Hallo.
Ich habe Gestern bei meinem ReFü meine Vergleichsmitteilung abgeholt da ich nächste Woche auf einen Lehrgang fahre (Dauer 7 Monate)
Ich fragte ihn ob ich im Lehrgangszeitraum Trennungsgeld berechtigt sei.
Er verwies darauf das auf der Kommandierung steht. "Die Umzugskostenvergütung wird nicht zugesagt."
Also soll ich Trennungsgeldberechtigt sein.
Ich erinnere mich daran, dass Lehrgänge mit einer Dauer von über 3 Monaten nicht in diese Thematik Trennungsgeld fallen für Personen wie mich (Kasernenschläfer, ledig, ohne eigenen Hausstand und 22 Jahre jung)
Klar nehme ich das Trennungsgeld gern. Jedoch wenn ich das Trennungsgeld zurückzahlen muss, falls es mir doch nicht zusteht, wäre mir ja auch nicht geholfen.
was ist denn jetzt richtig? Trennungsgeld berechtigt oder nicht?
Eigentlich hättest du die UKV zugesagt bekommen müssen nach deiner Schilderung.
Was steht denn in der Begründung, warum keine UKV zugesagt ist? Steht direkt im nächsten Satz nach der Nichtzusage der UKV.
Danke für die Antworten.
"Die Begründung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung ergeben sich aus der nr. 14 + 17 der Anlage, welche Bestandteil dieser Personalverfügung sind."
Ich bin auch der Meinung das die UKV zugesagt werden müsste und kein Trennungsgeldanspruch besteht.
So- und was steht bei Nr 14 als Begründung?
14 ist wegen Kdrg unter 3 Monaten!
da stimmt doch was nicht. Schau nochmal genau auf das Datum, oder der Bearbeiter hat sich vertippt.
Gibt nichts einfacheres als beim PersFhr nachzufragen, wenn einem bei der Kommandierungs/Versetzungsverfügung komisch vorkommt.
Entweder kann der einem verklickern, warum es doch so sein soll oder er hat sich vertan und dann wird´s geändert.
Ist mir auch schon passiert- abgesprochen war, dass die UKV nicht zugesagt wird, auf der Verfügung war sie plötzlich drauf. Angerufen, war nen Fehler, Antrag auf Änderung gestellt und die geänderte Version bekommen.
Mein persfw meinte das alles so passt.
Da bekomme ich wenigstens Trennungsgeld in der Lehrgangszeit
Klar, so läuft es. Unberechtigte Leistungen erschleichen. Dieser PersFw müsste mal bei mir sein. Mit so einer Aussage wäre er das längste Zeit.
Frag ihn mal, warum auf Grundlage eines Paragraphen entschieden wurde, bei dem es um Kommandierungen bis 3 Monate geht, du aber 7 Monate auf Lehrgang gehst.
Mir ist bewusst fas es so nicht richtig sein kann...
Also was wäre der nächste sinnvolle Schritt?
Ich will mich ja auch nicht in Schwierigkeiten bringen.
Zitat von: ulli76 am 30. Juni 2015, 16:50:16
Gibt nichts einfacheres als beim PersFhr nachzufragen, wenn einem bei der Kommandierungs/Versetzungsverfügung komisch vorkommt.
Entweder kann der einem verklickern, warum es doch so sein soll oder er hat sich vertan und dann wird´s geändert.
Ich habe ja mit meinem PersFw gesprochen.
Ich soll ganz normal wie auf jedem anderen Lehrgang auch meine Trennungsgeld und Reisebeihilfe Anträge ausfüllen.
Ich habe auch angesprochen das es ein Lehrgang über 3 Monate ist. Aber laut Aussage PersFw ist das alles so ok und ich habe auf dem Lehrgang Anspruch auf Trennungsgeld sowie Reisebeihilfe.
Was sind denn mögliche Konsequenzen?
Ich mache ja nur das was mir gesagt wurde...
Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides haben, legen Sie schriftlich Widerspruch (Beschwerde) dagegen ein. Wenn nicht, und es wird von Bw-Seite ein Fehler festgestellt, könnte eine Rückforderung in's Haus stehen.
Ich würde den fragen, der die Kommandierungsverfügung erstellt hat.
Zitat
Ich mache ja nur das was mir gesagt wurde...
Das entbindet den Soldaten nicht vom Mitdenken. Zumal das kein Befehl des PersFw ist. Letztendlich nimmt dich das nämlich nicht aus der Verantwortung, wenn das rauskommt.
Habe aber den Eindruck, du willst es nicht wirklich geändert haben, sondern suchst eine Absolution für die Beantragung von TG. Denn Hinweise, was du machen solltest, gab es ja genügend.
ZitatIch habe ja mit meinem PersFw gesprochen.
Sie sollenn ja auch nicht mit Ihrem Personal
feldwebel sprechen sondern mit Ihrem Personal
führer. Der PersFw hat mit dem Ganzen nichts zu tun, außer, dass er Ihnen die von Ihrem PersFhr erstellte Kommandierungsverfügung eröffnet.
Nach längerem Gespräch mit meinem PersFw sowie Pers Verantwortlichem wurde beschlossen ich soll es erst einmal hinnehmen und es wird geprüft ob und wie die Kommandierung geändert wird.
Ich habe meine Bedenken über die Richtigkeit der Kommandierung geäußert, da ich mich ja nicht selbst in Schwierigkeiten bringen möchte.
Zitat... Nach längerem Gespräch mit meinem PersFw sowie Pers Verantwortlichem ...
Mit was für einem "PersVerantwortlichen" denn nun wieder? Ich glaube fast, Sie haben nicht verstanden, was wir mit "Personalführer" gemeint haben.
Na klar hab ich das verstenden^^
Spieß, StffTrpFhr, PersFw und Refü wissen bescheid.
Trotz dessen wird der Lehrgang mit der "falschen" Kommandierung angetreten.
Nach Aussage Refü werde ich das Problem beim Refü am Lehrgangsort ansprechen.
ZitatTrotz dessen wird der Lehrgang mit der "falschen" Kommandierung angetreten.
Ja, das ist auch völlig richtig so.
@ Kesselpower:
Clown gefrühstückt?
Der PersonalFÜHRER ist Dein "Bearbeiter" bei BAPers, der die Kommandierung erstellt hat.
You know nothing, John Snow ...
Gerade Telefonat mit meinem Personalführer gehabt. Kommandierung wird geändert und alle Aufregung war umsonst. UKV wird anerkannt.
Ich weiss das mein Personalführer der vom BAPers ist ;)
Dieses Ergebnis hätten Sie auch schon am ersten Tag haben können.
belassen wir es dabei das es sich geklärt hat.... ich will ja auch nicht sinnlos anderen auf den Wecker gehen und erst einmal im eigenen Bereich nach einer Ursache suchen.