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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: marcelk am 25. Juni 2015, 13:02:29

Titel: Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: marcelk am 25. Juni 2015, 13:02:29
Ich hab am Wochenende meine Musterung für den 01.10.15
Würde jedoch lieber am 01.07.16 anfangen,  da ic die 12. Klasse Abi wiederholen will.
Muss ich dann noch mal zur Musterung oder kann ich mit dem Einplaner direkt ne Stelle für
nächstes Jahr suchen?
Titel: Antw:Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: Tommie am 25. Juni 2015, 13:04:23
Welches Karrierecenter mustert am Wochenende ;) ? Oder haben Sie am Sonntag abends die Anreise und fangen am Montag mit dem Programm an?

Und ja, der Einstellungstermin ist verhandelbar ;) ! Sprechen Sie mit dem Einplaner ...
Titel: Antw:Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: marcelk am 25. Juni 2015, 13:09:14
Ja Entschuldigung,  ich reise Sonntag an  :D
Alles klar Dankeschön
Titel: Antw:Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: marcelk am 25. Juni 2015, 22:41:34
Ich hab noch eine Frage dazu.
Die Musterung ist ja, wenn ich am 01.07.16 oder 01.10.16 eingestellt werde, mehr als ein Jahr her.
Ist das dann überhaupt noch gültig oder müsste ich dann noch einmal zur Musterung?
Weil dann macht es ja gar keinen Sinn, am Wochenende dort hin zu fahren oder?
Allerdings hab ich jetzt bestimmt noch eine gute Stellenauswahl
Titel: Antw:Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: dunstig am 26. Juni 2015, 01:22:31
Dafür gibt es ja die Einstellungsuntersuchung. Wenn die Musterung schon lange her ist, fällt die entsprechend ein wenig ausführlicher aus.
Titel: Antw:Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: Ralf am 26. Juni 2015, 04:38:55
Länger als ein Jahr vorher macht keinen Sinn. Auch eine besonders gute Stellenauswahl hast du derzeit nicht, weil ja i.d.R. die Stellen so ausgeschrieben, dass sie zeitgerecht besetzt werden können. Außerdem sind die zeitnahen Termine von Nöten für die Spätbewerber.
Meine Empfehlung wäre, das alles so zu legen, dass der Eignungstest ca 6-8 Monate vorher ist.
Titel: Antw:Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: Ryan91 am 26. Juni 2015, 08:37:55
Zu einem müsstest du dann den Sporttest wiederholen und auch dein Führungszeugnis dürfte dann abgelaufen sein.
Titel: Antw:Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: F_K am 26. Juni 2015, 08:59:12
Aber: Ggf. werden bei der Musterung ja Gesundheitsziffern entdeckt, die eine Einstellung unmöglich machen.

Daher ist eine frühestmögliche Musterung aus meiner Sicht sehr sinnvoll.

(Das die Einstellungsuntersuchung dann ggf. etwas ausführlicher ist wird ja von der BW bezahlt und ein Neuantrag Führungszeugnis sollte kein Problem sein).
Titel: Antw:Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2015, 09:20:45
Zitat von: Ryan91 am 26. Juni 2015, 08:37:55
Zu einem müsstest du dann den Sporttest wiederholen und auch dein Führungszeugnis dürfte dann abgelaufen sein.

Wenn er sich für eine höhere als die Mannschaftslaufbahn bewirbt, ist das mit dem Führungszeignis doch sowieso egal. Dann holt doch die Bw eine Auskunft aus dem BZR ein.
Titel: Antw:Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: marcelk am 27. Juni 2015, 12:05:31
Die Bewerbung ist nur für den freiwilligen Wehrdienst.  Es ist halt so, dass ich die Musterung jetzt nicht so kurzfristig absagen will, dass kommt sehr unzuverlässig rueber.
Ich hab vor 1 Woche mein Abi nicht geschafft und möchte es aber wiederholen.  Deswegen dachte ich dass ich trotzdem zur Musterung gehe und einfach um eine Stelle für nächstes Jahr bitte.
Titel: Antw:Wie lang gilt die Musterung
Beitrag von: Ralf am 27. Juni 2015, 12:21:51
Das macht keinen Sinn. Kostet nur Geld für nix. Gib lieber den Platz jemanden anders, der dringend darauf wartet aufgrund nahem Diensteintritt..