Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lennard99 am 26. Juni 2015, 09:29:13

Titel: Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: Lennard99 am 26. Juni 2015, 09:29:13
Hallo,
ab 01.09.2015 werde ich eine zivile Ausbildung beginnen (Vollzeit-BFD). Ich möchte nun meinen letzten EU (15 Tage) einreichen und möchte den natürlich die letzten drei Augustwochen nehmen.
Ich habe den Urlaub noch nicht eingereicht, aber meinen Spieß schon darüber informiert. Nun sagt er mir, ich muss meinen Urlaub anders nehmen, weil die Frau HptFw (mit der ich in einem Büro sitze) da schon Urlaub hat.
Nun stellt sich für mich folgende Frage: Wie kann ich (OStGefr) eine Vertretung für ein HptFw sein bzw. wie kann ich überhaupt jemanden vertreten, wenn ich doch gar keinen festen Dienstposten habe (sitze auf DPäK).
Was soll ich jetzt machen? Urlaub einreichen und gucken ob er abgelehnt wird? Dann müsste es ja auch begründet werden...
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2015, 09:36:01
Ja, einreichen, Entscheidung abwarten und gegebenenfalls beschweren.
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: F_K am 26. Juni 2015, 09:43:59
Zu den Fragen:

OStGefr nehmen oft Aufgaben auf "UffzEbene" wahr, und können dann, ggf. eingeschränkt, natürlich auch einen HptFw "vertreten".

Auch ein DPäK Dienstposten / Soldat hat eine Aufgabe bzw. bekommt eine Aufgabe zugeteilt, der "hängt ja nicht nur ab".

Daher würde ich da kein großes Problem mit einer Begründung sehen .. aber dafür gibt es ja ein Verfahren.
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2015, 09:48:42
Wäre halt besser gewesen, sowas im Vorfeld abzusprechen.
Aber ja, der richtige Weg ist, den Antrag zu stellen und dann abzuwarten wie der Chef entscheidet.
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: Lennard99 am 26. Juni 2015, 10:04:24
Zitat von: F_K am 26. Juni 2015, 09:43:59
Zu den Fragen:

OStGefr nehmen oft Aufgaben auf "UffzEbene" wahr, und können dann, ggf. eingeschränkt, natürlich auch einen HptFw "vertreten".

Auch ein DPäK Dienstposten / Soldat hat eine Aufgabe bzw. bekommt eine Aufgabe zugeteilt, der "hängt ja nicht nur ab".

Daher würde ich da kein großes Problem mit einer Begründung sehen .. aber dafür gibt es ja ein Verfahren.

Sicherlich kann ich die Aufgaben eines HptFw übernehmen und ihn somit auch vertreten, das steht außer Frage. Ich dachte nur, "rein rechtlich" kann ich gar kein Vertreter für ihn sein (1. weil ich Mannschafter bin und 2. gar nicht auf diesen Dienstposten sitze). Es gibt einen Mannschafter, der ihr unterstellt ist. Dieser nimmt jedoch andere Augaben wahr und sitzt in einem ganz anderen Büro.
@ulli76: Absprechen wäre gut gewesen, das stimmt. Ich wusste jedoch bis vor 2 Std. gar nicht, dass die Frau HptFw dann Urlaub hat - soviel dann zum Thema absprechen :(
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: Lennard99 am 26. Juni 2015, 10:07:34
Des Weiteren würde es ja bedeuten, dass die Frau HptFw dann ab 01.09. keinen Urlaub mehr nehmen dürfte, da sie ja keinen Vertreter mehr hat (ich bin ja dann im BFD). Von daher bin ich dann auf die Begründung gespannt, sofern mir der Urlaub abgelehnt wird.
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: F_K am 26. Juni 2015, 10:23:22
ZitatIch wusste jedoch bis vor 2 Std. gar nicht, dass die Frau HptFw dann Urlaub hat - soviel dann zum Thema absprechen :(

Die Frau HptFw hat aber ganz offensichtlich schon länger mit dem KpFw gesprochen - Du nicht.

Vertretungen werden übrigens auf Befehl, ggf. unmittelbar, "organisiert" - und da gibt es rein "rechtlich" wenig Begrenzungen innerhalb einer Einheit.
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: Lennard99 am 26. Juni 2015, 10:45:22
Um es also auf den Punkt zu bringen... Mein Spieß hat mit seiner Aussage recht!? Wenn das so sein sollte, werde ich natürlich keine Unruhe verbreiten und meinen Urlaub anders planen müssen.
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2015, 10:49:04
Quatsch. Wie schon geschrieben: beantragen, Entscheidung des Chefs abwarten und ggf. beschweren.
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2015, 10:52:51
Oh man- ist das denn so schwer.

Also in der Absprache ist halt was schief gelaufen. Das lässt sich aber nicht ändern.
Der Spieß hat ein Interesse daran, dass das Büro besetzt ist und bei Abwesenheit eines Soldaten, zumindest der Grundbetrieb weiter läuft. Deswegen sollen nicht du und die HptFw gleichzeitig in Urlaub.
Des weiteren bist du halt noch bis zum 31.8. Soldat und kannst auch auf deinem Dienstposten eingesetzt werden. (Ja, du bist als Vollzeit-BFDler auch danach noch Soldat, aber ich denke, du weisst, was ich meine)

Das ist aber nur die eine Seite.

Auf der anderen steht, dass dir der Urlaub zu diesem Zeitpunkt wichtig ist. Du wirst ja auch noch das ein oder andere zu organisieren haben. Und irgendwann musst den Urlaub ja nehmen. Ist die Frage ob es rein vom Arbeitsablauf Sinn macht, dass du erst 3 Wochen weg bist und du dich dann wieder für wenige Wochen wieder in die laufenden DIenstgeschäfte einarbeitest.
Gute Einheiten gewähren auch nicht Urlaub nach "first come-first serve", sondern setzen auf langfristige Absprachen, damit es eben nicht zu Problemen kommt.

Ein abgelehnter Urlaubsantrag ist ja auch keine Unruhe. Versuch es doch einfach. Was hast denn zu verlieren. Evtl. sieht der Chef das ganz anders als der Spieß.
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: Lennard99 am 26. Juni 2015, 11:00:29
Zitat von: ulli76 am 26. Juni 2015, 10:52:51Also in der Absprache ist halt was schief gelaufen. Das lässt sich aber nicht ändern.
Der Spieß hat ein Interesse daran, dass das Büro besetzt ist und bei Abwesenheit eines Soldaten, zumindest der Grundbetrieb weiter läuft. Deswegen sollen nicht du und die HptFw gleichzeitig in Urlaub.
Des weiteren bist du halt noch bis zum 31.8. Soldat und kannst auch auf deinem Dienstposten eingesetzt werden. (Ja, du bist als Vollzeit-BFDler auch danach noch Soldat, aber ich denke, du weisst, was ich meine)

Kann ich voll und ganz nachvollziehen. Würde ich als Spieß auch nicht anders wollen. Bin jedoch der Meinung, dass man den Soldaten, der dort eigentlich zu sitzen hat, in der Abwesenheit des HptFw hinzusetzen und nicht mich, der gar nicht dieses Dienstposten bekleidet. Wozu gibt es denn sonst Dienstposten?

Aber egal jetzt - danke für eure Hilfe!! Werde einfach den Schein einreichen und abwarten, was passiert.
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2015, 11:12:19
Achso- dafür gibt es eigentlich einen anderen Soldaten und du gehörst da gar nicht hin?
Oder habt ihr eine Arbeitsgliederung nach der du halt schon in die Arbeit eingearbeitet bist und der andere Soldat nicht?
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: Lennard99 am 26. Juni 2015, 11:28:44
Genau. Es gibt einen Soldaten, der auf diesem Dienstposten sitzt. Ich sitze auf DPäK und mache diese Arbeit, weil ich eingearbeitet bin.
Von daher kann ich die Ansicht des Spießes schon verstehen, ob das aber so richtig ist, bezweifel ich aber ein wenig.
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: F_K am 26. Juni 2015, 12:50:13
Zitatob das aber so richtig ist, bezweifel ich aber ein wenig.

Die Arbeitsgliederung ist unabhängig von der Dienstpostenstruktur. Und das ist richtig so ...
Titel: Antw:Erholungsurlaub bei DpäK
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2015, 13:06:16
Ja, das hat schon seine Richtigkeit. Aber du machst dir echt zu viele Gedanken wegen so nem Kleinkram.
Wenn du den Antrag gestellt hast und der abgelehnt wurde, kannst du dir immernoch überlegen, was du weiter machst.