Moin
Soooo, ich bin SU (FA), bin seit Oktober 2010 beim Bund und wurde zum 01.03.2014 zum Unteroffizier FA ernannt. Vor einem Monat stellte nun meine Mutter einen kindergeldantrag, ernnungsurkunde, Bescheinigung übers Arbeitsverhältnis etc wurde mit geschickt.
Gestern kam nun ein schreiben welches den Antrag ablehnte mit der Begründung zu dem Zeitpunkt wo ich zum Unteroffizier ernannt wurde wäre ich kein Anwärter mehr und es Bestände kein Anspruch mehr nach EStG 32.4.2...
Was völliger Quatsch ist weil ich ja immenroch FA bin und meine Ausbilung bis 2017 noch andauert
Jetzt benötige ich dringend Hilfe wegen dem Einspruch gegen diesen Bescheid, da es nunmal Fakt ist das ich ja noch Anwärter bin und dies eigentlich aus den Unterlagen herausgehen müsste die ich übersendet hab...
Hat hier jemand ne Idee wie ich das begründen könnte
PS: hier ist der Paragraph mit der Begründung
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
Erklär doch einfach das deine Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist und du weiterhin Anwärter bist. Vielleicht ist das dem Sachbearbeiter gar nicht bewußt (weil er bisher beispielsweise nur UA's hatte).
Wo bist Du, grün oder Fachdienst? Für Truppe Fw Ausbildung gibt es nichts. Nur Fw Ausbildung mit IHK Abschlüsse gibt es Kohle
Dom91, Können wir davon ausgehen, dass Dein Geburtsjahr 1991 ist?
Zur Begründung könntest Du auch auf die
Arbeitsagentur verweisen, dass die Laufbahn der Feldwebel als Ausbildung anzuerkennen ist.
@Fw1993:
Deine Quelle?
Ja weis ja auch nicht ob der Sachbearbeiter nicht lesen kann aber in der Bescheinigung steht ja auch drinnen das ich zum feldwebel ausgebildet werd und nicht nur zum Unteroffizier
Mir stellt sich nur die Frage ob dies als Begründung ausreicht.
Bin im fachdienst, bzw geoinformaitonsidenst also mit ZAW.
Ja genau 1991 Geburtsjahr, bin 23 also hab ich noch Anspruch bis 25.
Ist auch meine Erstausbildung, bin direkt von der Schule zur Bundeswehr.
Zitat von: Dom91 am 27. Juni 2015, 12:16:14
Ja weis ja auch nicht ob der Sachbearbeiter nicht lesen kann aber in der Bescheinigung steht ja auch drinnen das ich zum feldwebel ausgebildet werd und nicht nur zum Unteroffizier
Mir stellt sich nur die Frage ob dies als Begründung ausreicht.
Bin im fachdienst, bzw geoinformaitonsidenst also mit ZAW.
Ja genau 1991 Geburtsjahr, bin 23 also hab ich noch Anspruch bis 25.
Ist auch meine Erstausbildung, bin direkt von der Schule zur Bundeswehr.
@dadOA war selbe Quelle und gerade letzte Woche bekam ein Kamerad der gerade mit mir auf ZAW ist den Antrag zugestimmt von der selben familienkasse
edit: Zitat getrennt
DadOA habe ich alles selbst bei Kameraden erlebt. Ich bin im Fachdienst.
Domi91 bei dem Kindergeld Antrag ist ein Blatt - Schulbescheinigung !!! - dass ist das wichtigste Papier. Das muss die ZAW Stelle aus fühlen und abstempeln. Dann läuft die Kohle. Und noch was, solltest Du später Deinen Techniker/Meister in Bayern machen, bekommst Du von der dortigen IHK 1000 als Abschluss Prämie.
Einspruch gegen den Bescheid einlegen, mit der Begründung, dass Deine Ausbildung zum Feldwebel noch bis zum .... andauert. Unterlagen, die das belegen, beifügen.
Kurz erläutern, dass man bis zur Ausbildung bis und Beförderung zum Feldwebel einige Dienstgrade durchläuft (auch den Uffz/StUffz), das aber nur Durchgangssationen sind.
Die Seite der Arbeitsagentur ausdrucken und ebenfalls beifügen.
Wann beginnt Deine ZAW oder hat sie schon begonnen und wann endet sie?
Danke für die Info
ZAW hat zum 01.04.2015 begonnen vorher war ich auf feldwebel- u. Englisch Lehrgang
Dann sollte Deine Mutter auch bis zum Ende der ZAW-Maßnahme KG bekommen. Am besten gleich auch die Unterlagen hierfür mit einreichen.
Hast Du am Anfang GWD oder FWD geleistet? Dann auch diese Unterlagen beifügen, weil sich dadurch der Anspruchszeitraum ggbfls. verlängert.
Und wenn Du eine Quelle brauchst: BFH 16.04.2002 - VIII R 58/01. Nicht das Neueste, aber immer noch gültig. Es wird zwar die Offz-Laufbahn beurteilt, sollte aber auch für die Fw-Laufbahn herangezogen werden können.
Gwd ist schon 5 Jahre her von daher ist das raus weil man nur vier Jahre rückwirkend beantragen kann
So habe es jetzt wie folgt begründet:
Mein Sohn Xxx, geboren am Xxx befindet sich zurzeit in Ausbildung zum Feldwebel im Geoinformationsdienst. Die Ausbildung endet voraussichtlich am 28.02.2017.
Ziel der Ausbildung ist der Dienstgrad Feldwebel. Mein Sohn durchläuft im Laufe der Ausbildung verschiedene Dienstgrade, welche lediglich als Durchgangsstationen anzusehen sind. Der Dienstgrad Unteroffizier (FA = Feldwebelanwärter) ist ein solcher Teilabschnitt der Feldwebelausbildung. Er hat bisher noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4, Satz 1 Nr. 2 a) EStG sind erfüllt, da er weiterhin Anwärter in der Laufbahn der Feldwebel im Geoinformationsdienst ist. § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG bleiben unberücksichtigt.
Ich bitte Sie den Bescheid zu überprüfen.
In der Anlage sende ich Ihnen nochmal den Nachweis über eine zivilberufliche Ausbildung des Zentrums für Geoinformationswesen der Bundeswehr.
Oder soll ich da noch eine aktuelle lehrgangsplannung hintendran knallen, womit ja dann die mil. Lehrgänge und die ZAW aufgeführt werden?
Auf den Antrag bekommst Du nix. Ich weis nicht was DadAO hier für einen Bullshit schreibt. Offizier mit laufendem Studium ist was ganz anderes als Feldwebel. Den Beruf Feldwebel gibt es in der Privaten Wirtschaft nicht. Da drauf bekommst Du keinen Euro.
Geld bekommst Du nur für die ZAW - Wenn die mit IHK Abschluss endet - sonst nicht. Dann bekommst Du noch mal K Geld wenn Du Techniker/Meister oder sowas mit Abschluss machst.
Sage es jetzt noch mal, Du brauchst die Kommandierung zur ZAW u. die Schulbescheinigung. Dein OL ZAW Chef fühlt die aus.
Die Schulbescheinigung kannst Du Dir aus dem Internet runter Laden.
Noch mal, nur so gibt es K Geld
All das ist eigene Erfahrung.
Stimmt so nicht das ich nur für ZAW KG bekomme. Feldwebellehrgang, Eglisch, Fachlehrgang etc gehören auch dazu und werden ja uauch benötigt um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Außerdem erklär mir dann mal wie einige ehemalige Kameraden, wo ich persönlich kenne, KG bekommen die im Truppendienst sind und zum Spähfeldwebel ausgebildet und keine ZAW haben/bekommen.
Desweiteren wenn es den Beruf Feldwebel nicht gibt, warum beschreibt dann das Arbeitsamt dieses Berufsbild auf seine Seite?
Ich geh davon aus das der Sachbearbeiter nicht gerafft hat das ich Anwärter in der feldwebellaufbahn bin sondern meinte das ich Anwärter in der unteroffizierslaufbahn bin
Hab nämlich die Ernennungsurkunde zum Unteroffizier mitgeschickt da steht zwar FA drauf aber Volt der hat der nicht gewusst wofür das FA steht
Werde jetzt einfach noch die Ernennungsurkunde mitschicke wo drauf steht das ich mit Wirkung zum xxx zum Anwärter in der Laufbahn der feldwebel im allfFachDst zugelassen wurde
ich würd da gar nix hinschicken sondern mal n pers gespräch suchen und des dem jenigen erklären
- nur sprechenden leuten kann geholfen werden -
ein gespräch erspart oft viel papier
Gespräch reicht leider nicht. Der Ablehnungsbescheid ist schon da und sollte schriftlich angefochten werden. Man könnte natürlich parallel noch einmal die Angelegenheit mündlich/persönlich erörtern, wenn der Sachbearbeiter es immer noch nicht verstanden haben sollte.
Und leider hat Fw1993 keine Ahnung.
Die Feldwebelausbildung wird als Ausbildungsgang im Sinne des EStG anerkannt wird, auch wenn es keine übliche Berufsausbildung ist. Die wird als solches im EStG auch nicht gefordert.
Nur für Mannschaftern wird nur im Ausnahmefall KG gewährt (bei entsprechenden Ausbildungsinhalten). Für Feldwebel und Offiziere ist KG zu gewähren.
Dom91, mach es so.
Die Lehrgangsplanung brauchst Du nicht unbedingt beifügen.
Und hier noch ein Zitat aus der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes
(DA-FamEStG) vom Bundeszentralamt für Steuern:
"DA 63.3.2 Kinder in Berufsausbildung:
(8) Zur Berufsausbildung zählen auch:
- ....
- die Berufsausbildung eines Soldaten auf Zeit als Offiziersanwärter (BFH vom 16.4.2002 – BStBl II S. 523) bzw. Unteroffiziersanwärter, die Berufsausbildung endet mit der Ernennung zum Leutnant bzw. Unteroffizier, die Ernennung zum Leutnant erfolgt i. d. R. nach drei, die Ernennung zum Unteroffizier nach einem Jahr."
Meine Anmerkung: analog obiger Vorschrift endet für Feldwebel die Ausbildung mit Ernennung zum Feldwebel.
Sry, anstatt (8) muss es ( 8 ) heissen. Habe leider keine Editierfunktion.
In der neueren Dienstanweisung zu finden unter A 14.2, Maßnahmen.
"Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz", einfach googeln.
(Auch mit einem Hinweis zum Mannschaftsdienstgrad)
Meinte ich soll das noch mit reinbringen?
So wie ich das verstanden hab aus dem schreiben war/ist das Problem das er nichts mit dem FA anfangen könnte was auf der Ernennungsurkunde stand, deswegen schick ich jetzt noch das andere wo drauf steht das ich zum xxx zum feldwebeanwärter ernannt werde.
Musst Du nicht. Das was Du geschrieben hast (zusammen mit den erwähnten Unterlagen), genügt. Bei Bedarf mündlich (persönlich oder am Telefon) noch einmal erläutern.
Und das mit der GWD bzw. FWD hatte ich nur gefragt, weil sich dann der Anspruchszeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert.
Zitat von: Fw1993 am 27. Juni 2015, 11:52:31
Wo bist Du, grün oder Fachdienst? Für Truppe Fw Ausbildung gibt es nichts. Nur Fw Ausbildung mit IHK Abschlüsse gibt es Kohle
Schwachsinn, natürlich bekommen auch die Truppendiener Kindergeld.
So hatte ja gesagt ich melde mich nochmal für diejenigen die es interessiert
dem Kindergeldantrag wurde nun doch zugestimmt, hab einfach Ernennungsurkunde, Personalverfügung zur Ernennung, Lehrgangszeugnisse über absolvierte Lehrgänge und aktuelle Kommandierung nochmals der Familienkasse zugeschickt.
Ach übrigens ich für den gesamten Zeitraum den ich FA bin Kindergeld nachgezahlt bekommen (sprich auch für Feldwebellehrgang u. Englischlehrgang)
Na das kostet dann eine Runde fürs Forum!