Sehr geehrtes Bundeswehrforum,
Ich bin seit langer Zeit stiller Mitleser in diesem Forum. Ich bin kein Soldat und war es, durch die Aussetzung der Wehrpflicht, auch nie. Aber es gibt einfach eine Frage, juristischer Natur, die mich die letzen Tage umtreibt und die mich auch dazu bewegt hat dieses Thema zu eröffnen.
Wir hören immer wieder von deutschen Konvertiten u. deutschen Muslimen die sich dem IS anschließen. Dass der Beitritt in eine Terrororganisation natürlich strafbar ist, ist klar.
Ist aber nicht dass was mich interessiert.
Mich interessiert einfach mal was ein deutscher Staatsbürger juristisch zu befürchten hätte wenn er sich dem WIDERSTAND ( also den Kurden) gegen den IS, anschließt und evtl. irgendwann einmal zurückkehrt (mglw. mit der Tatsache Menschen getötet zu haben). Wie wird dann mit einer solchen Person verfahren? Was hätte eine solche Person rechtlich zu befürchten? Wie würde das gehandhabt werden? Wäre ja keine alltägliche Geschichte...wie gesagt... ich bin weder Soldat noch Jurist, noch habe ich vor sowas in die Richtung zu unternehmen. Es ist reines Interesse da ich von solch einem Fall, in dieser Konstellation, bisher noch nichts gehört habe. Also reine Neugier...
Die Kurden sind dort kein "Wiederstand", sondern quasi Staat, jedenfalls offiziell Kriegspartei - die offiziell auch von Deutschland unterstützt wird.
Insoweit hätte ich da keine Befürchtungen.