit nur in bestimmten Fällen die Kosten für die Heimfahrt. Ich als nicht Verheirateter bekomme genau nichts für meine Heimfahrten! Für FWDL gilt allgemein das oben Geschriebene.
Warum immer gleich mit "Schwachsinn" argumentieren ::). Ihr seid doch kaum verschiedener Meinung. "Tickets" gibt es von der Bundeswehr aber auf keinen Fall ;).
Jep, hatte irgendwie das Wort "keine" überlesen und bin davon ausgegangen, dass er meinte, dass es für SaZ Tickets gibt. In Zusammenhang mit dem zweiten Teil macht mein Verständnis natürlich noch weniger Sinn. Schande über mich. :-[
mit rückfahrt ist die Heimreise mit dem Zug gemeint (Am wochenende).
Ist ja hoffentlich nun alles klar bzw. wird es dies in der Einheit noch werden.
Bekommt man zum ende der grundausbildung zur abschleusung auch die fahrt zur stammeinheit bezahlt?
Ja natürlich.
Auch als Saz?
Ja, auch für die.
Genauso wie bei Kommandierungen, anderen Versetzungen und Dienstreisen.
Auch als SaZ. Das ist ja schließlich eine dienstlich veranlasste Reise. Sie bekommen entweder eine Fahrkarte und Gepäckscheine oder, wenn Sie mit dem Auto fahren, eine Fahrkostenerstattung.
Dienstlich veranlasste Reisen werden immer bezahlt! Bei einer Reisedauer von mehr als zwei Stunden gibt es für die Deutsche Bahn sogar Fahrkarten der 1. Wagenklasse!
Hierzu gehören: Dienstantrittsreisen, Entlassungsreisen, Lehrgangsantrittsreisen, Rückreisen nach Lehrgängen, Versetzungsreisen, etc.
Hallo,
jetzt habe ich hier noch kurz eine Frage.
@Tommie: Du hattest gesagt ab 2 Stunden Zugfahrt bekommt man diese in der 1. Klasse gestellt. Ist das erst seit kurzem der Fall? Weil während ich SaZ 4 war (DZE 30.06.2012) habe ich für solche Touren auch nur zweite Klasse bekommen. Jetzt wo ich als Wiedereinsteller SG (FA) zur Bundeswehr zurück komme habe ich für die Dienstantrittsreise auch 1. Klasse bekommen die Reise dauert knapp 6 1/2 Stunden.
Beste Grüße
Das galt damals schon. Wenn ich mich richtig erinnere, ist nicht nur die Dauer der Zugfahrt entscheidend (z.B. zwei Stunden Verkehrsverbundbummelei mit wenig oder gar keiner 1. Klasse bringt es ja auch nicht), sondern ebenso die Entfernung (200 km?). Die Kosten für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden mussten (müssen?) ohnehin ausgelegt werden.
@StOPfr: Danke für deine Antwort.
Ich kann hier noch ein wenig mehr Licht ins Dunkel bringen, aber im Prinzip hat der "StOPfr" vollkommen recht mit seiner Aussage!
Das Bundesreisekostengesetz wurde in der Form, dass er die erste Klasse für längere Bahnfahrten gibt und die zweite Klasse für die kürzeren Strecken zum
26.05.2005 in Kraft gesetzt!
Hierzu heißt es im § 4 BRKG:
Zitat"... Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. ..."
Früher war es so, dass alle Dienstreisenden ab A8 (bei Soldaten also ab Hauptfeldwebel!) generell immer in der 1. Klasse fuhren, alle Dienstreisenden bis A8 generell immer in der 2. Klasse. Jetzt ist es so, dass der Anteil der Bahnfahrt ausschlaggebend ist, was schon mal zu seltsamen Dingen führen kann ;) !
Beispiel: Eine Fahrt von Würzburg nach Hannover an die SFJgStDstBw ist mit dem Auto eine Reise von 375 km und dauert ggf. eine kleine Ewigkeit, was u. a. dem Verkehr und zahlreichen Baustellen auf der A7 in Richtung Norden geschuldet ist. Geschätzte Fahrtzeit mit dem Auto: Nur mit sehr viel Glück unter vier Stunden!
Der ICE dagegen fährt auf einer Schnellbahntrasse und braucht für die Strecke in Richtung Norden gerade mal 2 Stunden und 2 Minuten, für die Gegenrichtung sogar nur 2 Stunden und 1 Minute! Nachdem hier die Bahnfahrt zwischen den beiden Hauptreiseorten allerdings über 2 Stunden beträgt, gibt es dafür die erste Klasse!
Wäre hier die ICE-Fahrtdauer weniger als zwei Stunden, würde derjenige, der im Würzburger Umland wohnt und mit dem Bus zum Bahnhof fahren muss, nur die zweite Klasse bekommen, derjenige, der mit dem zug aus dem Landkreis anreist und die "Netto-Bahnreise-Zeit" damit (ohne Aufenthalte!) mal gerade so eben über die zwei Stunden anhebt, würde erster Klasse fahren!