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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Shouri am 21. Juni 2015, 17:10:57

Titel: Saz 4 Kündigung in der Probezeit Gehalt angebrochener Monat
Beitrag von: Shouri am 21. Juni 2015, 17:10:57
Hallo, ich habe folgende Frage, ich bin seid dem 01.04.2015 bei der Bundeswehr als saz 4 sprich noch in der aga.
Ich muss jetzt leider aus persönlichen Gründen kündigen und frage mich ob ich noch das Gehalt von dem Monat der jetzt zuende kriege?
Weil es ist ja schon Ende des Monats oder wird mir dann nichts mehr ausgezahlt ?
Titel: Antw:Saz 4 Kündigung in der Probezeit Gehalt angebrochener Monat
Beitrag von: KlausP am 21. Juni 2015, 17:14:14
Für Juni haben Sie doch Ihre Bezüge schon Ende Mai bekommen. Sa wird dann eher eine Rückzahlung für die Kalendertage auf Sie zukommen, die Sie vor Monatsende ausscheiden.
Titel: Antw:Saz 4 Kündigung in der Probezeit Gehalt angebrochener Monat
Beitrag von: Shouri am 21. Juni 2015, 17:23:31
Erstmal danke für die schnelle Antwort :)
Wenn ich jetzt theoretisch am 1.7 gekündigt hätte müsste ich nichts zurückzahlen ?
Titel: Antw:Saz 4 Kündigung in der Probezeit Gehalt angebrochener Monat
Beitrag von: BulleMölders am 21. Juni 2015, 17:26:47
Wenn die Überweisung aufgrund der Kündigung noch gestoppt werden kann, dann nicht. Wenn das Gehalt dann trotz Kündigung doch überwiesen wurde, dann müssen Sie es zurückzahlen.
Titel: Antw:Saz 4 Kündigung in der Probezeit Gehalt angebrochener Monat
Beitrag von: KlausP am 21. Juni 2015, 17:28:00
Versuchen wir's mal mit Logik: Wenn Ihr letzter Diensttag der 30.06. ist haben Sie den Monat Juni doch vollständig Dienst geleistet.
Titel: Antw:Saz 4 Kündigung in der Probezeit Gehalt angebrochener Monat
Beitrag von: StOPfr am 21. Juni 2015, 17:35:38
...und hätten dann dafür auch vollumfänglich die Dienstbezüge erhalten.   
Titel: Antw:Saz 4 Kündigung in der Probezeit Gehalt angebrochener Monat
Beitrag von: ulli76 am 21. Juni 2015, 17:44:56
Ich versteh das Problem nicht: Wenn du kündigst werden deine Bezüge tagesgenau berechnet. Und wenn du zu viel Geld bekommen hast, wird das wieder zurück gefordert.
Ist halt der Nachteil, wenn das Gehalt zum Ende des jeweiligen Vormonats gezahlt wird.
Titel: Antw:Saz 4 Kündigung in der Probezeit Gehalt angebrochener Monat
Beitrag von: markxxx6 am 21. Juni 2015, 18:47:56
Sie werden auf den Tag genau bekommen,was ihnen zusteht.Alles andere wird zurückgefordert.