Moin :)
ich habe hier einen Soldaten, der zwei kleiner Pakete zum Eichen fahren soll.
Ich meine mal irgendwo gehört zu haben, dass ohne weitere Ausbildung keine Ladung in den Dienst-Kfz transportiert werden darf... Ist das so richtig??
Jeder KFZ Führer ist zur Ladungssicherung verpflichtet.
Die Ausbildung Ladungssicherung ist gem. der Führerscheinklassen doch vorhanden.
Ladungssicherung wird weder in B Anfänger noch in B Fortgeschritten ausgebildet.
Zitat von: badger am 22. Juni 2015, 11:22:45
Ladungssicherung wird weder in B Anfänger noch in B Fortgeschritten ausgebildet.
Richtig. Und auf dem B-Lehrgang wird darauf hingewiesen, dass man keine Ladung transportieren darf... Ist doch so richtig, oder?!?
Das würde bedeuten, mein Soldat darf diesen Transport nicht durchführen...
Weiß jemand, in welchem Zentralerlass ich das finde?!?
Wie groß sind denn die kleineren Pakete und um was für Kfz handelt es sich?
Nochmal: Der (zivile) Fahrer mit Fahrerlaubnis ist verpflichtet, die Ladung zu sichern - auch wenn er nur einen PKW führt und die Ladung ein DHL Paket mit 2 kg Gewicht ist.
Daher ist für diesen Ladungstyp auch keine weitere Schulung / Nachweis notwendig, sonst dürfte niemand Ladung befördern.
Unabhängig davon gibt es für LKW und gewerblichen Transport Ladungssicherungskurse.
@F_K:
Es ist wohl unbestritten, dass der Fahrer Ladungssicherung betreiben muss.
Laut @Pofi wird in der Ausbildung B darauf hingewiesen, dass generell mit DienstKfz B keine Ladung zu transportieren ist.
So ein Hinweis oder Schreiben ist mir nicht bekannt, auch ist das praktikabel unvorteilhaft, denn wie soll jemals Gepäck
z.Bsp. zu Lehrg. transportiert werden.
@Pofi:
Um für Dich sicher zu gehen, wende Dich an die ZMK, die kennen sich damit aus.
@ MMG-2.0:
.. Pofi und Badger schreiben halt "Gerüchte" - richtig dargestellt ist es z. B. hier:
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_22.phpFragen / Wissen zur Ladungssicherung wird bei JEDER Führerscheinprüfung (zumindest Klasse PKW) abgefragt und vermittelt.
Ladung ist beispielsweise auch die abgelegte Kopfbedeckung oder das Gepäck - und wenn dazu BW intern ein Lehrgang notwendig wäre, gäbe es keine "Selbstfahrer".
.. manchmal hilft auch der gesunde Menschenverstand.
Wie @F_K schreibt, Ladungssicherung gem. STVO wird bei jeder Führerscheinausbildung vermittelt, das ist vorgeschrieben.
Dass gewisse Ladung nicht transportiert werden darf, ist mir nicht bekannt. Mglw. gibt es gem. BwFPS Einschränkungen beim
Transport von besonderen Ladungen (Dachgepäckträger, Fahrradhalterung, usw.).
Und dass sich die Ladungssicherung bei Klasse B in der Praxis auf "Seht zu, dass euch der Kram nicht durchs Fahrzeug fliegt" beschränkt, müssen wir vermutlich auch nicht weiter erörtern. Ich sprach tatsächlich vom Lehrgang Ladungssicherung - dass jemand spitzfindig genug ist, um das nicht verstehen zu wollen/zu können, hätte ich mir beinahe denken können ::)
Och Badger:
Wir haben doch nun herausgearbeitet, dass "Ladungssicherung" Thema beim Lehrgang B ist - und zwar über "Fliegen" hinaus (nämlich wie überstehende Dinge gesichert werden müssen usw.). Dies wird auch geprüft.
Wenn Deine Aussage gewesen sein soll " Der Lehrgang Ladungssicherung (Zivil 2 Tage) ist nicht Bestandteil des Lehrganges B" - dann wäre dies eine Binse gewesen ...
@Pofi:
Frag Deinen Schirrmeister, TO oder TrspZgFhr.
Pofi hat ja vermutlich schon gehandelt und ist damit, nehme ich an, "gut gefahren", während hier noch gewohnt übereifrig "etwas herausgearbeitet wurde".
Solche Fragen löst man halt im Dienst, das Forum als Bw Wiki Vorschrift zu nehmen ist schlecht.
Hallo erstmal.
Alle Kraftfahrer unabhängig von der FE-Klasse müssen entweder einen 8std oder 16std Lehrgang Ladungssicherung mit Erfolgskontrolle genossen haben. Steht in der Fachlichenweisung.
Näheres gerne später. Ladung = alles was nicht zum Fahrzeug gehört (z.B. schn der Rucksack)
MkG ein BPL
Komisch-ich bin auch MKF und durfte bisher ohne gesonderten Lehrgang den Kram transportieren der gemeinhin in so nen HÜ-Kleinfahrzeug passt und kein Gefahrgut ist. Im Fahrauftrag stand bisher auch konsequenterweise "Transport von Personal und Material"
Zur Ladungssicherung reichen dann auch die Kenntnisse die in der Fahrschule vermittelt werden.
Wie groß ist das Ding denn was da zum Eichen gefahren werden soll? Oder ist das besonders empfindlich? Oder Gefahrgut?
Komisch - ich bin zwar kein MKF, aber Selbstfahrer - und mich hat niemand belehrt, dass ich einen Lehrgang Ladungssicherung benötige, um eine "Handtasche" transportieren zu dürfen - "zivil" transportiere ich sowohl Personen als auch Material ohne diesen Lehrgang.
Wenn es so eine Weisung tatsächlich gäbe, dann wäre eine Integration des Lehrinhaltes in den B Lehrgang ja quasi zwingend ...
@PzHurra:
Wir reden hier nur von der B-Klasse, FE ist nicht gefragt.
Also irgendwas muss wohl daran sein.
Bei uns muss seit ein paar wochen jeder der ein Kfz bewegt (Millitärisch oder Fuhrpark) auf diese komische Weiterbildung Ladungssicherheit (1 Tag).
Das wird dann auch mit einem Aufkleber im Fahrtennachweisheft nachgewiesen.
Lt. unserem Stab ist das wohl jetzt Bundeswehr weit verbindlich (...da wohl schon ne Laptoptasche als Ladung gilt)
Zitat von: MMG-2.0 am 22. Juni 2015, 16:20:54
@PzHurra:
Wir reden hier nur von der B-Klasse, FE ist nicht gefragt.
FE-Klasse = Fahrerlaubnisklasse. Die Klasse F gibt es gar nicht ;)
Ja, richtig, danke, war irgendwie bei B(CE).
Megawaldi bringt nun Licht ins Spiel.
Mglw. gab es in der Vergangenheit zu viele Unfälle mit Ladung, so dass eine Weisung Weiterbildung Ladungssicherheit verfasst wurde.
Mein Führerschein hat die Klasse "F" und ich die Berechtigung . ;)
Zitat von: MMG-2.0 am 22. Juni 2015, 16:38:25
Mein Führerschein hat die Klasse "F" und ich die Berechtigung . ;)
Ach, na klar - irgendwie war ich da gerade bei den zivilen Klassen ::)
Lesen bildet....
Fachliche Weisung für das Verkehrs- und Transportwesen der Bundeswehr Nr. 04/2005 und 04/2007 ,,Ladungssicherung auf und in Dienstfahrzeugen der Bundeswehr"
Ah- und seit wann gibt es jetzt die neue Regelung. Evtl. liegt da des Rätsels Lösung. Erst Recht wenn die Vorschriftenänderung noch nicht überall bekannt ist.
Ich muss seit 2007 alle 3 Jahre 16 Stunden Ausbildung nachweisen.
Seit wann es das genau gibt kann ich nicht sagen.
Zitat von: Jens79 am 22. Juni 2015, 19:58:08
Ich muss seit 2007 alle 3 Jahre 16 Stunden Ausbildung nachweisen.
Seit wann es das genau gibt kann ich nicht sagen.
das ist aber für die klasse CE
das es für die klasse B - also auch für den VW-Buss oder die Pritsche ne "Weisung Ladungsicherung" gibt is mir neu - kann da mal einer von den aktiven bitte ne vorschrift zitieren bzw nennen ?
Morgen gerne....
Zitat von: Jens79 am 22. Juni 2015, 19:43:38
Lesen bildet....
Fachliche Weisung für das Verkehrs- und Transportwesen der Bundeswehr Nr. 04/2005 und 04/2007 ,,Ladungssicherung auf und in Dienstfahrzeugen der Bundeswehr"
Das ist eine Fachliche Weisung für das Verkehrs- und Transportwesen (Verkehr und Transport V&T) des LogZBw und hat nichts mit einer zentralen Weisung für die Bw zu tun. V&T organisiert als zentraler Dienstleister der Bundeswehr die Bereitstellung alle Verkehrs- und Transportdienstleistungen bei Einsätzen, Übungen und im Grundbetrieb weltweit.
Guten morgen,
ich hatte in meinem Beitrag nie was von der Klasse F gesagt aber egal.
Es gibt mehrere Fahrerlaubnissklassen und in der Fachlichen Weisung gibt es mehrer Personen die angesprochen werden u.a. anderem steht da
8 UE - Kleinfahrzeugen (PKW und Kleintransporter) und
16 UE - Lastfahrzeuge...
Mehr lasse ich jetzt mal weil VS-Nfd...
Unabhängig was die KfAusbZentren machen ist das für jeden Kraftfahrer in der BW Pflicht.
Achja wenn Ihr euch die Mühe gebt die Weisung im Intranet zu lesen merkt Ihr schon am Titel das es für die gesamte BW gilt.
Fachliche Weisung................................................................................... Nr.04/2007 (Ausbildung in der Ladungssicherung bei der Bundeswehr)
Zitat von: MMG-2.0 am 22. Juni 2015, 15:50:12
Solche Fragen löst man halt im Dienst, das Forum als Bw Wiki Vorschrift zu nehmen ist schlecht.
Mangels Erreichbarkeit, war das Forum eine Alternative ;)
Zitat von: Megawaldi am 22. Juni 2015, 16:25:16
Also irgendwas muss wohl daran sein.
Bei uns muss seit ein paar wochen jeder der ein Kfz bewegt (Millitärisch oder Fuhrpark) auf diese komische Weiterbildung Ladungssicherheit (1 Tag).
Das wird dann auch mit einem Aufkleber im Fahrtennachweisheft nachgewiesen.
Lt. unserem Stab ist das wohl jetzt Bundeswehr weit verbindlich (...da wohl schon ne Laptoptasche als Ladung gilt)
Endlich versteht mich jemand ::)
Zitat von: bayern bazi am 22. Juni 2015, 20:43:50
kann da mal einer von den aktiven bitte ne vorschrift zitieren bzw nennen ?
Mir auch bitte... :)
Zitat von: PzHurra am 23. Juni 2015, 09:25:2804/2007 (Ausbildung in der Ladungssicherung bei der Bundeswehr)
Überführt in A2-1015/0-0-15 ;)
Zitat3.3.2 Ausbildung der Fahrzeugführer
318. Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung sind alle Militärkraftfahrer/ -innen (MKF) in der
Thematik Ladungssicherung auszubilden. Der Umfang richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben;
die Festlegungen erfolgen mit den Rahmenplänen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse.
319. Während der Kraftfahrfachausbildung erfolgt - sofern notwendig - die Einweisung auf neue
und unbekannte Fahrzeuge der Einheit. Diese Ausbildung beinhaltet auch die fahrzeugbezogene
Ausbildung in der Thematik Ladungssicherung. Sie findet grundsätzlich unverzüglich nach
Zuversetzung in eine Einheit/ Dienststelle statt. Die jeweiligen Ausbildungsinhalte sind in den
Ausbildungsgrundlagen aufzunehmen.
320. Im Rahmen der Kraftfahrweiterbildung ist die Thematik Ladungssicherung zu wiederholen
und zu vertiefen.
321. Die Vorgaben einer Aus- und Weiterbildung gelten auch für Zivilkraftfahrer/-innen (ZKF) der
Bundeswehr und Selbstfahrer. Kraftfahrer/ -innen, die nicht über eine entsprechende Erstausbildung
in Ladungssicherung verfügen, sind nicht für Materialtransporte einzusetzen.
Quelle: Bw-Intranet, A2-1015/0-0-15
Soweit ich das verstehe, steht hier das man ohne weitere Schulung keine Ladung transportieren darf....
Nein.
ZitatDer Umfang richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben;
die Festlegungen erfolgen mit den Rahmenplänen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse.
Jeder Zivilkraftfahrer hat die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung in Ladungssicherung "gehabt" und ist überprüft worden.
Da Ladung schon die Laptoptasche ist, würde Deine Interpretation bedeuten, dass keine Fahrt ohne zusätzliche Schulung gemacht werden darf.
Meine Interpretation:
- Alle Ladungen, die sich in HÜ Fahrzeugen (PKW, keine Pritsche), also z. B. Kombi / Kofferraum transportieren lassen, dürfen von "normalen" Fahrern transportiert werden.
- Sobald es ein "echter" Materialtransport im Sinne von Pritsche ist (also Kisten, die nicht mehr im Kofferraum passen), wird eine Einweisung benötigt.
Nein, die allg. Ladungssicherung ist einmal in der Kraftfahrgrundausbildung und ggf. in der
Kraftfahrfachausbildung fahrzeugbezogen ausgebildet worden.
Damit ist sichergestellt, dass jeder Soldat in der Ladungssicherung unterrichtet worden ist.
Die Thematik Ausbildung Ladungssicherung verhält nicht.
Es gibt keine Vorgabe, wann die Kraftfahrweiterbildung durchgeführt werden soll.
"- Sobald es ein "echter" Materialtransport im Sinne von Pritsche ist (also Kisten, die nicht mehr im Kofferraum passen), wird eine Einweisung benötigt."
Richtig, und dies sollte schon bei der Einweisung in das Fahrzeug geschehen sein.
Zitat von: MMG-2.0 am 23. Juni 2015, 10:16:41Richtig, und dies sollte schon bei der Einweisung in das Fahrzeug geschehen sein.
Es gibt allerdings nicht für jeden Fahrzeug eine Einweisung. Klasse B, handelsüblich wird nur einmal eingewiesen und dann darf man alle handelsüblichen Fahrzeuge des Bw-Fuhrpark fahren. Hierzu würde eine einmalige Unterweisung LaSi ausreichen??
Im Moment ist mir das noch nicht ausreichend geklärt. Alle Stellen, bei denen ich anfragte waren damit überfordert. Der Zentralerlass gibt da auch keine eindeutige Antwort.
Verfahren wird im Moment so, dass kleinere Gegenstände einfach im Kofferraum gelagert werden. KvD´s nehmen die Post mit auf den Beifahrersitz...
Im Grunde genommen ist mir das Wurscht, weil wir auch so etwas wie guten Menschenverstand besitzen. Mir geht es einfach nur darum, die rechtliche Seite mal zu durchleuchten...
Der anfangs beschriebene Transport wird nach einer kleinen Unterweisung durchgeführt. Alle CE-Fahrer haben ihre LaSi ja im Laufe der entsprechenden Lehrgänge erlernt... Nur die B-Fahrer haben diesen Ausbildungsabschnitt nicht, da nicht jeder B-Lehrgang diesen vermittelt (B-Kurz).
Doch, die Vorschrift ist eindeutig:
Im Rahmen der Kraftfahrergundausbildung (also dann wenn du den Führerschein erwirbst) gibt es eine Ausbildung in Ladungssicheung. Der Umfang richtet sich nach der Fahrzeugklasse. für den B ist das nun mal deutlich weniger als bei nem C/CE.
Für den B wird es eben das sein, was man in der Fahrschule dazu lernt und meist ist das auch nochmal Thema beim B-Fo.
Im folgenden Kapitel steht,dass eine Einweisung in die Ladungssicherung für die einzelnen Fahrzeuge erforderlch ist FALLS eine Einweisung erforderlich ist. Bei den HÜ-Kleinfahrzeugen ist das nicht erforderlich und somit auch nicht für die Ladungssicherung.
Zitat von: ulli76 am 23. Juni 2015, 12:02:47Im folgenden Kapitel steht,dass eine Einweisung in die Ladungssicherung für die einzelnen Fahrzeuge erforderlch ist FALLS eine Einweisung erforderlich ist. Bei den HÜ-Kleinfahrzeugen ist das nicht erforderlich und somit auch nicht für die Ladungssicherung.
Dann hätten wir das geklärt... :)
Bei den HÜ ist die Ladungssicherung Teil der Bedienereinweisung.
Nachweis der Bedienereinweisung ist im Fahrauftrag Teil IV vor Antritt der Fahrt mit Namenszeichen im Übergabe/Rücknahmeprotokoll zu führen.
Die Bedienereinweisung kann ein "Erfahrener Kraftfahrer 2 Jahre FP" durchführen.
Bei Pritsche/Fort Transit oder MB Vito ist die Gerätebezogene Einweisung durchzuführen. Entsprechend umfangreich ist dann auch die Ladungssicherung.
Die Anlage 5.4 lässt sich auch noch darüber aus.
Uns wurde erzählt, das wir mit dem B-Fo keine Ladung transportieren dürfen, weil wir dafür nochmal einen Lehrgang(8std.) bräuchten.
Gab es dazu eine Quelle?
Und mal ganz im Ernst- wir trauen jetzt noch nicht einmal unseren Soldaten zu, dass sie nachdem sie einen Führerschein erworben haben, nicht in der Lage sind, Laptops, Taschen, Rucksäcke sicher in einem handelsüblichen Kleinfahrzeug transportieren?
Das Transportieren von Ladung betrifft die Transporterklasse (5-/8-Sitzer), die auch mit der FEKL B gefahren werden dürfen.
Da diese Fzg oft an schweren Unfällen beteiligt sind, werden sie im Hinblick auf die Einweisung gesondert betrachtet. Sie gehören nicht mehr zu der Gruppe der
handelsüblichen Pkw. Für sie gelten die militärischen Bestimmungen bzgl. Einweisungsvorschriften im vollem Umfang. Diese Fzg dürfen erst nach durchgeführten Einweisungsprogramm "Handelsübliche, nicht geländegängige Kfz FEKL B" mit anschließender Erfolgskontrolle (Überprüfungsfahrt) gefahren werden.
Mir ist jetzt nicht im Einzelnen bekannt, ob bei dieser Fahrzeugklasse, die Ladungssicherung zum Einweisungsprogramm gehört. Falls nicht, dann darf der Soldat zwar nach Einweisung fahren, aber eben keine Ladung mit diesem Fz transportieren.
Zitat von: MMG-2.0 am 23. Juni 2015, 17:41:56
Sie gehören nicht mehr zu der Gruppe der handelsüblichen Pkw. Für sie gelten die militärischen Bestimmungen bzgl. Einweisungsvorschriften im vollem Umfang. Diese Fzg dürfen erst nach durchgeführten Einweisungsprogramm "Handelsübliche, nicht geländegängige Kfz FEKL B" mit anschließender Erfolgskontrolle (Überprüfungsfahrt) gefahren werden.
Mir ist jetzt nicht im Einzelnen bekannt, ob bei dieser Fahrzeugklasse, die Ladungssicherung zum Einweisungsprogramm gehört. Falls nicht, dann darf der Soldat zwar nach Einweisung fahren, aber eben keine Ladung mit diesem Fz transportieren.
Ja was denn nun? Und wieso sollte ein VW Bus kein handelsübliches Fahrzeug sein?
Die Klassifizierung hat das Dez KfWesen für die Bw vorgenommen:
"Handelsübliche, nicht geländegängige Pkw sind Limousinen in aller Regel mit nicht mehr als zwei Sitzreihen (auch dann, wenn sie als Lkw zugelassen wurden) jedoch nicht mit Aufbau/Karosseriemerkmalen eines Kleinbusses/Lkw."
Zum Glück sichert sich im Zivilen meine " Ladung" im T5 immer selber ... ::)
Der sogenannte "Klaus'che" Formschluss. ;D ;D
Das wäre nur für mich selber zutreffend, aber ich fahre täglich Behinderte. Und die auf meiner Tour sichern sich in der Tat noch selber, gibt aber auch Kolleginnen/Kollegen, die müssen ihre Fahrgäste selbst sichern. Die einzige Ladung die ich sichern muss ist der Rollstuhl einer meiner Mitfahrerinnen. Ach ja, und der E-Rollstuhl meiner Frau in unserem PKW wird selbstverständlich auch festgezurrt.
@MMG-2.0: Hast du zu den Aussagen/Zitaten ne Quelle zur Hand?
In A2_1015_0_0_13, B_1050_2, B_1050_3 und A2_1015_0_0_15 habe ich nichts dazu gefunden.
@funker07:
Die Quelle (etwas älter) ist eine Folie zur Grundeinweisung handelsübliche, nicht geländegängige Pkw. Da bitte am Besten Intranet, Dez KfWesen, Schirrmeister, Kraftfahrfeldwebel oder TOffz bemühen.
Och Kinners- lest doch einfach die zitierte Vorschrift:
Für die handelsüblichen KLEINfahrzeuge reicht eine Einweisungsfahrt für alle. Ganz einfach weil man davon ausgeht, dass der gemeine, halbwegs intelligente Deutsche sowohl nen Polo als auch ne C-Klasse fahren kann. Da reicht vorher ne Kurzeinweisung wo die Bedienelemente sind, wie der Tankdeckel aufgeht, wo man Verbandskasten und Warndreieck findet. Dafür reicht auch die Ladungssicherungsausbildung vom Führerschein evtl. mit Auffrischung beim B-Fo falls man den macht.
Für 8-Sitzer, Pritsche, T4, T5, etc braucht es jeweils eine gesonderte Einweisung und dann auch- gemäß der Vorschrift- eine gesonderte Ladungssicherungseinweisung.
Und für noch größere Gefährte reicht die "normale" Ladungssicherungsausbildung von wegen "Seht zu dass euch nichts um die Ohren fliegt", meist begleitet von entsprechenden Fotos und Videos wie das nicht aussehen soll und wo besondere Gefahren liegen halt nicht mehr aus.
Wie gesagt- ich lese die Vorschrift so, dass man in HÜ KLEINFahrzeugen Ladung in den üblichen Mengen ohne gesonderte Ausbildung transportieren darf.
Zitatin den üblichen Mengen
.. und die üblichen Mengen sind durch die Fahrzeugpapiere (Beladungsgewichtsgrenzen) begrenzt - d. h. zwei kleine, nicht zu schwere Pakete dürfen transportiert werden.
Derzeit ist der Zentralerlass A2-1000-0-0-1 in der Zeichnung.
Dort wird folgendes aufgeführt sein (Kurzform)
ALLE Fahrer von Bw DKfz (auch freiwillige Erklärung) werden in den Einheiten / Dienststellen weitergebildet.
Zeitansatz in Gesamtstunden innerhalb von 3 Jahren:
3 UE (Unterrichtseinheiten) bei HÜ, nicht geländegängigen Pkw
8 UE bei Transportern, Pritschenfahrzeugen mit einer zGM bis 3,5t und geländegängigen Pkw
16 UE bei Lastkraftwagen
Der Aus- Weiterbildungsnachweis ist 3 Jahre gültig.
Die absolvierten UE im Bereich Ladungssicherung sind jeweils auf den Gesamtstundenansatz anzurechnen.
Jährliche Weiterbildung:
Im Rahmen der jährlichen Weiterbildung ist eine Sensibilisierung von
mindestens 1 UE bei HÜ, nicht geländegängig
mindestens 2 UE bei Transportern, Pritschenfahrzeugen
mindestens 5 UE bei Lkw
durchzuführen.
Diese Sensibilisierung muss mindestens beinhalten, HANDGEPÄCK und LEICHT TRAGBARE GEGENSTÄNDE IN GERINGER GRÖßE so zu sichern, dass keine Gefahr von ihnen ausgehen kann.
Ausbildungsnachweise und Dokumentation:
Aus- und Weiterbildungen sind im Fahrten-/Nachweisheft zu dokumentieren und durch die Kraftfahrer MITZUFÜHREN.
Somit dürften etliche Punkte der vorhergehenden Diskussion wegfallen.
Man wird sehen.