Guten tag,
folgendes wir haben in unserer Dienstelle eine Soldatin die jeden Tag ca. 1 bis 1 1/4 Stunden weniger Dienst hat aufgrund der Öffnungzeiten des Kindergartens. Jetzt stellt sich mir die Frage ob Sie trotzdem ein anrecht auf volle Besoldung hat diese erhält Sie.
Ja, hat sie. Und nun?
Ich möchte einfach nur wissen warum Sie für ca 24 Stunden weniger Dienst die volle Besoldung erhält wo ist dies niedergeschrieben ?!
Fragen Sie den Vorgesetzten der Kameradin, der das genehmigt.
Oder die Dame selbst
A 2640/22 "Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften", Anlage 8.4
Grundsätzlich hat sie die Möglichkeit die wöchentliche (!) Arbeitszeit um eine Stunde zu reduzieren (gleiche Vorschrift, Ziffer 406), alles weitere wäre eine entsprechende Individualvereinbarung.
Rein sachlich müsste sie aber bei einer täglichen Verkürzung der Dienstzeit, diese fehlende Zeit wieder aufarbeiten. Ansonsten wäre Teilzeit eine Option.
Bei einer täglichen Verkürzung, ohne ein entsprechendes Nacharbeiten, sieht das mMn aber schon ein wenig halbseiden aus... :-X