Hallo!
ich bin seit diesem Monat wieder für einige RDLs und Dvags eingeplant und bin selbständig.
Mir wurde gesagt, daß ich nach Ableistung der RDL die Leistungen beim zuständigen Landratsamt beantragen kann
und diese durch ein nachgewiesenes Jahreseinkommen / 365 auf eine Tagesleistung umgerechnet wird.
Auf dem Antrag steht ebenfalls, daß ich dies bis zu 3 Monate nach der Übung einreichen kann.
Bei meinem ersten Telefonat mit dem Landratsamt wurden mir komplett andere Dinge gesagt.
-Ich kann nur einen Mindestleistung beantragen
-Ich müsste das vor der Übung machen
Bei einem Kamerad aus einem anderen Landkreis läuft es aber so wie oben beschrieben.
An wen kann ich mich wenden bzw. wie kann ich nun vorgehen?
Grüße
Philip
du kannst nur beantragen, wie du selber oben beschrieben hast, je tag RDL 1/365 und das auch 3 Monate nach der RDL
und falls die im Amt sich querlegen - verlangst du den Vorgesetzten und beschwerst dich, das gesetz ist ganz klar so, wie du es geschreiben hstm und nicht so wie die dir des erklären wollten
Ein Blick ins Gesetz dient gelegentlich auch der Rechtsfindung! Ihrem Bearbeiter empfehle ich dringend einen Blick in Unterhaltssicherungsgesetz ;) !
$ 4 a, Absatz 4 USG sagt da nämlich folgendes aus:
Zitat"Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des geleisteten Wehrdienstes. Ist gegen den Wehrpflichtigen ein Verfahren auf Unterhaltsleistung anhängig, so erlischt das Antragsrecht erst mit Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens oder nach Rechtskraft der Entscheidung."
Das ist Bundesrecht und wird niemals von einer Unterhaltssicherungsbehörde ausgehebelt werden können!
Hallo!
Danke schonmal für die Antworten.
Aber der Satz 1/365 ist nicht die Mindestleistung oder?
Auf dem Formular gibt es nämlich die "Beantragung der Mindestleistung" sowie "Leistungen für Selbständige"
Auch Ihnen empfehle ich das Studium des Unterhaltssicherungsgesetzes und dort speziell die §§ 13 a (Leistungen für Selbständige) und 13 c (Mindestleistung) ;) !
Guggst Du ;) :
http://www.gesetze-im-internet.de/usg/
Zitat von: VUSschneider am 29. Juni 2015, 09:48:08
Aber der Satz 1/365 ist nicht die Mindestleistung oder?
Das kommt doch auf Ihren Jahresumsatz/ -Gewinn an. In manchen Fällen ist die Mindestleistung sogar höher.
Ok!
Also ich habe an das Amt nun ein Schreiben verfasst mit dem passenden Gesetzesauszügen und nächste Woche gehe ich hin. Die Sachlage sollte eigentlich klar sein - mal schauen wie es sich entwickelt. Danke für eure Hilfe!
Grüße
Philip