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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Peter am 04. Juli 2015, 10:42:40

Titel: vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Peter am 04. Juli 2015, 10:42:40
Hallo Community,


ich habe vor ca. 2 Jahren mal Gras geraucht (und einmal auch E).
Seit dem weder Alkohol noch Drogen.
Sollte ich das angeben? Nachweisbar ist es ja sicherlich nicht mehr. Nicht, dass das mir schlechter ausgelegt wird.
Es geht um die Offizierslaufbahn.

LG

Peter
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Ralf am 04. Juli 2015, 10:50:00
Ja, denn du unterschreibst für die wahrheitsgemäße Angaben.
Oder willst du ein gegenseitiges Treuverhältnis mit einer Lüge beginnen?
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: KlausP am 04. Juli 2015, 10:50:56
Sie müssen im Bewerbungsbogen und im Zusatzfragebogen wahrheitsgemäße Angaben machen. Wenn dazu nichts explizit gefragt ist, müssen Sie auch nichts angeben. Bei entsprechenden Fragen während der Musterung und beim Psychologen müssen Sie ebenfalls wahrheitsgemäß antworten.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: PeterPeter am 05. Juli 2015, 19:20:22
Zitat von: Peter am 04. Juli 2015, 10:42:40
Hallo Community,


ich habe vor ca. 2 Jahren mal Gras geraucht (und einmal auch E).
Seit dem weder Alkohol noch Drogen.
Sollte ich das angeben? Nachweisbar ist es ja sicherlich nicht mehr. Nicht, dass das mir schlechter ausgelegt wird.
Es geht um die Offizierslaufbahn.

LG

Peter


Hallo,

ich habe auch den "Offiziertest" in Köln gemacht und mit mir war damals einer auf der Stube, der beim Gespräch mit dem Psychologen angegeben hat, dass er einmal Gras geraucht hat. Direkt danach wurde das Gespräch beendet und er musste seine Koffer packen.
Wenn du danach gefragt wirst, was höchst wahrscheinlich passieren wird(war bei mir auch so) und du angibst, dass du einmal Gras geraucht hast, wird für dich wohl ebenfalls Ende sein.

Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: ulli76 am 05. Juli 2015, 19:28:05
Quatsch. Ein einmaliger Konsum, der ausreichend lange zurück liegt, ist kein Problem.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: PeterPeter am 05. Juli 2015, 19:50:44
Ich kann nur von meinen Erfahrungen sprechen und derjenige, der mit mir auf der Stube war hat mir gesagt, dass er deswegen rausgeflogen ist. Der anwesende Offizier hätte ihm gesagt, dass man bei der BW keine Leute brauchen kann, die Drogen nehmen bzw. einmal genommen haben.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: KlausP am 05. Juli 2015, 20:07:35
Und wie lange war das her vor dem Eignungstest?
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: ulli76 am 05. Juli 2015, 20:26:00
Und wer weiss ob das überhaupt stimmt, was er behauptet hat.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Peter am 05. Juli 2015, 21:19:31
Aha. Kann ich nicht verstehen, falls das wirklich so wäre.
Gibt es dazu vielleicht andere Erfahrungen?
Sollte ich meine Karriereverater dazu befragen? Allerdings wird er mir w Hl keine objektive Antwort geben können...

Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: wolverine am 05. Juli 2015, 21:27:56
Was wollen Sie ihn denn fragen? Ob Sie in den Bewerbungsunterlagen lügen sollen? Da wird seine Antwort definitiv nein sein! Wenn das jemals rauskommt - durch welchen dummen Zufall auch immer - begründet das einen Einstellungsbetrug und Ihre sofortige Entlassung.
Sie waren "Manns genug" den Scheiß zu bauen, dann seien Sie es auch dazu zu stehen und mit allen Konsequenzen zu leben! Wenn das heißt, dass Ihnen der Soldatenberuf verwehrt bleibt, ist das eben so.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Ralf am 05. Juli 2015, 21:32:36
ZitatKarriereverater
Das ist ja mal ein "netter" Verschreiber.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: KlausP am 05. Juli 2015, 21:34:26
ZitatKann ich nicht verstehen, falls das wirklich so wäre.

Was können Sie nicht verstehen? Dass die Bundeswehr die Finger von Drogenkonsumenten lässt? (Wir hatten mal ein Video verlinkt ... )
Gerade bei den Offizierbewerbern - also Bewerbern für eine Führungsposition - hat sie genügend Auswahl und muss nicht beide Augen und die Hühneraugen zudrücken.

ZitatGibt es dazu vielleicht andere Erfahrungen?

Was für "andere Erfahrungen" möchten Sie denn? Reicht Ihnen nicht, was eine Bundeswehrärztin schreibt? Oder jemand, der mehrere Jahre mit Personalangelegenheiten zu tun hatte?
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: MikeMentzer am 05. Juli 2015, 21:36:02
Verstehe ich das richtig, dass ein einziger Zug, der mehr als 2 Jahre zurückliegt schon zum Ausschluss führen kann?  :-X
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: wolverine am 05. Juli 2015, 21:36:34
Wer hat das wo geschrieben?
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: KlausP am 05. Juli 2015, 21:40:17
Dann lesen Sie doch einfach mal die ganzen diversen Threads zu dem Thema, solche Aussagen werden Sie dort von kompetenter Seite nicht finden, aber z.B. etliche Zitate aus der Musterungsvorschrift.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: MikeMentzer am 05. Juli 2015, 21:42:09
Zitat von: PeterPeter am 05. Juli 2015, 19:20:22
Zitat von: Peter am 04. Juli 2015, 10:42:40
Hallo Community,


ich habe vor ca. 2 Jahren mal Gras geraucht (und einmal auch E).
Seit dem weder Alkohol noch Drogen.
Sollte ich das angeben? Nachweisbar ist es ja sicherlich nicht mehr. Nicht, dass das mir schlechter ausgelegt wird.
Es geht um die Offizierslaufbahn.

LG

Peter


Hallo,

ich habe auch den "Offiziertest" in Köln gemacht und mit mir war damals einer auf der Stube, der beim Gespräch mit dem Psychologen angegeben hat, dass er einmal Gras geraucht hat. Direkt danach wurde das Gespräch beendet und er musste seine Koffer packen.
Wenn du danach gefragt wirst, was höchst wahrscheinlich passieren wird(war bei mir auch so) und du angibst, dass du einmal Gras geraucht hast, wird für dich wohl ebenfalls Ende sein.


hier...
"Gras geraucht" ist für mich zwar nicht nur ein Zug, aber vlt ist ja gerade auch nur 1 Zug gemeint
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Peter am 05. Juli 2015, 21:44:19
Zitat von: KlausP am 05. Juli 2015, 21:34:26
ZitatKann ich nicht verstehen, falls das wirklich so wäre.

Was können Sie nicht verstehen? Dass die Bundeswehr die Finger von Drogenkonsumenten lässt? (Wir hatten mal ein Video verlinkt ... )
Gerade bei den Offizierbewerbern - also Bewerbern für eine Führungsposition - hat sie genügend Auswahl und muss nicht beide Augen und die Hühneraugen zudrücken.

ZitatGibt es dazu vielleicht andere Erfahrungen?

Was für "andere Erfahrungen" möchten Sie denn? Reicht Ihnen nicht, was eine Bundeswehrärztin schreibt? Oder jemand, der mehrere Jahre mit Personalangelegenheiten zu tun hatte?

Ich wette mit Ihnen, dass Sie sicherlich in den letzten 7 Tagen Alkohol getrunken haben. Klasse. So schädigt man seine Gesundheit und die Hirnzellen. Möchte die Bundeswehr etwa besoffene Soldaten am Abzug? Ups, ach ja Reservist.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich habe selbstverständlich kein Verständnis dafür, wenn die Bundeswehr Drogenabhängige einstellt, allerdings auch keins dafür, wenn jemand für das Ausprobieren vor 2 Jahren bestraft wird. Aus Fehlern lernt man bekanntlich. Trotzdem bereue ich die Erfahrung nicht.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: wolverine am 05. Juli 2015, 21:46:07
Und wer ist "Peter "? Ein Internet Anonymous, der von Hörensagen erzählt. Es bleibt dabei: Seine Misstaten vollständig angeben und darüber entscheiden lassen. Was dabei rauskommt, ist eben das Ergebnis. Wenn das heißt, in der Armee nicht dienen zu dürfen, ist das eben so. Man hätte den Mist - was immer er jetzt war - ja auch nicht machen müssen.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: KlausP am 05. Juli 2015, 21:47:23
Dass der User nur vom Hörensagen schreibt ist Ihnen aber aufgefallen? Und die darauf bezugnehmenden Beiträge auch?

@Peter: Haben Sie keinen Friseur, den Sie vollabern können?
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: ulli76 am 05. Juli 2015, 21:48:44
Zitat von: ulli76 am 05. Juli 2015, 19:28:05
Quatsch. Ein einmaliger Konsum, der ausreichend lange zurück liegt, ist kein Problem.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Peter am 05. Juli 2015, 21:50:48
Hoffe ich.
Wie gesagt, ich bin weder Alkohol- noch Drogenabhängig...
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: wolverine am 05. Juli 2015, 21:53:04
Zitat von: Peter am 05. Juli 2015, 21:44:19
Blablabla übliches Kiffergeschwätz....Trotzdem bereue ich die Erfahrung nicht.
Der Unterschied zwischen legal und illegal ist Ihnen aber schon geläufig? Es gibt eben erlaubte und nicht erlaubte "Genussmittel" und Sie geloben genau diese FDGO zu verteidigen. Ich muss evtl. demnächst eine "Homo-Ehe" verteidigen und fragen Sie mich mal, was ich davon halte!? Trotzdem werde ich meinen Eid entweder erfüllen oder meine Konsequenzen ziehen.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Peter am 05. Juli 2015, 21:58:14
Zitat von: wolverine am 05. Juli 2015, 21:53:04
Zitat von: Peter am 05. Juli 2015, 21:44:19
Blablabla übliches Kiffergeschwätz....Trotzdem bereue ich die Erfahrung nicht.
Der Unterschied zwischen legal und illegal ist Ihnen aber schon geläufig? Es gibt eben erlaubte und nicht erlaubte "Genussmittel" und Sie geloben genau diese FDGO zu verteidigen. Ich muss evtl. demnächst eine "Homo-Ehe" verteidigen und fragen Sie mich mal, was ich davon halte!? Trotzdem werde ich meinen Eid entweder erfüllen oder meine Konsequenzen ziehen.

Die diffamieren mich auf Ihr vorgeprägtes Bild eines Kiffers? Bei meiner Angabe, dass ich mal (~2 Abende) gekifft habe? Keine anderen Argumente?
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: wolverine am 05. Juli 2015, 22:03:43
Es ist das übliche Kiffergeschwätz aller Kiffer, die ich in meinem Leben kennengelernt habe. Und ich muss überhaupt nicht "argumentieren". Fakt ist, dass Sie illegale Drogen höchstwahrscheinlich in Besitz genommen und konsumiert haben. Das war Ihre Entscheidung und Sie müssen mit den Konsequenzen leben; nicht ich.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Ryan91 am 06. Juli 2015, 07:42:11
Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen "ich habe es mal aus eigener Dummheit probiert" und "ich habe jeden Abend diesen Scheiße genommen"...

Was auch immer davon nun stimmt, stellen sie wahrheitsgemäße Aussagen gegenüber ihres Arztes bzw. Psychologen.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: P.B15 am 06. Juli 2015, 09:05:07
Beim einmaligen oder seltenem Konsum weicher Drogen,  länger her als 6 Monate ( Cannabis zählt ja dazu ) und aktuell negativem !Drogenscreening wird laut ZDV niemand ausgemustert

Allerdings...So lange nichts anderes dazu kommt ;)
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: ZMZler am 06. Juli 2015, 09:24:37
Das Problem ist nicht die ärztliche Untersuchung, sondern das Prüfgesprach mit den Prüfoffizieren und dem Psychologen. Wenn der Bewerber schon eher "auf Kippe steht" kann das ein willkommener Ausschlussgrund sein.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Ralf am 06. Juli 2015, 09:28:53
So ist das dann halt.

Ich Frage mich, warum alle Wochen immer wieder die selbe Diskussion aufkommt.
Die rechtl. Seite wurde ja bereist ausreichend erläutert, aka "wahrheitsgemäße Angaben". Und wenn man aufgrund dessen, weil es das Gesamtbild des Bewerbers komplettiert, nicht genommen wird, so ist das halt so.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: MaikG am 06. Juli 2015, 10:33:00
Naja, ich denke bei den meisten wo diese Frage aufkommt schwingt grade sie Überlegung zur wahrheitsgemäßen Aussage im Hinterkopf mit.

Und die sollte schon getroffen werden, wie es dann am Ende Ausgeht kann man hier kaum verallgemeinern und hängt von so einigen Faktoren ab. Wenn aber jemand erzählt, er wurde ausgemustert, weil er einmal an som Ding gezogen hat kann ich das nur schwerlich Glauben.

Ich komme nicht grade aus einem Problembezirk sondern aus einer ländlichen Kleinstadt, aber vor 16 Jahren, wo ich meine erste Eignungsfeststellung am zngw hatte hätte ich kaum glaubhaft versichern können, es noch nie probiert zu haben (ich kannte aus meiner Altersgruppe noch nichtmal jemanden, der es damals nicht schonmal probiert hatte).
Also gab ich wahrheitsgemäß an, es schonmal probiert zu haben, dass es allerdings nicht mein Ding war.
Ich wurde trotzdem eingestellt.

Anfang des Jahres zu meinem KC Besuch zwecks meiner Wiedereinstellung kommentierte der Musterungsarzt nur "oh ein Tütenprobierer". Ich ging damit ganz offensiv um indem ich erwiederte "Ja, dass ist aber schon fast 20 Jahre her, sagen Sie blos sie haben das in Ihrer Jugend nicht probiert", der Arzt lächelte und das Thema war vom Tisch.

Es ist definitiv besser zu seinen Fehlern zu stehen, aber man sollte auch die Reife mitbringen, sein Verhalten zu reflektieren und daraus Lehren für seinen Lebensweg zu ziehen.
Ich bereue auch nicht dass ich es mal probiert hätte, anders hätte ich heute ja auch nicht die Gewissheit, das Drogen einfach nichts für mich sind. Und das vertrete ich auch wenn ich damit konfrontiert bin so.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Peter am 06. Juli 2015, 16:40:08
Zitat von: MaikG am 06. Juli 2015, 10:33:00
Naja, ich denke bei den meisten wo diese Frage aufkommt schwingt grade sie Überlegung zur wahrheitsgemäßen Aussage im Hinterkopf mit.

Und die sollte schon getroffen werden, wie es dann am Ende Ausgeht kann man hier kaum verallgemeinern und hängt von so einigen Faktoren ab. Wenn aber jemand erzählt, er wurde ausgemustert, weil er einmal an som Ding gezogen hat kann ich das nur schwerlich Glauben.

Ich komme nicht grade aus einem Problembezirk sondern aus einer ländlichen Kleinstadt, aber vor 16 Jahren, wo ich meine erste Eignungsfeststellung am zngw hatte hätte ich kaum glaubhaft versichern können, es noch nie probiert zu haben (ich kannte aus meiner Altersgruppe noch nichtmal jemanden, der es damals nicht schonmal probiert hatte).
Also gab ich wahrheitsgemäß an, es schonmal probiert zu haben, dass es allerdings nicht mein Ding war.
Ich wurde trotzdem eingestellt.

Anfang des Jahres zu meinem KC Besuch zwecks meiner Wiedereinstellung kommentierte der Musterungsarzt nur "oh ein Tütenprobierer". Ich ging damit ganz offensiv um indem ich erwiederte "Ja, dass ist aber schon fast 20 Jahre her, sagen Sie blos sie haben das in Ihrer Jugend nicht probiert", der Arzt lächelte und das Thema war vom Tisch.

Es ist definitiv besser zu seinen Fehlern zu stehen, aber man sollte auch die Reife mitbringen, sein Verhalten zu reflektieren und daraus Lehren für seinen Lebensweg zu ziehen.
Ich bereue auch nicht dass ich es mal probiert hätte, anders hätte ich heute ja auch nicht die Gewissheit, das Drogen einfach nichts für mich sind. Und das vertrete ich auch wenn ich damit konfrontiert bin so.

Vielen Dank Maik, das kann ich alles so unterschreiben wie du es gerade dargelegt hast.
Dann werde ich es so angeben wie es ist, dass ich es probiert habe und aufgrund der gesundheitlichen/physischen Nebenwirkungen wieder sein gelassen habe, genauso wie ein paar Monate später das Trinken. Ich bereue deshalb auch die Erfahrung nicht, denn anders könnte ich über Drogen nicht urteilen.
Ich bezweifle, dass es andere Faktoren gibt, die mich ins Abseits schieben könnten... Es würde auch nie jemand von mir denken, dass ich überhaupt mal welche genommen habe. Da müsste ich es schon 10x versichern. Von dem her hatte ich anfangs mit dem Gedanken gespielt, dass ich eben "kein Konsum" angebe. Allerdings bezweifle ich wirklich auch selbst, dass ein Ausprobieren ein Ausschlusskriterium ist, vor allem da der Rest eindeutig dagegen spricht.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Gerri am 13. Juli 2015, 18:20:41
hmmm.....sag einfach, ich habs mal ausprobiert und es hat mir nichts gegeben, mir schmeckt beides nicht, Alkohol sowohl Drogen
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Paul Weinzierl am 27. August 2015, 18:24:08
Ich kann absolut verstehen dass die Bundeswehr niemanden möchte der das Gesetz bricht nun war ich in meinem fall vor Kurzem mit meiner Freundin in Amsterdam und habe es dort Komplett legal ausprobiert (da ich allerdings in dem moment nicht über einen drogentest nachgedacht habe) weiß ich jetzt nicht ob das ein problem darstellt da es je nach Termin für die Musterungauffallen könnte  :o
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: ulli76 am 27. August 2015, 18:27:31
@Gerri: Kommt drauf an, wie lange das her ist
@Paul: Sag den Musterungstermin ab und versuch es in nem halben Jahr oder so wieder, wenn du es schaffst, bis dahin clean zu bleiben.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Flexscan am 27. August 2015, 18:39:01
Dann sind auch sicher Plätze in der Infantrie frei  :D
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: KlausP am 27. August 2015, 18:48:51
Alternativ dazu könnte man die Zeit auch nutzen, sich mit den Truppengattungen und Verwendungen für Mannschafter in den TSK/OrgBer zu beschäftigen.  ;)
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Tommie am 27. August 2015, 18:56:27
Man könnte sich alternativ auch noch ein paar Tüten in den dummen Kopf rein saugen und die Bundeswehr ganz vergessen ;D !
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Saloice am 27. August 2015, 19:46:21
Hab mir mal das ganze Thema durchgelesen, wodurch sich mir folgende Frage stellt:
Angenommen:

Alles tadellos (Noten, Tests, Eindruck, Gespräch und sowas durchschnittlich - überdurchschnittlich)
aber:
Drogen in der Vergangenheit (oder wie hier: vor 2 Jahren) konsumiert, seit dem mustergültig.

Wird derjenige deshalb dann nicht angenommen?
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: ulli76 am 27. August 2015, 19:52:51
Man muss zwischen der gesundheitlichen Tauglichkeit und der Eignung unterscheiden.
Aber ein 2 Jahre zurück liegender einmaliger Konsum von weichen Drogen stellt keine generelle Untauglichkeit dar.
Titel: Antw:vergangener Drogen-Konsum angeben?
Beitrag von: Getulio am 27. August 2015, 21:35:18
Zitat von: Paul Weinzierl am 27. August 2015, 18:24:08
nun war ich in meinem fall vor Kurzem mit meiner Freundin in Amsterdam und habe es dort Komplett legal ausprobiert

Nur zur Ergänzung: "Komplett legal" ist das auch in NL nicht...klingt komisch, ist aber so.