Hallo wertes Forum :)
Ich wüsste gerne, ob es eine Vorschrift gibt, nach der man bei der Heranziehung zu einer Reservistendienstleistung im Inland bei Dienstantritt selber bereits die Uniform zu tragen hat.
Ich kenne andere Reservisten, die sich erst nach Betreten der Kaserne in den Feldanzug umziehen.
Habe mich da sehr gewundert.
Gibt es denn da eine verbindliche Regelung, daß man beim Betreten der Kaserne bereits die Uniform zu tragen hat ? Sowas sollte es doch eigentlich geben :o
Danke und freundliche Grüße,
StierNRW
Nein, sowas gibt es nicht.
Aber welche Begründung gibt es die Uniform schon vorm betreten anzuhaben?
Wird da evtl betreten der Kaserne und Dienstbeginn verwechselt???
Zu Dienstbeginn in Uniform ist selbstverständlich (es sei denn etwas anderes ist Befohlen), zum betreten der Kaserne würde sich mir kein logischer Grund erschließen, warum das so sein sollte...
Natürlich lasse ich mich gerne eines besseren belehren!
Man hat ja auf den Heranziehungsbescheiden zu den RDL immer eine Uhrzeit stehen, zu der man sich spätestens zum Dienstantritt in der Kaserne melden muß (und ab dem Zeitpunkt ist man ja logischerweise auch spätestens Soldat).
Meist ist man ja schon an dem Tag der Heranziehung früher als der letztmögliche Zeitpunkt in der Kaserne.
Ist man nicht ab dem Moment, wo man an dem Tag der Heranziehung durch das Kasernentor kommt, automatisch Soldat mit allen Rechten und Pflichten ? und damit eigentlich nicht auch zum Tragen der Dienstbekleidung (meistens ja der Feldanzug) verpflichtet ?
Bitte nicht böse sein wegen dieser Nachfrage, ich bin kein Jurist ;)
Wenn KlausP sagt, es gäbe da keine Regelung für beim Betreten der Kaserne, dann glaube ich ihm das :)
Ich bin auch Soldat und betrete und verlasse die Kaserne ständig in Zivil.....
Zum Dienstbeginn wird Uniform getragen.
@StierNRW:
"Ist man nicht ab dem Moment, wo man an dem Tag der Heranziehung durch das Kasernentor kommt, automatisch Soldat mit allen Rechten und Pflichten ? "
Natürlich, und vor dem Betreten ist man Zivilist und die Anreise in Uniform ist nicht gestattet.
Nur sofern man jetzt das "S" auf der Brust trägt und eine Telefonzelle in der Nähe hat, dürfte die
Umwandlung von Zivilist in Soldat beim Betreten der Kaserne gelingen.
Mit Halbwissen kommt man aber auch nicht so recht weiter:
Man wird Soldat spätestens zu dem auf dem Heranziehungs- oder Einberufungsbescheid genannten Zeitpunkt Soldat. Wenn man sich vorher zum Dienst meldet, ist man ab diesem Zeitpunkt Soldat. Das hat mit dem Betreten einer Kaserne überhaupt nichts zu tun, sondern die Meldung beim zuständigen Vorgesetzten ist maßgeblich.
Soweit ich es in Erinnerung habe, steht sowohl auf den Einberufungs-, als auch Zuziehungsbescheiden, dass man auf dem Weg zur WÜ oder DVag Uniform tragen dürfe (oder zumindest kann dies so angekreuzt werden!
@ migu:
Nein, das steht nur bei DVags dabei (bzw. ist anzukreuzen) - auf dem E-Bescheid steht dies nicht, daher auch die Frage des TE.
Da ich mich nicht in der Kaserne umziehen kann (und das bestimmt nicht irgendwo auf der Toilette machen werde), trete ich regelmäßig meine WÜ im Feldanzug an. Sehe jetzt auch nicht, wieso das ein Problem sein sollte.
Ich habe meine WÜB auch immer im FA angetreten, allerdings habe mit dem Auto ich nur 15 Minuten von zu Hause zur Kaserne. Als ich noch aktiv war, haben sich meine WÜb in der Regel in Zivil bei mir gemeldet, dann ihre Unterkunft bezogen und danach in Uniform die ganze Melde- und Verwaltungsorgie angetreten. In der Regel sehen die Vorgesetzten das viel entspannter, als es hier gemacht wird.
Den Passus "Mit Betreten der Kaserne.." gab es früher und hieß "Ihr Dienstverhältnis als Soldat beginnt ... mit Ihrer Ankunft am Gestellungsort, ...", aktuell ist dieser obsolet.
"Wenn man sich vorher zum Dienst meldet, ist man ab diesem Zeitpunkt Soldat."
Wer sagt das bzw. wo steht das? M.M.n. gibt es keinen früheren Zeitpunkt mehr.
Gem. ZDv heißt es nur noch:"Das Wehrdienstverhältnis beginnt mit dem im Einberufungs- / Heranziehungsbescheid
genannten Diensteintrittszeitpunkt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Soldatengesetzes)."
Das kann aber dann nur bei RDL zutreffen. Treten SaZ und FWDL ihren Dienst nicht zu diesem Zeitpunkt an, kommt deren Dienstverhältnis nämlich gar nicht zustande.
Richtig, bei denen heißt es "..mit dem Dienstantritt".
Hmmm...habe ich das richtig verstanden, daß das also nirgendwo ausdrücklich erlaubt ist, beim Betreten der Kaserne die Uniform zu tragen ?
Ich hab nur überlegt:
Sollte ich auf dem Hinweg zur RDL - wenn ich also noch kein Soldat bin, aber eben schon die Uniform trage - mal von Feldjägern oder der Polizei kontrolliert werden, würde das dann formal ein Problem darstellen, daß ich schon die Uniform trage ?
Ich meine, wäre das schon de "iure / auf dem Papier" Amtsanmaßung ?
Das ist eine Überlegung ohne praktische Relevanz. Ich habe noch nie erlebt, dass Feldjäger einen Res kontrolliert haben, ob er "Uniform tragen darf".
Im Zweifelsfall wäre die Goldrandlösung, einfach SRG-Litzen für die Dauer der Fahrt aufzuziehen.
@ HCRenegade
Ja, vermutlich, weil die Feldjäger ja auch selber Reservisten haben, die das machen.
Hat mich einfach mal interessiert.
Man kann also sagen: Es steht nirgendwo und es fragt auch keiner nach.
Okay ;)
Außerdem hast du doch die Aufforderung zum Dienstantritt (oder wie auch immer der frühere Einberufungsbescheid jetzt heißt).
Wie gesagt, habs schon immer so praktiziert und über ein Dutzend WÜs abgeleistet. Probleme diesbezüglich gab es noch nie.
Ich bin jetzt aus dem Stegreif nicht so fit in der Materie, aber sofern es sich bei der Dienstantrittsreise zur RDL um eine Dienstreise nach Bundesreisekostengesetz handelt; und dies ist doch wohl der Fall, müßte der Soldatenstatus spätestens bei Beginn der Dienstreise bestehen.
Anspruchsberechtigt nach BRKG sind nur Soldaten (also zumindest in einem Wehrdienstverhältnis befindlich). Demenstprechend würde kein Anspruch nach dem Bundesreisekostengesetz entstehen, wenn der Soldatenstatus erst nach Beendigung der Dienstreise entstünde.
Ergo könnte der Soldat auch Uniform tragen.
ZitatAnspruchsberechtigt nach BRKG sind nur Soldaten (also zumindest in einem Wehrdienstverhältnis befindlich). Demenstprechend würde kein Anspruch nach dem Bundesreisekostengesetz entstehen, wenn der Soldatenstatus erst nach Beendigung der Dienstreise entstünde.
Dann dürfte auch kein Rekrut die Reiskosten erstattet gekommen.
Noch vergessen: Auch der RDL bekommt für seine Dienstantrittsreise einen Gutschein für die Bahn.
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2015, 23:52:57
ZitatAnspruchsberechtigt nach BRKG sind nur Soldaten (also zumindest in einem Wehrdienstverhältnis befindlich). Demenstprechend würde kein Anspruch nach dem Bundesreisekostengesetz entstehen, wenn der Soldatenstatus erst nach Beendigung der Dienstreise entstünde.
Dann dürfte auch kein Rekrut die Reiskosten erstattet gekommen.
Dazu empfehle ich den § 11 BRKG. Wenn man sich schon darauf beruft, sollte man es wenigstens gelesen haben. ;)
Sucht doch keine Probleme, wo keine sind. Rein praktisch existieren die nämlich nur in Sonderfällen.
Auch wenn das Dienstverhältnis erst zustande kommt, wenn derjenige seinen Dienst angetreten hat, muss er da ja hin kommen, die Fahrt abgesichert sein etc.
Selbst wenn er auf dem Weg zum Dienst von Feldjägern angehalten würde, hätte er ja den Zuziehungsbescheid oder wie das Ding nun heisst. Also steht das Tragen der Uniform im Zusammenhang mit der Dienstleistung.
In Uniform anzureisen hat rein praktikable Gründe- genauso wie es Gründe geben kann, in Zivil anzureisen und sich in der Kaserne umzuziehen (Kommt direkt von einer Veranstaltung auf der man keine Uniform trägt, oder auch von der Arbeit und hatte da keine Gelegenheit sich umzuziehen etc)
Das Thema Wehrdienstverhältnis wurde i.ü. hier schon mal "durchgekaut":
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=21768.30;wap2
Zitat von: KlausP am 28. Juni 2015, 00:18:30
Wenn man sich schon darauf beruft, sollte man es wenigstens gelesen haben. ;)
Habe ich. Aus dem Wortlaut ist das aber nicht unbedingt ersichtlich. M. E. bezieht sich § 11 Abs. 3 Nr. 1 auf die klassischen Dienstantrittsreisen von Rekruten. Reservisten werden kaum bei jeder Wehrdienstleistung neu zum Soldaten "ernannt". Aber vielleicht schaffe ich es später am Tag nochmal in einen Kommentar zu schauen.
Na, dann machen Sie mal ... ::)
Übrigens: FWDL werden auch nicht zum Soldaten "ernannt" aber Sie werden das sicher sauber aufdröseln können, nur interessiert es mich nicht mehr.
Zitat von: ulli76 am 28. Juni 2015, 00:51:12
Sucht doch keine Probleme, wo keine sind. Rein praktisch existieren die nämlich nur in Sonderfällen.
Auch wenn das Dienstverhältnis erst zustande kommt, wenn derjenige seinen Dienst angetreten hat, muss er da ja hin kommen, die Fahrt abgesichert sein etc.
...
Zitat von: KlausP am 28. Juni 2015, 06:59:30
[...] nur interessiert es mich nicht mehr.
Muß es ja nicht. Aufgrund der nicht grade hohen praktischen Relevanz ist mein Interesse auch eher akademisch.
Zitat von: Terek am 28. Juni 2015, 02:13:38Habe ich. Aus dem Wortlaut ist das aber nicht unbedingt ersichtlich. M. E. bezieht sich § 11 Abs. 3 Nr. 1 auf die klassischen Dienstantrittsreisen von Rekruten. Reservisten werden kaum bei jeder Wehrdienstleistung neu zum Soldaten "ernannt". Aber vielleicht schaffe ich es später am Tag nochmal in einen Kommentar zu schauen.
Ich brauche dazu keinen Kommentar zu lesen, ich schaue mir einfach den Absatz 3 aus dem § 11 des BRKG an:
Zitat"(3) Reisekostenvergütung kann ferner gewährt werden
1. für Einstellungsreisen vor dem Wirksamwerden der Ernennung zur Beamtin, zum Beamten, zur Richterin, zum Richter, zur Soldatin oder zum Soldaten und
2. für Reisen aus Anlass des Ausscheidens aus dem Dienst wegen Ablaufs der Dienstzeit oder wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit oder von Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten; dies gilt für Reisen in das Ausland nur bis zum inländischen Grenzort oder dem inländischen Flughafen, von dem die Flugreise angetreten wird.
Die Absätze 1 und 2 Satz 2 gelten entsprechend."
Reservisten werden spätestens mit dem im Heranziehungsbescheid genannten Zeitpunkt Soldaten, daher fallen die genauso unter diesen Paragraphen. Außerdem wird das ganze schon seit ewigen Zeiten so umgesetzt. Warum bekommen denn RDL die Gutscheine für die Anreise mit der Bahn zugesandt zusammen mit dem Heranziehungsbescheid?
Sucht doch einfach mal keine Probleme, wo gar keine sind ;D !
ZitatSucht doch einfach mal keine Probleme, wo gar keine sind ;D !
Sommerloch. :D
Auf meiner "Zuziehung zu einer Dienstlichen Veranstaltung " ist immer angekreuzt, das ich zum Tragen der Uniform bei der Hin- und Rückreise berechtigt bin.
Bei Anreisen zum Lehrgang (nur Reservisten und Wochentags) kam die Info vom Hörsaalleiter das wir in Uniform anreisen können. Selbst wenn der höchst theoretische Fall eintritt, das einen die Feldjäger kontrollieren. Mit den entsprechenden Papieren hat man immer den Nachweis das man die Uniform nicht zum Spass spazieren fährt und ich halte es für sehr unwahrscheinlich das jemand Ärger macht, weil man die Uniform eine Stunde zu früh oder zu lange trägt. Solange man sich vernünftig verhält !
Die ursprüngliche Frage wird damit allerdings nicht beantwortet ;) :
Zitat von: StierNRW am 27. Juni 2015, 13:31:52Ich wüsste gerne, ob es eine Vorschrift gibt, nach der man bei der Heranziehung zu einer Reservistendienstleistung im Inland bei Dienstantritt selber bereits die Uniform zu tragen hat.
Die ursprüngliche Frage wurde mit der ersten Antwort beantwortet.