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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: kesselpower am 30. Juni 2015, 10:11:01

Titel: Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: kesselpower am 30. Juni 2015, 10:11:01
Hallo.

Ich habe Gestern bei meinem ReFü meine Vergleichsmitteilung abgeholt da ich nächste Woche auf einen Lehrgang fahre (Dauer 7 Monate)

Ich fragte ihn ob ich im Lehrgangszeitraum Trennungsgeld berechtigt sei.
Er verwies darauf das auf der Kommandierung  steht. "Die Umzugskostenvergütung wird nicht zugesagt."
Also soll ich Trennungsgeldberechtigt sein.

Ich erinnere mich daran, dass Lehrgänge mit einer Dauer von über 3 Monaten nicht in diese Thematik Trennungsgeld fallen für Personen wie mich (Kasernenschläfer, ledig, ohne eigenen Hausstand und 22 Jahre jung)



Klar nehme ich das Trennungsgeld gern. Jedoch wenn ich das Trennungsgeld zurückzahlen muss, falls es mir doch nicht zusteht, wäre mir ja auch nicht geholfen.


was ist denn jetzt richtig? Trennungsgeld berechtigt oder nicht?
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: Ralf am 30. Juni 2015, 12:52:57
Eigentlich hättest du die UKV zugesagt bekommen müssen nach deiner Schilderung.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: Refü und so am 30. Juni 2015, 14:32:23
Was steht denn in der Begründung, warum keine UKV zugesagt ist? Steht direkt im nächsten Satz nach der Nichtzusage der UKV.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: kesselpower am 30. Juni 2015, 15:58:33
Danke für die Antworten.

"Die Begründung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung ergeben sich aus der nr. 14 + 17 der Anlage, welche Bestandteil dieser Personalverfügung sind."

Ich bin auch der Meinung das die UKV zugesagt werden müsste und kein Trennungsgeldanspruch besteht.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: ulli76 am 30. Juni 2015, 16:16:22
So- und was steht bei Nr 14 als Begründung?
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: Ralf am 30. Juni 2015, 16:27:09
14 ist wegen Kdrg unter 3 Monaten!
da stimmt doch was nicht. Schau nochmal genau auf das Datum, oder der Bearbeiter hat sich vertippt.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: ulli76 am 30. Juni 2015, 16:50:16
Gibt nichts einfacheres als beim PersFhr nachzufragen, wenn einem bei der Kommandierungs/Versetzungsverfügung komisch vorkommt.
Entweder kann der einem verklickern, warum es doch so sein soll oder er hat sich vertan und dann wird´s geändert.

Ist mir auch schon passiert- abgesprochen war, dass die UKV nicht zugesagt wird, auf der Verfügung war sie plötzlich drauf. Angerufen, war nen Fehler, Antrag auf Änderung gestellt und die geänderte Version bekommen.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: kesselpower am 30. Juni 2015, 20:29:00
Mein persfw meinte das alles so passt.
Da bekomme ich wenigstens Trennungsgeld in der Lehrgangszeit
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: Ralf am 30. Juni 2015, 20:33:52
Klar, so läuft es. Unberechtigte Leistungen erschleichen. Dieser PersFw müsste mal bei mir sein. Mit so einer Aussage wäre er das längste Zeit.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: ulli76 am 30. Juni 2015, 20:38:53
Frag ihn mal, warum auf Grundlage eines Paragraphen entschieden wurde, bei dem es um Kommandierungen bis 3 Monate geht, du aber 7 Monate auf Lehrgang gehst.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: kesselpower am 30. Juni 2015, 20:40:29
Mir ist bewusst fas es so nicht richtig sein kann...
Also was wäre der nächste sinnvolle Schritt?

Ich will mich ja auch nicht in Schwierigkeiten bringen.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: Ralf am 30. Juni 2015, 20:48:24
Zitat von: ulli76 am 30. Juni 2015, 16:50:16
Gibt nichts einfacheres als beim PersFhr nachzufragen, wenn einem bei der Kommandierungs/Versetzungsverfügung komisch vorkommt.
Entweder kann der einem verklickern, warum es doch so sein soll oder er hat sich vertan und dann wird´s geändert.

Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: kesselpower am 01. Juli 2015, 08:43:22
Ich habe ja mit meinem PersFw gesprochen.
Ich soll ganz normal wie auf jedem anderen Lehrgang auch meine Trennungsgeld und Reisebeihilfe Anträge ausfüllen.
Ich habe auch angesprochen das es ein Lehrgang über 3 Monate ist. Aber laut Aussage PersFw ist das alles so ok und ich habe auf dem Lehrgang Anspruch auf Trennungsgeld sowie Reisebeihilfe.

Was sind denn mögliche Konsequenzen?

Ich mache ja nur das was mir gesagt wurde...
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: wolverine am 01. Juli 2015, 08:50:41
Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides haben, legen Sie schriftlich Widerspruch (Beschwerde) dagegen ein. Wenn nicht, und es wird von Bw-Seite ein Fehler festgestellt, könnte eine Rückforderung in's Haus stehen.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: ulli76 am 01. Juli 2015, 09:10:33
Ich würde den fragen, der die Kommandierungsverfügung erstellt hat.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: Ralf am 01. Juli 2015, 09:27:36
Zitat
Ich mache ja nur das was mir gesagt wurde...
Das entbindet den Soldaten nicht vom Mitdenken. Zumal das kein Befehl des PersFw ist. Letztendlich nimmt dich das nämlich nicht aus der Verantwortung, wenn das rauskommt.
Habe aber den Eindruck, du willst es nicht wirklich geändert haben, sondern suchst eine Absolution für die Beantragung von TG. Denn Hinweise, was du machen solltest, gab es ja genügend.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: KlausP am 01. Juli 2015, 10:10:23
ZitatIch habe ja mit meinem PersFw gesprochen.

Sie sollenn ja auch nicht mit Ihrem Personalfeldwebel sprechen sondern mit Ihrem Personalführer. Der PersFw hat mit dem Ganzen nichts zu tun, außer, dass er Ihnen die von Ihrem PersFhr erstellte Kommandierungsverfügung eröffnet.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: kesselpower am 02. Juli 2015, 14:25:43
Nach längerem Gespräch mit meinem PersFw sowie Pers Verantwortlichem wurde beschlossen ich soll es erst einmal hinnehmen und es wird geprüft ob und wie die Kommandierung geändert wird.

Ich habe meine Bedenken über die Richtigkeit der Kommandierung geäußert, da ich mich ja nicht selbst in Schwierigkeiten bringen möchte.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: KlausP am 02. Juli 2015, 16:24:26
Zitat... Nach längerem Gespräch mit meinem PersFw sowie Pers Verantwortlichem ...

Mit was für einem "PersVerantwortlichen" denn nun wieder? Ich glaube fast, Sie haben nicht verstanden, was wir mit "Personalführer" gemeint haben.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: kesselpower am 03. Juli 2015, 08:45:00
Na klar hab ich das verstenden^^

Spieß, StffTrpFhr, PersFw und Refü wissen bescheid.

Trotz dessen wird der Lehrgang mit der "falschen" Kommandierung angetreten.

Nach Aussage Refü werde ich das Problem beim Refü am Lehrgangsort ansprechen.

Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: Ralf am 03. Juli 2015, 08:49:52
ZitatTrotz dessen wird der Lehrgang mit der "falschen" Kommandierung angetreten.
Ja, das ist auch völlig richtig so.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: F_K am 03. Juli 2015, 08:50:18
@ Kesselpower:

Clown gefrühstückt?

Der PersonalFÜHRER ist Dein "Bearbeiter" bei BAPers, der die Kommandierung erstellt hat.

You know nothing, John Snow ...
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: kesselpower am 03. Juli 2015, 09:14:31
Gerade Telefonat mit meinem Personalführer gehabt. Kommandierung wird geändert und alle Aufregung war umsonst. UKV wird anerkannt.
Ich weiss das mein Personalführer der vom BAPers ist ;)

Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: KlausP am 03. Juli 2015, 09:16:27
Dieses Ergebnis hätten Sie auch schon am ersten Tag haben können.
Titel: Antw:Trennungsgeld auf Lehrgängen (länger als 3 Monate)
Beitrag von: kesselpower am 03. Juli 2015, 10:17:09
belassen wir es dabei das es sich geklärt hat.... ich will ja auch nicht sinnlos anderen auf den Wecker gehen und erst einmal im eigenen Bereich nach einer Ursache suchen.